Novelle des Sicherheitsexportgesetzes und Verfahrenskonzentration in UVP-Verfahren stärken den Wirtschaftsstandort Österreich

Wien (OTS) – „Das Ziel dieser Bundesregierung lässt sich mit der
2-1-0-Formel von
Bundeskanzler Christian Stocker klar zusammenfassen: 2 Prozent
Inflation, mindestens 1 Prozent Wirtschaftswachstum und null Toleranz
gegenüber jenen, die unsere Gesellschaft gefährden oder ablehnen. Das
erste Ziel mit zwei Prozent Inflation haben wir im Februar 2026
erreicht“, sagte Staatssekretär Alexander Pröll einleitend im
Pressefoyer nach der heutigen Sitzung des Ministerrats im
Bundeskanzleramt.

Nach drei Jahren der Rezession befinde sich Österreich nun wieder
in einer Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs. „Dieser Aufschwung
ist noch verhalten, aber er ist real“, so Pröll. Die Prognosen seien
bereits zum dritten Mal nach oben korrigiert worden und auch bei den
Investitionen gebe es erste Stabilisierungstendenzen.

Novelle des Sicherheitsexportgesetz bringt effizientere Verfahren

Die im heutigen Ministerrat präsentierten Maßnahmen leisten einen
konkreten Beitrag zum Ziel von mindestens einem Prozent
Wirtschaftswachstum. Dazu zählen insbesondere die Novelle des
Sicherheitsexportgesetzes sowie die Verfahrenskonzentration bei
Projektgenehmigungen.

Staatssekretär Alexander Pröll: „Wir haben im Jänner die
Industriestrategie vorgelegt. Sie ist keine Absichtserklärung,
sondern unser Arbeitsprogramm für mehr Wettbewerbsfähigkeit und
industrielle Stärke in Österreich. Wir beginnen mit der Umsetzung des
Programms dort, wo Wirtschaft, Sicherheit und internationale
Verantwortung unmittelbar zusammenkommen: bei der Exportkontrolle.
Die Novelle des Sicherheitsexportgesetzes ist die erste konkrete
Umsetzung der Industriestrategie. Wir vereinfachen und beschleunigen
die Verfahren.“

Staatssekretär Jörg Leichtfried: „Gerade in Zeiten wachsender
globaler und regionaler Unsicherheiten – sei es durch geopolitische
Risiken, Klimawandel oder technologische Herausforderungen – braucht
ein Staat die Fähigkeit, schnell, aber zugleich verlässlich zu
handeln. Mit der Beschleunigung und Modernisierung von
Genehmigungsverfahren schaffen wir Rahmenbedingungen, in denen
Innovation und Sicherheit Hand in Hand gehen. Auch mit der Novelle
des Sicherheitsexport-Gesetz schaffen wir auf der Grundlage unserer
Neutralität einen modernen Rechtsrahmen, der die bisherigen
Regelungen des Außenwirtschaftsgesetzes zeitgemäß weiterentwickelt
und für die exportierende Wirtschaft verständlicher macht.“

Staatssekretär Sepp Schellhorn: „Mit der Novelle des
Außenwirtschaftsgesetzes modernisieren wir ein teils veraltetes
System, bauen unnötige Bürokratie ab und ermöglichen digitale,
effizientere Verfahren. So können wir rasch auf technologische
Entwicklungen reagieren – im Einklang mit unseren internationalen
Verpflichtungen und der europäischen Strategie für wirtschaftliche
Sicherheit.“

Allein im Wirtschaftsministerium würden jährlich Exporte im
Umfang von zwei bis fünf Milliarden Euro genehmigt. Das zeige
deutlich, dass Exportkontrolle „kein Randthema, sondern ein zentraler
Hebel für den Industriestandort Österreich ist“, so der
Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Alexander Pröll.

1. Verfahren werden schneller und einfacher:

– Die Novelle reduziert formale Hürden, stärkt digitale Prozesse und
schafft klare Zuständigkeiten.

– Für die erste Registrierung reicht künftig ein formloses
Firmenschreiben und die ID-Austria. Ein „Verantwortlichen
Beauftragter“ ist für die elektronische Antragstellung nicht mehr
erforderlich.

2. Unnötige Doppelarbeit wird konsequent beseitigt:

– Voranfragen können künftig nahtlos in Genehmigungsverfahren
übergeführt werden.

– Künftig entfällt die Genehmigung für die Verbringung von Gütern zu
Demonstrationszwecken (also „Messegüter“) innerhalb der EU in einen
anderen Mitgliedstaat.

3. Routineexporte werden spürbar entlastet:

– Statt aufwendiger Einzelmeldungen reicht künftig eine jährliche
Sammelmeldung mit wenigen Basisangaben. Das senkt den administrativen
Aufwand deutlich – insbesondere für regelmäßig exportierende
Betriebe.

4. Effizienz durch moderne Verfahren:

– Mit dem weiteren Ausbau digitaler Prozesse und dem Weg hin zu einem
e-Export-Portal werden die Verfahren insgesamt um rund eine
Arbeitswoche verkürzt. Das ist spürbare Entbürokratisierung mit
Verantwortung.

Diese Reform sei eingebettet „in einen klaren
industriepolitischen Schwerpunkt im Bereich der Verteidigungs- und
Sicherheitsindustrie“, wie Staatssekretär Pröll erläuterte. „Dieser
Sektor sichert in Österreich zahlreiche Arbeitsplätze, erzielt einen
Branchenumsatz von rund 3,3 Milliarden Euro und weist einen
überdurchschnittlich hohen Innovationsgrad auf. Bei großen
Beschaffungen liegt die heimische Wertschöpfung regelmäßig bei über
70 Prozent“, so Pröll. Vor diesem Hintergrund setzt die Regierung
2026 bewusst einen Schwerpunkt auf diesen Bereich.

Reformpartnerschaft: Verfahrenskonzentration für
Projektgenehmigungen

Ein weiterer Teil der Reformpartnerschaft im Bereich „Verfassung
und Verwaltung“ im Verantwortungsbereich von Staatssekretär Pröll
wird nun hinsichtlich einer Verfahrenskonzentration bei
Genehmigungsverfahren in der Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls
realisiert.

Derzeit müssen für den Ausbau von Bundesstraßen und
Hochleistungsstrecken zwei teilkonzentrierte Genehmigungsverfahren in
der Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen werden – eines beim
Bund und eines beim Land. Dazu ist nun eine Änderung in der
Bundesverfassung geplant, sodass es künftig nur ein einziges UVP-
Verfahren beim Bund gibt: eine zuständige Behörde, ein Verfahren.

Dieser Gesetzesentwurf geht nun in öffentliche Begutachtung. Für
eine Umsetzung braucht es eine Verfassungsänderung mit einer
Zweidrittelmehrheit, da der Bund bislang nicht über die notwendige
Vollziehungszuständigkeit verfügt.