Hohe Zahl an Firmenpleiten könnte zu Erhöhung des Insolvenz-Entgeltsicherungsbeitrags von Unternehmen führen

Wien (PK) – Die hohe Zahl an Firmenpleiten könnte zu einer Erhöhung
des Insolvenz
-Entgeltsicherungsbeitrags führen. Zuletzt war der von Arbeitgebern
zu leistende Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag Anfang
2022 auf 0,1 % gesenkt worden, nun könnte er wieder steigen. Grund
dafür ist, dass die dem Insolvenz-Entgeltfonds zur Verfügung
stehenden Mittel 2027 voraussichtlich nicht mehr ausreichen werden,
um Ansprüche abzudecken, wie Sozialministerin Korinna Schumann bei
einer Aussprache über aktuelle Fragen im Sozialausschuss des
Nationalrats erklärte. In diesem Fall ist die Sozialministerin laut
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz verpflichtet, den Beitrag per
Verordnung zu erhöhen. Wenn die Vorschau zeige, dass die Mittel nicht
ausreichten, sei ein solcher Schritt zu setzen, hielt Schumann in
Beantwortung einer Frage von FPÖ-Abgeordneter Dagmar Belakowitsch
fest. Gleichzeitig hob sie die Notwendigkeit hervor, Missbrauch, etwa
durch Scheinfirmen, zu unterbinden und den Fonds dadurch zu
entlasten. „Daran arbeiten wir“, versicherte sie.

Weitere Themen der Aussprache waren unter anderem die Lage am
Arbeitsmarkt, die Reform der Sozialhilfe sowie der geplante
Steuerfreibetrag für Personen, die in der Pension weiterarbeiten.
Laut Schumann wird der entsprechende Gesetzesentwurf derzeit
erarbeitet und soll im zweiten Quartal in Begutachtung gehen, wie sie
gegenüber Abgeordnetem Laurenz Pöttinger (ÖVP) ausführte. Der
vorgesehene Steuerfreibetrag von 15.000 Ꞓ soll sowohl für
unselbstständige Beschäftigte als auch für Selbstständige gelten.
Auch „Pensionsaufschieber“ sollen davon profitieren. Voraussetzung
werden 40 Pensionsversicherungsjahre sein, wie Schumann erklärte.
„Nicht im Regierungsprogramm“ steht laut Schumann die Ausweitung der
Teilpension auf Selbstständige. Es gebe zwar Überlegungen in diese
Richtung, die Frage der Reduzierung der Arbeitszeit sei aber eine
„große juristische Herausforderung“.

Noch zu früh ist es Schumann zufolge, die Wirkung der Reform der
Altersteilzeit zu beurteilen. Da es in Folge der Debatte über das
Vorhaben zu „relevanten Vorzieheffekten“ gekommen sei, sei die Zahl
der Bezieherinnen und Bezieher von Altersteilzeitgeld im Jänner 2026
höher gewesen als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Die Zahl der
Neuzugänge sei aber unter jener der Vorjahre gelegen.

Lage am Arbeitsmarkt

Was die Aktion 55+ für ältere Langzeitarbeitslose betrifft, geht
Schumann davon aus, dass bis zu 6.000 kollektivvertraglich entlohnte
Arbeitsplätze bereitgestellt werden können. Sie hofft außerdem, dass
die anspringende Konjunktur die Lage am Arbeitsmarkt wieder
entschärfen wird. Durchschnittlich gibt es Schumann zufolge seit dem
Antritt der Bundesregierung um 18.000 Arbeitslose mehr als vorher,
zuletzt habe sich der Anstieg aber verlangsamt. Die Ministerin
verwies auch auf vom AMS angebotene Qualifizierungsmaßnahmen und auf
die Fachkräftestrategie. Es sei gelungen, das AMS-Budget zu
stabilisieren.

Zuversichtlich zeigte sich Schumann in Bezug auf die zeitgerechte
Umsetzung der EU-Richtlinie zum Bereich Plattformarbeit. Man sei
derzeit im Verhandlungsstatus, ein Gesetzentwurf soll ihr zufolge im
dritten Quartal vorliegen. Damit wäre ein Beschluss vor dem 2.
Dezember möglich. Gespräche würden unter anderem mit den
Sozialpartnern, Anbietern von Plattformarbeit, der Finanzpolizei, der
Arbeitsinspektion und Personen, die von Plattformarbeit betroffen
sind, geführt.

Auch bei der Umsetzung der Entgelt-Transparenzrichtlinie der EU
sieht Schumann ihr Ressort auf gutem Weg. Man sei bei den
Verhandlungen „in den letzten Zügen“, teilte sie auf eine
entsprechende Frage von Barbara Teiber (SPÖ) mit. Schumann geht davon
aus, dass die Umsetzung der Richtlinie dazu beitragen wird, die
Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen zu verkleinern.

„Mittendrinnen in den Arbeiten“ ist das Sozialministerium laut
Schumann auch, was die Reform des Rehabilitationsgeldes anlangt. Man
müsse vermeiden, Betroffene im Kreis zu schicken, sagte sie. Zudem
sei es wichtig, die Menschen – etwa durch Programme wie „Fit to work“
– „vorher zu erwischen“, bevor sie arbeitsunfähig würden.

Zum Thema Sozialhilfe merkte Schumann an, auch die Länder wollten
zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen. Wichtig sei, dass alle,
die arbeitsfähig sind, in den Arbeitsmarkt kommen. Hier würden
derzeit intensive Gespräche zwischen dem AMS und den Ländern laufen,
um den Informationsaustausch zu verbessern. Ziel sei die Einrichtung
einer „Datenautobahn“ bis 2027.

Gute Noten für „Wohnschirm“

Den „Wohnschirm“ will Schumann wenn möglich weiterführen. Das
Ministerium sei gerade dabei, „die Finanzierung für die Zukunft
aufzustellen“, informierte sie die SPÖ-Abgeordnete Silvia Kumpan-
Takacs. Es handle sich um ein ganz wesentliches Instrument, um
Menschen vor einer Delogierung zu bewahren. Insgesamt konnten
Schumann zufolge bisher mehr als 37.000 Personen unterstützt werden,
darunter viele Familien und Alleinerzieherinnen. Bei einer
Evaluierung sei dem Instrument eine „Bestnote“ ausgestellt worden.

Nichts hält Schumann davon, Gesundheitsleistungen für
Asylwerberinnen und Asylwerber auf eine Basisversorgung zu
reduzieren. Die Frage sei, welche Gruppe treffe es dann als nächstes,
warnte sie vor einem Dominoeffekt.

Zum Thema Lohn statt Taschengeld hielt Schumann gegenüber Heike
Eder (ÖVP) fest, die eingereichten Projekte befänden sich in
Umsetzung. Vorläufig nicht geplant ist ihr zufolge eine gemeinsame
Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland mit Unterstützung des
Sozialministeriums. Die Nostrifizierung von Pflegeausbildungen soll
beschleunigt werden, das liege aber im Zuständigkeitsbereich des
Wissenschaftsressorts.

FPÖ kritisiert Untätigkeit der Ministerin in Sachen
Arbeitslosigkeit

Mit ihren Ausführungen antwortete Schumann unter anderem auf
Fragen der FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Manuel
Pfeifer, Christoph Steiner und Andrea Michaela Schartel, wobei Wurm
der Ministerin vorwarf, zu wenig zu tun, um die
„Massenarbeitslosigkeit“ in Österreich in den Griff zu bekommen. Er
ortet eine „dramatische Entwicklung“ am Arbeitsmarkt. Seine
Fraktionskollegin Belakowitsch mahnte Lösungen ein, um den Insolvenz-
Entgeltfonds ohne eine Erhöhung der Lohnnebenkosten ausreichend zu
dotieren. Auch braucht es ihrer Meinung nach zusätzliche Maßnahmen
gegen Scheinfirmen.

Seitens der Grünen zeigte sich Abgeordneter Markus Koza
angesichts der jüngsten Verschärfungen in einigen Bundesländern
skeptisch, dass die angestrebte Sozialhilfereform gelingen wird. Er
drängte außerdem auf eine bessere sozialrechtliche Absicherung von
Plattform-Beschäftigten. Das Thema Pflege schnitt Abgeordneter Ralph
Schallmeiner an.

Johannes Gasser (NEOS) wertete es als gute Nachricht, dass der
Budgetvoranschlag 2025 sowohl im Bereich der gesetzlichen
Pensionsversicherung als auch bei den Beamtenpensionen eingehalten
bzw. bei den Beamtenpensionen sogar leicht unterschritten wurde. Und
das, obwohl das Pensionsantrittsalter in einzelnen Bundesländern
nicht gestiegen sei. Für wichtig hält er es, Menschen mit
gesundheitlichen Einschränkungen länger im Arbeitsleben zu halten.

Kritik des FPÖ-Abgeordneten Wurm, wonach im Sozialausschuss zu
wenig Zeit für Beratungen sei, wies Ausschussvorsitzender Josef
Muchitsch zurück. Tagesordnungen und Zeitrahmen würden stets
einvernehmlich festgelegt, bekräftigte er. (Fortsetzung
Sozialausschuss) gs