Demokratie als Verantwortung: Wie junge Menschen an der Entstehung von Gesetzen mitwirken können

Wien (PK) – Die eigene Meinung zu Gesetzen äußern, bevor sie
beschlossen werden,
oder selbst Anliegen ins Parlament einbringen – das können
Bürgerinnen und Bürger im Begutachtungsverfahren, mittels
Bürgerinitiativen und Volksbegehren. Wie das genau funktioniert und
wie die Möglichkeiten von jungen Menschen genutzt werden, hat sich
die Parlamentskorrespondenz im Rahmen des Jahresschwerpunkts
„teilhaben teilsein“ angesehen. Der Demokratiebildungsexperte Georg
Lauß und zwei Schülerinnen geben Einblicke in die Praxis und
erzählen, was junge Menschen brauchen, um demokratische Verantwortung
wahrzunehmen und sich zu beteiligen.

Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es?

In einer repräsentativen Demokratie machen gewählte
Vertreterinnen und Vertreter Gesetze für die Bevölkerung. Dennoch
gibt es für Bürgerinnen und Bürger abseits von Wahlen mehrere
Möglichkeiten, an der Entstehung von Gesetzen teilzuhaben. Diese
Beteiligungsmöglichkeiten können auch junge Menschen nutzen.

Noch bevor ein Gesetzesentwurf von der Bundesregierung
finalisiert und dem Parlament vorgelegt wird, können Bürgerinnen und
Bürger im vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren eine
Stellungnahme dazu abgeben. Möglich ist das für alle Personen ab 14
Jahren, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Während dieser Frist
sind nicht nur Privatpersonen eingeladen, ihre Meinung zu einem
Entwurf abzugeben, das zuständige Ministerium fordert insbesondere
auch Institutionen wie andere Ministerien, Landesregierungen und
Interessenvertretungen zu Stellungnahmen auf. Die Ministerialentwürfe
und die dazu abgegebenen Stellungnahmen werden auf der
Parlamentswebsite veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können dort
selbst Stellung nehmen oder eine Stellungnahme anderer unterstützen.
Nach der Begutachtungsphase überarbeitet das zuständige Ministerium
üblicherweise den Gesetzesentwurf und kann dabei die Stellungnahmen
einfließen lassen. Verpflichtung dazu gibt es aber keine.

Seit August 2021 gibt es außerdem die Möglichkeit, auch während
des gesamten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zu allen
Gesetzesinitiativen Stellungnahmen abzugeben. Das parlamentarische
Begutachtungsverfahren steht ebenso allen Personen ab 14 Jahren
offen. Damit können Interessierte nicht nur zu Gesetzesentwürfen der
Regierung, sondern auch zu Gesetzesanträgen von Abgeordneten,
Ausschüssen und des Bundesrats sowie zu Volksbegehren ihre Meinung
abgeben. Möglich ist das ebenso auf der Website des Parlaments und
zwar bis zum Ende des parlamentarischen Verfahrens, in der Regel also
bis zum Beschluss im Bundesrat.

Wer nicht nur zu einem bestehenden Vorschlag eine Meinung
abgeben, sondern ein eigenes Anliegen ins Parlament bringen will,
kann eine Bürgerinitiative starten. Dafür muss man – wie auch beim
Wählen – mindestens 16 Jahre alt sein und die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen. Eine Bürgerinitiative muss schriftlich
vorgelegt werden und eine Angelegenheit des Bundes behandeln. Damit
es eine Bürgerinitiative ins Parlament schafft, muss sie von
mindestens 500 Personen unterstützt werden. Das Mindestalter für die
Unterstützung einer Bürgerinitiative beträgt ebenfalls 16 Jahre.
Petitionen greifen ebenfalls die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern
auf, werden aber direkt von einer oder einem Abgeordneten vorgelegt.

Wer zu einer bereits eingebrachten Bürgerinitiative oder Petition
eine Stellungnahme abgeben oder die Stellungnahme anderer Personen
unterstützen will, muss ebenfalls mindestens 16 Jahre alt sein und
die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Wenn alle
notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine parlamentarische
Bürgerinitiative dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen
des Nationalrats zur weiteren Behandlung zugewiesen. Der Ausschuss
kann dann zum Beispiel weitere Stellungnahmen einholen, die
Bürgerinitiative einem Fachausschuss zuweisen oder die Initiative zur
Kenntnis nehmen.

Die Möglichkeit, selbst ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten,
haben Bürgerinnen und Bürger mittels Volksbegehren. Auch hier sind
ein Mindestalter von 16 Jahren und die österreichische
Staatsbürgerschaft die Voraussetzungen. Ein Volksbegehren muss eine
Bundessache betreffen, beim Innenministerium angemeldet und von
100.000 Personen unterstützt werden. Außerdem fallen Kosten in der
Höhe von rund 3.400 Ꞓ an, die bei einem erfolgreichen Volksbegehren
allerdings fünffach rückerstattet werden. Schafft es ein
Volksbegehren ins Parlament, müssen die Abgeordneten darüber beraten.
Die Inhalte sind aber nicht bindend.

Ab 16 Jahren dürfen österreichische Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger übrigens auch bei den weiteren direktdemokratischen
Instrumenten Volksbefragung und Volksabstimmung teilnehmen.

Wie nutzen junge Menschen die Möglichkeiten zur Partizipation an
der Gesetzgebung?

Wie umfangreich die Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Menschen
genutzt werden, lässt sich nur bedingt messen. Als das
Begutachtungsverfahren im Jahr 2021 weiter geöffnet wurde, wollte man
es so niederschwellig wie möglich gestalten. Wer eine Stellungnahme
abgeben will, muss daher nur bestätigen, dass sie oder er älter als
14 Jahre ist. Ein Geburtsdatum muss man nicht angeben. Das Parlament
kann daher auch keine Auswertungen in Bezug auf das Alter der
einbringenden Personen erstellen.

In der aktuellen Gesetzgebungsperiode wurden bis Ende Jänner
insgesamt rund 5.000 Stellungnahmen abgegeben, davon fast die Hälfte
– über 2.300 – von Institutionen. 88 davon stammen von Institutionen
aus dem Kinder- und Jugendbereich sowie aus dem Bildungssektor. Das
sind zum Beispiel Organisationen wie „Jugend am Werk“, die
Kinderschutzorganisation „die möwe“, die Kinder- und
Jugendanwaltschaft, Fridays for Future, die Jugendabteilung der
Islamischen Föderation Wien, UNICEF, SOS Kinderdorf und der
Jugendarbeitsverein JUVIVO. Die Bundesjugendvertretung, die
Bundesschülervertretung und diverse Studierendenvertretungen haben
ebenso ihre Meinung zu Gesetzesentwürfen geäußert wie das
Bildungsministerium, die Bildungsdirektionen, einzelne Kindergärten,
Schulen und Universitäten sowie die Abteilungen für Bildungspolitik
aus Arbeits- und Wirtschaftskammer. Darüber hinaus haben noch 23
Vertretungsorganisationen von Lehrkräften und Hochschulkollegien
Stellungnahmen abgegeben. Die Organisationen haben etwa ihre Meinung
zum Kopftuchverbot, zur Sommerschule und zum digitalen
Studierendenausweis mitgeteilt.

Bei den Bürgerinitiativen der aktuellen Legislaturperiode liegt
das Durchschnittsalter der einbringenden Personen bei rund 49 Jahren.
Keine Bürgerinitiative wurde von einer oder einem Unter-24-Jährigen
eingebracht. Aktuell stehen 31 Bürgerinitiativen und 16 Petitionen in
Verhandlung. Davon beschäftigen sich acht Bürgerinitiativen mit
Jugend- und Bildungsthemen. Die Anliegen reichen von Kinder- und
Jugendschutz über Mobilitäts- und Schulthemen bis zu Bildungs- und
Therapiemöglichkeiten für Kinder mit Behinderungen.

Von den fünf Volksbegehren, die in der aktuellen
Gesetzgebungsperiode bislang im Nationalrat behandelt wurden, drehte
sich keines explizit um Jugend- oder Bildungsthemen.

Was brauchen junge Menschen, um sich in der Demokratie zu
beteiligen?

Wer sich beteiligen will, braucht zuallererst Wissen. Politische
Bildung ist deshalb in den österreichischen Lehrplänen ab der
Volksschule verankert. Georg Lauß ist Professor für
Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Demokratiebildung und
Partizipation an der Pädagogischen Hochschule Wien. Er bildet dort
die angehenden Lehrkräfte aus und gibt ihnen Unterrichtsmaterialien
an die Hand, um Kinder und Jugendliche in den Schulen zu
Partizipation anzuregen. Für politische Beteiligung brauchen Menschen
Information, Interesse, und gewisse Kompetenzen, erklärt er. Es gehe
darum, herauszufinden, was junge Menschen wirklich interessiert und
sie dazu zu bringen, sich für ihre Interessen einzusetzen. Dafür
brauchen sie dann Kompetenzen. Sie müssen wissen, wie sie ihre
Positionen verbreiten können, wie sie Verbündete suchen können und wo
sie sich im Institutionengefüge einbringen können, sagt Lauß. Wichtig
sei auch, dass sie lernen, andere Positionen als die eigene
auszuhalten.

Auf individueller Ebene spielen laut dem
Demokratiebildungsexperten Variablen wie Einkommen, formale Bildung,
sozialer Status und das Gefühl, einen Unterschied machen zu können,
eine große Rolle. Diese individuellen Variablen seien bei jungen
Menschen rein vom Lebensalter her noch nicht so sehr vorhanden wie
bei älteren, sagt Lauß. Und auch zahlenmäßig seien junge Menschen den
älteren unterlegen. Der Politikwissenschaftler spricht von einer
„demografischen Imbalance“. Wer sich ehrlich für die Partizipation
junger Menschen interessiere, dürfe auch eine Gruppe nicht vergessen,
fordert Lauß: jene ohne Wahlrecht. Von den 862.354 Menschen zwischen
16 und 24 Jahren, die laut Statistik Austria Anfang 2026 in
Österreich lebten, waren 214.667 ausländische Staatsangehörige. Fast
ein Viertel der jungen Menschen über 16 darf also nicht wählen.

Für die konkreten Mitwirkungsmöglichkeiten im
Gesetzgebungsprozess, wie etwa das Begutachtungsverfahren, sieht Lauß
gewisse Gruppen von jungen Menschen – etwa Jugendliche mit
gymnasialer Ausbildung oder Studierende – als „motivierbar“. Doch
auch diese Personen müssten sich in der Vielzahl an Stellungnahmen
erst einmal zurechtfinden und wüssten dann oft nicht, was sie mit
ihrer Stellungnahme wirklich bewirken können. Lauß spricht hier von
der „Erwartungsfalle“. Wer junge Menschen zu Partizipation anregen
will, darf die Erwartungen nicht zu hoch schrauben. Für den
Lernprozess könne es zwar gut sein, in die Erwartungsfalle zu tappen.
Denn jede und jeder müsse lernen, dass rund neun Millionen andere
Menschen in diesem Land leben und nicht nur die eigene Meinung zähle.
Doch man müsse jungen Menschen klar sagen, was mit ihren Beiträgen
passiere, wenn man sie zu Partizipation aufruft.

Demokratie ist nicht nur Service, sondern Verantwortung

Von ihren ersten Berührungspunkten mit demokratischer Teilhabe
erzählen zwei 14-jährige Schülerinnen vom Katholischen
Oberstufenrealgymnasium Kettenbrücke in Innsbruck. Bisher haben sie
sich vor allem im Rahmen von Schulprojekten mit dem Thema
beschäftigt. Im Dezember 2025 haben sie etwa am Jugendparlament in
Wien teilgenommen. Neben Wahlen kennen sie auch Demonstrationen als
Möglichkeit, die eigene Meinung zu äußern. An einer Demo teilgenommen
haben aber beide noch nie.

Auch von der Möglichkeit, ihre Meinung zu Gesetzesentwürfen mit
Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren zu äußern, haben sie noch
nie gehört. „Ich finde es aber relativ cool, dass man hier seine
Meinung äußern kann“, sagt eine der beiden Schülerinnen. Die
Jugendlichen können sich vorstellen, in Zukunft Stellungnahmen
abzugeben. Ihnen ist wichtig, dass Politikerinnen und Politiker ihre
Meinung kennen. „Die Gesetze gelten ja auch für uns, vor allem, wenn
sie Jugendliche betreffen“, sagen sie.

Generell äußern beide gerne ihre Meinung, erzählen die Schülerinnen.
Vor allem mit der Familie und Freunden diskutieren sie über aktuelle
politische Ereignisse, etwa, wenn in ihrem Dorf ein neuer
Bürgermeister gewählt wird. Plattformen im Internet spielen derzeit
keine große Rolle für sie, wenn es um politische Beteiligung geht.
Beide Schülerinnen sind erst seit Kurzem an Politik interessiert.
„Ich darf in 1,5 Jahren wählen gehen. Deshalb informiere ich mich
jetzt mehr über Parteien und Wahlen“, erzählt eine der beiden.

Der Demokratiebildungsexperte Georg Lauß sieht Demokratie und
Möglichkeiten der Partizipation nicht nur als Service, sondern
insbesondere als Verantwortung. Oft höre er das Lamento, jungen
Menschen würden die Türen zur Demokratie nicht geöffnet. „Ich weiß
nicht, wie sehr man jungen Menschen dabei hilft, wenn man ihnen alle
Türen aufmacht und einen roten Teppich auslegt“, sagt Lauß. Wenn eine
Tür zu ist, müsse es für Bürgerinnen und Bürger manchmal auch darum
gehen, Werkzeuge zu finden, um sie aufzumachen. „Was wir alle lernen
müssen, junge Menschen wie alte, ist: In einer Demokratie zu leben,
ist ein Privileg. Aber das bedeutet nicht, dass es anstrengungslos
ist“, sagt Lauß. Das gelte auch für Institutionen. Sie müssten die
„Zumutungen“ mehr suchen, sich also mit den Themen auseinandersetzen,
wo Debatten emotional werden und Personen an ihre Grenzen kommen. Die
Beschäftigung damit, wie sich junge Menschen an der Gesetzgebung
beteiligen können, dürfe nicht zu einer „Wohlfühlveranstaltung“
werden, fordert der Politikwissenschaftler. (Schluss) kar

HINWEIS: Unter dem Titel „teilhaben teilsein“ rückt das Parlament
die gesellschaftspolitische Teilhabe von jungen Menschen in den
Mittelpunkt. Mehr Informationen zum Jahresschwerpunkt 2026 finden Sie
unter www.parlament.gv.at/jahresschwerpunkt

Einen Podcast über politische Bildung finden Sie in der Mediathek
des Parlaments . Ein Fachdossier zum Begutachtungsverfahren und
weitere Fachinfos finden Sie im Webportal des Parlaments .