Von der Schieflage der Gleichbehandlung

Wien/Salzburg/Graz/Klagenfurt (OTS) – Was bedeutet Gleichbehandlung,
wenn Maßstäbe offenkundig
unterschiedlich angelegt werden? –

Unter dem Titel „Nein zum Kopftuchverbot“ organisierte die
österreichische Gleichbehandlungsanwaltschaft am 6. Februar 2026 in
Wien eine Pressekonferenz, die laut einem Bericht der Kronenzeitung
vom 15. Jänner 2026 gemeinsam mit Aktivisten eines Vereins abgehalten
worden sein soll, der laut Dokumentationsarchiv des österreichischen
Widerstands (DÖW) als antisemitisch eingestuft wurde. Dem Bericht
zufolge waren zudem Kandidaten der „Liste Gaza“ anwesend.
Integrationsministerin Claudia Bauer sprach in diesem Zusammenhang
von einer erhöhten Verantwortung staatlicher Stellen, sorgfältig zu
prüfen, mit wem man „gemeinsame Sache“ mache – und davon, dass dies
im konkreten Fall nicht erfolgt sei oder bewusst in Kauf genommen
worden sei.

In einer Aussendung vom heutigen Tag bezeichnete der Präsident
der Israelitischen Kultusgemeinde für Salzburg, Steiermark und
Kärnten, Elie Rosen, die verhaltene öffentliche Reaktion auf diesen
Vorgang als Ausdruck einer gefährlichen Schieflage. Wenn eine
staatliche Institution, die sich gesetzlich dem Kampf gegen
Diskriminierung zu verschreiben habe, gemeinsam mit Gruppierungen
auftrete, denen schon von Medien antisemitische und extremistische
Bezüge zugeschrieben würden, erschüttere das das Vertrauen in ihre
moralische Autorität.

„Wer Gleichbehandlung einfordert, muss sie in alle Richtungen
verteidigen – ohne Ausnahme, ohne taktische Blindheit, ohne doppelten
Standard“, so Rosen.

Der Vorfall sei kein kommunikatives Missverständnis, sondern ein
Prüfstein für die Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen. Eine
Republik, die Diskriminierung zu Recht sensibel bekämpft, dürfe nicht
zulassen, dass Empörung selektiv werde. Maßstäbe gelten entweder
universell – oder sie verlieren ihre moralische Kraft. Unter anderen
politischen Konstellationen wäre der Fall seines Erachtens zum großen
Skandal mutiert, so aber gehe man einfach zum Alltag über.

Dass Extremismus und Antisemitismus nicht relativiert werden
dürften, habe aber für alle zu gelten. Gerade für staatliche
Einrichtungen, deren Aufgabe es sei, Diskriminierung zu verhindern –
nicht in ideologische Grauzonen zu geraten.

Wenn die Integrität der Gleichbehandlungsanwaltschaft durch
derartige Auftritte zumindest in Zweifel gezogen werde, genüge keine
bloße Distanzierung. Es brauche Klarheit. Es brauche Transparenz. Und
es brauche Konsequenzen.

Gleichbehandlung ist unteilbar.
Und Glaubwürdigkeit ist es auch.