Wien (OTS) – Die Österreichische Ärztekammer und die Österreichische
Gesellschaft
für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin (ÖGPPM) begrüßen
das zuletzt vorgestellte neue Behandlungsangebot durch Klinische
Psychologinnen und Klinische Psychologen als bundesweite
Kassenleistung. Damit bestehen nun für diese, ebenso wie für
Psychiaterinnen und Psychiater sowie für Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten bundesweit tragfähige Finanzierungsregelungen.
Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer,
verweist allerdings auf eine wesentliche Versorgungslücke: „Rund
1.500 Ärztinnen und Ärzte aus Fachrichtungen außerhalb der
Psychiatrie, die über anerkannte Psy-Diplome (Psy 1–3) verfügen, sind
in die Finanzierung psychosozialer, psychosomatischer und
psychotherapeutischer Leistungen nicht adäquat eingebunden.“ Die
Abgeltung dieser Leistungen sei unzureichend oder – je nach
Bundesland – gar nicht vorgesehen.
Nachbesserungen für lückenlose Versorgung nötig
Diese Ärztinnen und Ärzte erfüllen jedoch eine zentrale
Schnittstellenfunktion zwischen somatischer Medizin, psychosozialer
Versorgung und psychotherapeutischer Medizin, ergänzt Matthias
Vavrovsky, Leiter des ÖÄK-Referates für Psychosoziale,
Psychosomatische und Psychotherapeutische Medizin: „Sie sind für die
biopsychosoziale Diagnostik und Behandlung besonders qualifiziert –
ein Angebot, das von Patientinnen und Patienten ausdrücklich
nachgefragt wird und für eine qualitativ hochwertige Versorgung
unverzichtbar ist.“ Auch ÖGPPM-Präsident Christian Fazekas hält fest:
„Ohne eine bundesweit einheitliche, faire und strukturierte
Einbindung dieser ärztlichen Leistungen in die Regelversorgung bleibt
die psychosoziale, psychosomatische und psychotherapeutische
Versorgung in Österreich strukturell unvollständig.“ ÖÄK und ÖGPPM
fordern daher die politischen Entscheidungsträger zur entsprechenden
Nachbesserung auf, um den Patientinnen und Patienten eine umfassende
und lückenlose Versorgung zu ermöglichen.