FPÖ – Schnedlitz/Langthaler: „Statt 675.000 Euro für externe Berater WKO-Zwangsmitgliedschaft sofort abschaffen!“

Wien (OTS) – Mit scharfer Kritik und der erneuten Forderung nach
einer sofortigen
Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer
reagierte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz auf
Berichte, wonach die Wirtschaftskammer unter ihrer neuen schwarzen
Präsidentin Schultz für eine externe Prüfung durch KPMG rund 675.000
Euro netto veranschlagt hat: „Es ist das eingetreten, was wir
Freiheitliche vorhergesagt haben: Der ÖVP-Bonze Mahrer wurde einfach
durch eine neue ÖVP-Bonzin ersetzt, das gierige schwarze System in
der Wirtschaftskammer ist aber haargenau gleichgeblieben! Dass nach
den nur ausgesetzten Gagenexzessen, mit denen sich schwarze
Kammerfunktionäre ihre Gehälter in Zeiten der Pleitewelle um bis zu
hundert Prozent erhöhen wollten, nun auch noch fast eine
Dreiviertelmillion Euro für externe Berater ausgegeben werden soll,
nur um interne Probleme zu lösen und ohne dass dabei ein Mehrwert bei
den Unternehmern ankommt, ist der nächste Schlag des ÖVP-
Wirtschaftsbunds mitten ins Gesicht der heimischen Wirtschaft. Die
Zwangsmitgliedschaft in diesem ÖVP-Privilegienverein muss weg – das
wäre die einzig richtige Kammerreform, noch dazu zum Nulltarif!“

Auch die Freiheitliche Wirtschaft argumentiert in dieselbe
Richtung. Für FW-Generalsekretär Reinhard Langthaler müsse „der
Selbstbedienungs- und Verschwendungsapparat“, den die ÖVP in der
Wirtschaftskammer aufgebaut habe, sofort trockengelegt werden:
„Bereits im November des Vorjahres haben wir eine Petition für eine
Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft und eine umfassende Reform
gestartet. Die ÖVP-WKO-Spitze braucht daher keine 675.000 Euro für
externe Berater zum Fenster hinausschmeißen, sondern muss nur unsere
Maßnahmen umsetzen, damit aus der Wirtschaftskammer wieder eine
echte, freiwillige Interessenvertretung für unsere Unternehmen wird!
Genau das will sie aber nicht, damit sie ihr unseliges System auf dem
Rücken der Unternehmer weiterbetreiben kann.“