Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat aufgrund tausender
Fälle von
Rückforderungen der Kreditbearbeitungsgebühr einer Bank eine
Abhilfeklage eingebracht, die vom Handelsgericht Wien ohne Zustellung
an die Bank sofort zurückgewiesen wurde.
Im Rechtsmittelverfahren haben das Oberlandesgericht Wien und nun
auch der OGH diese Entscheidung bestätigt.
Der OGH vermeint, der VSV hätte zu wenig Vorbringen zu den
betroffenen Kreditverträgen erstattet. Daher könne das Gericht nicht
prüfen, ob „im Wesentlichen gleichartige Sachverhalte vorliegen“ .
Verweise auf Beilagen würden nicht ausreichen.
Wir hatten sehr wohl vorgebracht, dass sich die Abhilfeklage auf
Kreditverträge von Verbrauchern mit der bestimmten Bank bezieht, in
denen ein gesetzwidriges Kreditbearbeitungsentgelt vereinbart worden
war. Daher hätten alle Kreditnehmer einen Anspruch darauf, dass die
Bank diese Bearbeitungsgebühr zurückzahlt.
Damit legt der OGH in seiner ersten Entscheidung zu der ersten in
Österreich vom VSV eingebrachten Abhilfeklage die Hürde für diese
neue Art von Verbandsklage sehr hoch.
Das überrascht, zumal der Gesetzgeber in seinen Erläuterungen zum
Gesetz darauf verweist, dass die Anforderungen „an die Plausibilität
und die Substantiierung des Klagevorbringens“ gelockert sein mögen.
Denn was wäre der Sinn von Abhilfeklagen, wenn in der Klage
bereits für die Prüfung der Prozessvoraussetzung, ob ein „ im
Wesentlichen gleichartiger Sachverhalt“ vorliegt, ein detailliertes
Vorbringen zu jedem einzelnen Anspruch erstattet werden muss. Dann
kann man gleich Einzelklagen einbringen. Das würde die Gerichte
überlasten und um das zu verhindern, wurde die Abhilfeklage
eingeführt.
„ Wir bezweifeln, dass diese Entscheidung des OGH dem Geist der
EU-Richtlinie für Verbandsklagen entspricht, die doch die
Rechtsdurchsetzung in Massenfällen vereinfachen und effektiver
gestalten wollte. Der VSV wird daher einen neuen Anlauf nehmen .
Dabei werden wir prüfen, ob wir:
– eine neue Abhilfeklage einbringen
– uns die Forderungen abtreten lassen und eine Sammelklage nach
österr. Recht einbringen
– für tausende Kreditnehmer Einzelklagen einbringen, die dann wohl
die Gerichtsbarkeit am Handelsgericht Wien lahmlegen würden.“ so
Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.