NEIN ZU DR. FAKE & CO

Zwtl.: ÖGPRÄC informiert erneut: Nur
qualifizierte Fachärzt:innen
dürfen operieren

Ästhetische Eingriffe führen nachgewiesenermaßen zu einer
Verbesserung der Lebensqualität und liegen weltweit im Trend, so auch
in Österreich. Gleichzeitig gerät ein wachsender Teil dieses
medizinischen Sektors in Schieflage: Neben professioneller,
medizinisch verantwortungsvoller Behandlung entstehen zunehmend
digitale Informationsblasen, in denen Schönheit in wenigen Minuten
und perfekte Ergebnisse „ohne Risiko“ zu Schnäppchenpreisen
versprochen werden.

Die Österreichische Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive &
Ästhetische Chirurgie (ÖGPRÄC) sagt daher entschieden:
Nein zu Dr. Fake. Nein zu irreführenden akademischen Pseudo-Titeln.
Nein zu Eingriffen durch unbefugte Ärzt:innen, Nein zum
Schattenmarkt.

Jeder plastisch-ästhetische Eingriff ist ein medizinischer Eingriff
und somit eine Frage von Sicherheit, Verantwortung und klar
definierten Rechten für Patient:innen

Parallel zum regulierten Gesundheitssystem entstand ein
Schattenmarkt, der bereits viel Leid brachte: unseriöse
Billigangebote via Social-Media, vermeintliche Soforttermine,
Lockaktionen wie Eingriffe ohne medizinische Qualifikation. Häufig
fehlen Aufklärung, Hygiene, die Einhaltung der gesetzlich
vorgeschriebenen Bedenkzeit und sogar die Befugnis, solche
Behandlungen durchzuführen. Diese Angebote gefährden die Gesundheit
von Patient:innen und unterlaufen geltende Standards mit teils
gravierenden, irreversiblen Folgen.

Zwtl.: Nur qualifizierte Ärzt:innen dürfen operieren

Nur Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive &
Ästhetische Chirurgie verfügen über die staatlich anerkannte,
mehrjährige Ausbildung, die es erlaubt, das gesamte Spektrum
ästhetischer Operationen qualifiziert und sicher durchzuführen.
Bestimmte definierte ästhetische Eingriffe dürfen laut Bundesgesetz (
ÄsthOp-Gesetz) auch andere Ärzt:innen durchführen.
Link: „ Wer darf was machen? “ laut Bundesgesetz über die
Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOp
Gesetz):
https://plastischechirurgie.org/arzt-aerztin-finden/wer-darf-was-
machen-auszug-aus-dem-aesthop-gesetz/

Zwtl.: „Beauty Doc“ ist kein medizinischer Facharzttitel

Bezeichnungen wie „Beauty Doc“, „Schönheitschirurg:in“ oder
„Ästhetische:r Chirurg:in“ sind keine geschützten, staatlich
anerkannten medizinischen Facharzttitel . Sie können Patient:innen in
die Irre führen, da sie fachliche Qualifikation suggerieren, ohne
diese rechtlich abzubilden.
Der Begriff „ästhetisch“ ist ausschließlich Bestandteil der
offiziellen Facharztbezeichnung
„Fachärztin / Facharzt für Plastische, Rekonstruktive & Ästhetische
Chirurgie“ .
Tatsächlich existiert eine Vielzahl sogenannter Fantasie- oder
Marketingtitel im Bereich der ästhetischen Medizin – darunter „Arzt
für ästhetische Medizin“, „Schönheitschirurg:in“ oder „Beauty Doc“.
Möglich wird dies durch eine gesetzliche Grauzone: Während genau
geregelt ist, welche staatlich verliehenen Facharzttitel geführt
werden dürfen , ist nicht definiert, welche ähnlich klingenden
Bezeichnungen nicht verwendet werden dürfen.
Zu den nicht geschützten, selbstverliehenen Titeln zählen unter
anderem:

– Schönheitschirurg:in

– Beauty Doc

– Expert:in / Arzt:Ärztin für ästhetische Medizin

– Expert:in / Arzt:Ärztin für ästhetische Eingriffe oder Operationen

– Arzt / Ärztin für kosmetische Chirurgie

– Facharzt / Fachärztin ohne Angabe des Fachgebiets

Zwtl.: Social-Media Infos ersetzen kein ärztliches Beratungsgespräch

Billigangebote und offensive Werbung im Netz ersetzen keine
medizinische Beratung. Rabattcodes oder emotionale Versprechen können
niemals die gesetzlichen Mindeststandards erfüllen:

– ärztliche Aufklärung ist verpflichtend

– 14 Tage Bedenkzeit zwischen Beratung & Einwilligung (ÄsthOP-Gesetz)
bei ästhetischen Operationen

– geprüfte Infrastruktur und Hygienestandards

– nachweisbare medizinische Befugnis & Qualifikation

Zwtl.: Die 10-Punkte-Checkliste der ÖGPRÄC

Wie finde ich einen seriösen Arzt auf dem Gebiet der Plastischen-
Ästhetischen Chirurgie?

In Kürze:

Facharztausbildung & Befugnis: Fachärzt:in für Plastische,
Rekonstruktive & Ästhetische Chirurgie oder andere Fachdisziplin mit
entsprechender Befugnis.

1. Offiziell anerkannter Facharzttitel – keine Fantasiebezeichnungen.

2. Ausreichend Bedenkzeit (14 Tage Bedenkzeit sind bei ästhetischen
Operationen gesetzlich vorgeschrieben).

3. Zuständigkeit prüfen. Welcher Facharzt darf laut ÄsthOP-Gesetz
welchen Eingriff machen? https://plastischechirurgie.org/arzt-aerztin
-finden/wer-darf-was-machen-auszug-aus-dem-aesthop-gesetz/

4. Botulinumtoxin & Filler = ärztliche Behandlung – alles andere ist
Kurpfuscherei.

5. Transparente Kosten – ohne versteckte Gebühren.

6. Realistische Aufklärung – was ist möglich und was nicht?

7. Umfassende Aufklärung – Ablauf, Risiken, Nachsorge.

8. Medizinische Infrastruktur – kein Hotelzimmer, kein
Wohnzimmerstudio.

9. Bauchgefühl ernst nehmen – keine Eingriffe unter Druck.

Fachärzt:innen-Suche nach Bundesland:

Die richtige Ärztin/Ärzt im Bundesland finden

Link: https://plastischechirurgie.org/wp-content/uploads/2025/11/Die-
10-Regeln-der-OeGPRAeC-fuer-Arztsuche.pdf

Zwtl.: Billig kann lebensgefährlich sein

Zwtl.: Ästhetische Medizin ist Medizin – keine simple Dienstleistung.
Sie erfordert hohe fachliche Kompetenz, Aufklärung, Verantwortung und
entsprechende technische und räumliche Ausstattung.
Entsprechenden Eingriffe aus Preisgründen oder ohne
Qualifikationsprüfung bergen jede Menge Risiken wie: Infektionen,
Gewebeverlust, Nervenschäden, Gefäßverschlüsse (z. B.
Erblindungsgefahr bei Fillern) und in schweren Fällen
lebensbedrohliche Komplikationen. Daher gibt es starke Stimmen aus
der ÖGPÄRC die die Patientensicherheit und Behandlungsqualität in den
Vordergrund stellen.

»Wir sagen klar: NEIN zu Dr. Fake. Ästhetische Chirurgie ist keine
Bühne für Marketing, sondern ein ärztliches Fachgebiet mit
Verantwortung. Patient:innen haben ein Recht auf Sicherheit,
Transparenz und fachärztliche Qualität.«, Univ.-Prof. Dr.med.
Matthias Rab , Vorstandsmitglied und Sekretär der ÖGPRÄC.

»Soziale Medien und die KI suggerieren uns unendliche Möglichkeiten
in der Selbstoptimierung. Tatsache ist jedoch, dass operative
Eingriffe nicht rückgängig gemacht werden können und damit
lebenslange Folgen haben können. Im Gegensatz zu Fehlkäufen handelt
es sich dabei leider nicht nur um materielle Schäden.« , Univ.-Doz.
Dr. Barbara Zink, Vorstandsmitglied der ÖGPRÄC für den
niedergelassenen Bereich.

»Qualität ist kein Trendbegriff. Wer operiert, muss dafür ausgebildet
sein – und wer behandelt wird, hat Anspruch auf medizinisch korrekte
Rahmenbedingungen. Unser Ziel ist Aufklärung, kein Alarmismus – aber
dort, wo Menschen zu Schaden kommen, braucht es eine klare Stimme.« ,
erklärt Dr. Albert Fuchs.