Hanger: Wurm machte mehrfach widersprüchliche Aussagen und falsche Angaben

Wien (OTS) – „Die Aussagen von Karin Wurm bilden eine zentrale
Grundlage für den
Pilnacek-Untersuchungsausschuss. Gegen die Kurzzeit-Freundin von
Christian Pilnacek laufen bereits zwei Strafverfahren – eines davon
wegen einer falschen Beweisaussage. Wie gestern Abend berichtet
wurde, haben nun auch jene vier Polizisten, die auf Schadenersatz und
Einziehung des Pilz-Buches geklagt hatten, gegen Karin Wurm eine
weitere Anzeige wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage
eingebracht“, erklärt Andreas Hanger, ÖVP-Fraktionsführer im
Untersuchungsausschuss.

„Karin Wurm hat vor Behörden oder Gerichten fünfmal als Zeugin
ausgesagt. Dazu kommen zahlreiche Interviews und Auftritte vor
Fernsehkameras. Unterm Strich hat sie ihre Darstellungen nicht nur
immer weiter aufgebauscht, sondern nachweislich auch falsche und
widersprüchliche Angaben gemacht oder wesentliche Umstände
verschwiegen.“ „Mit ihren fragwürdigen Aussagen hat Karin Wurm – sie
spricht von der Camorra, Löchern im Körper von Christian Pilnacek
oder Zeugenschutzprogrammen – nicht nur die Öffentlichkeit getäuscht
und die Verschwörungstheorien von Peter Pilz befeuert, sondern auch
wesentlich dazu beigetragen, dass mehrere Polizisten zu Unrecht
strafrechtlich verfolgt wurden. Keiner der gegen die Beamten
erhobenen Vorwürfe hat sich als zutreffend herausgestellt.“

„Karin Wurm ist diese Woche als Auskunftsperson im Pilnacek-
Untersuchungsausschuss geladen und steht dort unter Wahrheitspflicht.
Ein von der WKStA in Auftrag gegebenes, unabhängiges Gutachten einer
renommierten Gerichtspsychiaterin bestätigt ihre Vernehmungsfähigkeit
– Ausreden gibt es keine mehr. Der Untersuchungsausschuss ist kein
politisches Theater und keine Plattform für Verschwörungstheorien
oder Falschbehauptungen“, betont Hanger.

„Viele dieser widersprüchlichen oder unrichtigen Angaben hat
Karin Wurm gegenüber der WKStA gemacht. Vor diesem Hintergrund stellt
sich die Frage, ob und in welchem Umfang eine weitere behördliche
Prüfung erforderlich ist.“

Finanzprokuratur soll Schadenersatz im Interesse der Republik
prüfen: „Darüber hinaus werden wir die Finanzprokuratur ersuchen, zu
prüfen, ob eine Schadenersatzklage gegen Karin Wurm im Interesse der
Republik in Betracht kommt. Wenn ein Untersuchungsausschuss auf Basis
von Verschwörungstheorien oder Falschbehauptungen eingesetzt wird,
müssen auch jene zur Rechenschaft gezogen werden, die den
österreichischen Steuerzahler damit belastet haben.“

„Es wird Zeit, dass sich die FPÖ für dieses Polittheater
entschuldigt, das bis zum Sommer mehrere hunderttausend Euro
Steuergeld verschlingen wird“, so Hanger abschließend.