Wien (OTS) – Seit 1. November 2025 besteht die Zusage von
Gesundheitskasse und
Gesundheitsministerium zur Kostenübernahme der Herpes-Zoster-Impfung.
Die Impfung stellt eine wichtige Schutzmaßnahme für Personen ab 60
Jahren sowie für medizinische Risikogruppen dar. Doch der
versprochene gratis Impfstoff ist erneut nicht verfügbar. Die Kammer
für Ärztinnen und Ärzte in Wien kritisiert diesen Umstand, der
zulasten des Vertrauens von Ärztinnen und Ärzten ebenso wie
Patientinnen und Patienten in das kostenfreie Impfprogramm geht.
„Die kostenlose Impfung gegen Herpes Zoster klingt schön und ist
sinnvoll, aber in der Praxis hält das Versprechen nicht“, sagt Naghme
Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin der Kammer für Ärztinnen und Ärzte
in Wien und Obfrau der Kurie niedergelassene Ärzte. Bereits zum Start
der Impfkampagne war der bestellbare Impfstoff binnen zwei Tagen
vollständig vergeben. Im Dezember konnten Ärztinnen und Ärzte in
einem engen einwöchigen Zeitfenster jeweils nur eine kleine Menge
bestellen. „Seither warten wir Ordinationen und unsere Patientinnen
und Patienten dringend auf Nachschub.“ Aus dem Ministerium heißt es
lediglich, dass „im Laufe des ersten Halbjahres 2026 eine große
Menge“ wieder verfügbar sein soll.
Besonders problematisch: Die Impfung gegen Herpes Zoster
erfordert zwei Dosen im Abstand von zwei bis sechs Monaten. „Viele
Patientinnen und Patienten haben bisher nur die erste Teilimpfung
erhalten. Ob die zweite Dosis rechtzeitig verfügbar sein wird, ist
ungewiss“, sagt Kamaleyan-Schmied.
Insgesamt ist die Kommunikation aus dem Ministerium ein Hin und
Her. So hieß es Mitte November zunächst, dass es Anfang des Jahres
die nächste Lieferung geben soll. Anfang Dezember kam die
Planänderung und es konnte zwischen 12. und 18. Dezember ein
beschränktes Kontingent je Arzt bestellt werden. Seit Jahresbeginn
heißt es nun ohne konkrete Angaben eben „im Laufe des ersten
Halbjahres 2026“.
Dabei ist der Bedarf groß: In Österreich treten jährlich rund
30.000 bis 40.000 Fälle von Gürtelrose auf. Etwa jede dritte Person
erkrankt im Laufe ihres Lebens daran. Die Erkrankung äußert sich
durch einen einseitigen, schmerzhaften Hautausschlag mit
flüssigkeitsgefüllten Bläschen und kann in schweren Fällen Augen,
Ohren oder Gesicht betreffen – mit möglichen Folgen wie Seh- oder
Hörstörungen sowie Gesichtslähmungen. Deshalb ist es so wichtig,
Personen ab 60 und Risikopatientinnen und -patienten zu impfen.