Eisenstadt (OTS) – Das Land Burgenland setzt in der aktuellen
Diskussion rund um das
Thema Asbest auf seriöse, wissenschaftlich fundierte Aufklärung. Die
vom Land eingesetzte Taskforce, bestehend aus unabhängigen und
hochrangigen Experten aus den Bereichen Umweltmedizin, Geologie,
Ziviltechnik und Recht, arbeitet seit drei Wochen auf Hochtouren, an
der Planung und Durchführung umfangreicher Messungen im Zusammenhang
mit einer möglichen Asbestbelastung. Sie hat den Auftrag, die
gesundheitlichen und umweltrelevanten Risiken zu bewerten und aus den
wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen in weiterer Folge einen
Maßnahmenplan abzuleiten. Das Land Burgenland verweist dabei auf die
Notwendigkeit der wissenschaftlichen Einordnung der Ergebnisse.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit zählen für die Taskforce und das
Land zu den wichtigsten Kriterien bei der aktuellen Vorgehensweise.
Allerdings sind Rohdaten und bloßes Zahlenmaterial keine seriöse
Ausgangsbasis für Maßnahmen, daher kommuniziert die Taskforce
ausschließlich sorgfältig ausgewertete Daten, die entsprechend
wissenschaftlich interpretiert und eingeordnet sind. Statt
Schnellschüssen, die sich im Nachhinein als wirkungslos oder
überzogen herausstellen könnten, entwickeln die Taskforce und das
Land Burgenland zudem nachhaltige Maßnahmen und deren ordnungsgemäße
und möglichst sichere Umsetzung.
Mit der sofortigen vorübergehenden Schließung der Steinbrüche
sind die Bezirksverwaltungsbehörden ihrer Verpflichtung nachgekommen,
bei einer möglichen Gefährdung von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern sowie fremder Personen Sofortmaßnahmen zu setzen und
umgehend ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Schließung dieser
vier Betriebe erfolgte keinesfalls leichtfertig, sondern
ausschließlich im Sinne des Vorsorgeprinzips und des
Gesundheitsschutzes. Es war das Land bzw. die handelnden
Bezirksverwaltungsbehörden, die die Schließung der Steinbrüche
öffentlich gemacht haben.
Ein weiterer Schritt dieser sofortigen Maßnahmen war die
Einsetzung einer interdisziplinären Taskforce, die die
Gesundheitsrisiken durch wissenschaftlich fundierte Messungen
abklären und bewerten soll. Die unabhängigen Expertinnen und Experten
der Taskforce gehen nach klar definierten, anerkannten Verfahren vor.
Die Taskforce ist in erster Linie dem Gesundheitsschutz der
Bevölkerung im Allgemeinen, aber auch der Beschäftigten in den
Steinbrüchen im Besonderen verpflichtet, und so werden auch alle
Maßnahmen, die die Taskforce in weiterer Folge empfiehlt, auf dieses
Schutzziel ausgerichtet. Gleichzeitig ist das Land – anders als eine
NGO – verpflichtet, rechtsstaatliche Verfahrenswege einzuhalten und
die Rechte aller Beteiligten zu wahren.
Punktuelle, willkürlich entnommene Materialproben würden keiner
seriösen, methodisch sauberen Vorgehensweise entsprechen, denn für
die gesundheitliche Bewertung ist die Belastung der Luft mit
Asbestfasern das maßgebliche Kriterium – nicht der bloße Asbestgehalt
von Gestein. Jede Information, die auf eine potenzielle
Gesundheitsgefährdung hinweisen könnte, wird sehr ernst genommen.
Gleichzeitig ist Sachlichkeit geboten: Entscheidend für die
Gesundheit ist die Faserbelastung in der Atemluft. Genau dort setzen
die Vorsorgemaßnahmen an. Transparent und auf Basis
wissenschaftlicher Kriterien wird der Gehalt an Asbestfasern in der
Luft erhoben und bewertet.
Ausgehend von den Endergebnissen der Messungen, die – um valide
Ergebnisse zu erhalten – über einen längeren Zeitraum bei
unterschiedlichen Witterungsbedingungen durchgeführt werden, wird die
Taskforce an das Land anschließend Empfehlungen für effiziente und
vor allem nachhaltige Maßnahmen abgeben. Forderungen nach einer
Beseitigung von Schotter ohne Berücksichtigung der entsprechenden
Schutzmaßnahmen können in diesem Fall nicht zielführend sein.
Zudem sind bei der Planung von Maßnahmen unterschiedliche
Zuständigkeiten zu berücksichtigen: Das Land Burgenland wird in
seinem Wirkungsbereich alle von der Taskforce empfohlenen Maßnahmen
umsetzen. Die Beseitigung von privat angeschafftem Schotter auf
Privatgrund, aber auch die Beseitigung von durch die Gemeinden
angeschafftem Streusplitt auf Gemeindegrund liegen nicht in der
Zuständigkeit des Landes Burgenland.
Entschieden abgelehnt wird seitens des Landes das Verbreiten von
Unsicherheiten und Angst durch die falsche Behauptung, das
Inverkehrbringen asbesthaltigen Materials sei grundsätzlich verboten.
Ein solches Verbot existiert in keinem österreichischen Gesetzestext.
Richtig ist vielmehr: Das Verbot bezieht sich auf Materialien mit
künstlich beigefügtem Asbest, nicht jedoch auf natürlich vorkommende
Gesteine. Diese Rechtsauffassung wird vom zuständigen Ministerium
sowie vom Umweltbundesamt bestätigt. Vor diesem Hintergrund fordert
das Land Burgenland den Bund auf, diese gesetzliche Lücke klar zu
schließen.