Koalitionsmehrheit im Bundesrat zum Nachhaltigkeitsberichtgesetz für Unternehmen

Wien (PK) – Mit den Stimmen der Dreierkoalition hat der Bundesrat ein
Gesetzespaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von großen
Unternehmen befürwortet. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgaben
hätte bereits 2024 erfolgen müssen, erörterte Justizministerin Anna
Sporrer. Österreich würden daher durch ein
Vertragsverletzungsverfahren Strafzahlungen drohen. Andererseits
seien mit dem „Omnibus“-Paket bei diesem Thema zwischenzeitlich
teilweise EU-Vorgaben wieder zurückgenommen worden. Daher gelte die
jetzige Umsetzung ausschließlich für Unternehmen der „ersten Welle“.
Weitere Themen sollen mit Arbeitssitzungen ab März für eine weitere
Gesetzesvorlage gelöst werden, so die Ministerin. Gegenüber einem
entsprechenden Einwand der FPÖ zu bestimmten, im jetzigen Paket
enthaltenen Regelungen im Genossenschaftsrevisionsgesetz hielt
Sporrer fest, dass diese nicht verfassungswidrig seien.

FPÖ und Grüne sprachen sich gegen das Paket aus, wenn auch aus
unterschiedlichen Gründen. Die Freiheitlichen befürchten unter
anderem ein „Bürokratieungetüm“ für Unternehmen. Die Grünen vermissen
in der Vorlage Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung und brachten dazu
auch einen Antrag ein, der allerdings in der Minderheit blieb.

Nachhaltigkeitsberichte in Anpassung an EU-Regelungen

Mit den Regelungen des sogenannten
Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes mit umfangreichen Gesetzesänderungen
soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung von großen Unternehmen
erweitert und durch verbindliche Standards an EU-Regelungen angepasst
werden. Dabei geht es etwa um Aspekte aus den Bereichen Umwelt,
Soziales und Unternehmensführung. Nachhaltigkeitsberichterstattung
soll demnach der gleiche Stellenwert wie der Finanzberichterstattung
zukommen. Weiters soll in diesem Bereich die Unterschrift,
beispielsweise des Jahresabschlusses, durch eine technologieneutrale
Form der Verifizierung abgelöst werden. Mit dem im Paket enthaltenen
Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz sollen unter anderem
auch entsprechende Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von
großen Drittlandunternehmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
unterworfen werden. Darüber hinaus sollen etwa Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer zur Beratung für bzw. Prüfung der
Nachhaltigkeitsberichterstattung berechtigt und ihre Fachprüfungen
adaptiert werden.

Unterschiedliche Kritik von FPÖ und Grünen

Das Einzige, das an diesem Gesetz nachhaltig sei, sei eine
nachhaltige Schwächung der Unternehmen und des Wirtschaftsstandorts,
kritisierte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N). Die Justizministerin
bringe ein „Bürokratieungetüm“ auf den Weg, das es für Unternehmen
unattraktiver mache, in Österreich „die Zelte aufzuschlagen“.
Unternehmen würden nunmehr zu einem enormen Mehraufwand für einen
zweiten Jahresbericht verpflichtet. Kritik übte Spanring auch an der
„Einheitspartei“, ihm zufolge die anderen vier Parteien, die die
Maßnahmen in Brüssel erst ermöglicht und durchgewunken hätten.
Überzeugt sei er außerdem, dass das Gesetz am Ende verfassungswidrig
sei, zumal im Genossenschaftsrevisionsgesetz Unternehmen rückwirkend
belangt würden. Auch Werner Gradwohl (FPÖ/St) ortet in der heutigen
Umsetzung einen massiven Wettbewerbsnachteil für den
Wirtschaftsstandort und wies etwa auf die Prüfpflichten und
Sanktionen für Unternehmen hin. Das Gesetz erreiche das Gegenteil von
Nachhaltigkeit und treffe die Steiermark besonders hart. Gradwohl
zufolge sei zu befürchten, dass auch viele kleine und mittlere
Betriebe betroffen sein werden.

Genau umgekehrt kritisierte Elisabeth Kittl (Grüne/W), dass
anstelle von 2.400 im ursprünglichen Entwurf umfassten Unternehmen
nunmehr nur 120 betroffen seien. Das heutige Gesetz werde daher
seinem Namen nicht gerecht und könne als „Mogelpackung“ angesehen
werden. Soziale und ökologische Verantwortung würden weder an der
Staatsgrenze, noch bei Konzernen enden, so Kittl. Sie kritisierte
außerdem mit einem eingebrachten Antrag, dass Maßnahmen gegen
Bilanzverschleierung im Entwurf fehlen würden. Die Regierung
verhindere heute insgesamt eine Entwicklung hin zu fairem und
ehrlichem Wirtschaften und vergebe die Chance, Nachhaltigkeit zur
allgemeinen Unternehmenskultur für zukunftsgerichtetes Wirtschaften
zu machen.

Der FPÖ gehe also das Gesetz zu weit, den Grünen zu wenig weit,
meinte dazu Manfred Mertel (SPÖ/K). Insofern sei es den drei
Koalitionsparteien gelungen, einen Kompromiss zu finden. Die jetzige
Umsetzung der Richtlinie betreffe in Österreich in der ersten Welle
120 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
und einem Umsatz von 450 Mio. Ꞓ. Das seien gewaltige Unternehmen, die
man als Vorbilder für die Wirtschaft heranziehe. Angesichts der
Entschärfungen durch die neueren „Omnibus-Regelungen“ werde man im
März weiter beraten.

Sandra Lassnig (ÖVP/K) betonte, dass mit der jetzigen Vorlage ein
Mindestmaß umgesetzt und kein Gold Plating betrieben werde. Ihr
zufolge sind 100 bis 120 Unternehmen in Österreich betroffen. Mit
Abänderungen sei noch viel für Unternehmen herausgeholt worden, zumal
man den Weg der Entbürokratisierung weitergehe, hielt sie fest. (
Fortsetzung Bundesrat) mbu

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