Wien (OTS) – Zwei Oberlandesgerichte, eine klare Botschaft: Meta muss
zahlen. Die
OLGs Dresden und München haben gestern und vorgestern Facebook- und
Instagram-Nutzern Schadenersatz wegen illegaler Überwachung
zugesprochen und Meta zur Unterlassung verplichtet. Das OLG Dresden (
Az.: 4 U 292/25) sprach dem Kläger sogar 1.500,00 Euro zu und ließ
die Revision an den Bundesgerichtshof nicht zu, das Urteil ist damit
rechtskräftig.
Über Jahre hinweg hat der Meta-Konzern Millionen europäische
Nutzer von Facebook und Instagram systematisch über Drittwebseiten
überwacht, ihre Daten ausgewertet und kommerziell verwertet – ohne
wirksame Einwilligung, ohne Transparenz, ohne Rücksicht auf
europäisches Datenschutzrecht. Das bestätigten die zweitinstanzlichen
Urteile von dieser Woche.
Kern des Skandals sind die sogenannten „Meta Business Tools“:
Kaum sichtbar, aber auf zahllosen Webseiten aktiv, verfolgen sie
Nutzer weit über Facebook und Instagram hinaus. Meta erfährt, wo
Menschen im Internet unterwegs sind, was sie lesen, anklicken und
kaufen – und nutzt diese Informationen, um sie für Werbezwecke zu
monetarisieren. Die Business Tools werden von 30-40% der
Webseitenbetreiber im Internet auf deren Homepage eingebettet, um
Webseitenbesucher anschließend auf den Plattformen von Meta besser zu
erreichen und Werbekampagnen effektiver zu analysieren.
Zwtl.: Rückenwind für Verbandsklage
Die Urteile wurden in Individualverfahren von der
Rechtsanwaltskanzlei Baumeister & Kollegen erstritten, die auch die
vom österreichischen Prozessfinanzierer Padronus finanzierte
Verbandsklage des österreichischen Verbraucherschutzvereins (VSV)
gegen den Social-Media-Riesen führt. Ziel der Verbandsklage ist es,
für sämtliche Nutzer in Österreich und Deutschland, die der
Verbandsklage unter www.meta-klage.de bzw. www.meta-klage.at
beitreten, einen ähnlichen Schadenersatz zu erzielen. Bereits über
150.000 Nutzer in Deutschland und über 50.000 Nutzer in Österreich
haben sich für die Sammelklage angemeldet.
Der Geschäftsführer von Padronus Richard Eibl hält dies für den
größten Überwachungsskandal seit der NSA-Affäre. „Die Botschaft der
Gerichte ist unmissverständlich: Das bisherige Geschäftsmodell von
Meta ist mit europäischem Recht nicht vereinbar und eine gravierende
Missachtung deutscher Grundrechte“, so der Prozessfinanzierer. „Meta
interessiert europäisches Datenschutzrecht schlicht nicht und
verlässt sich darauf, dass sich Geschädigte nicht zur Wehr setzen.
Genau dafür gibt es das Instrument der Verbandsklage: um Konzernmacht
mit Kapital, Ausdauer und juristischer Schlagkraft zu besiegen.“
Zwtl.: Präzedenzfall für Europa
Grundlage der Entscheidungen ist die europäische Datenschutz-
Grundverordnung. Deshalb haben die Urteile auch für Österreich
Signalwirkungen und reichen weit über Meta und Deutschland hinaus: Es
geht um nichts weniger als die Frage, ob US-amerikanische Big-Tech-
Konzerne europäisches Recht in Zukunft ernst nehmen müssen – oder
nicht. Die deutschen Gerichte haben begonnen, diese Frage zu
beantworten. Die Verbandsklage sorgt dafür, dass diese Antworten auch
wirtschaftliche Konsequenzen haben.
Wie umkämpft diese Frage ist, zeigt das bisherige Verhalten
führender US-Akteure in Politik und Tech-Industrie. Mark Zuckerberg
nahm Bußgelder und Verfahren jahrelang in Kauf, statt Metas
datengetriebenes Geschäftsmodell an die jeweilige Gesetzeslage
anzupassen. Donald Trump reagierte auf die EU-Datenschutzstrafe gegen
die Plattform X mit offener Empörung. Vor diesem Hintergrund
entscheidet sich nun in den Gerichtssäälen, ob Europa seine
rechtliche Souveränität behauptet und eigene Gesetze nicht nur
formulieren, sondern auch durchsetzen kann.
Zwtl.: Zweistellige Milliardenbeträge im Raum
Die aktuellen Urteile zeigen, dass Gerichte bereit sind, diese
Datenschutzverstöße nicht nur festzustellen, sondern auch konsequent
zu sanktionieren. Sollten sich die nunmehr bestätigten
Schadenersatzansprüche in der Verbandsklage durchsetzen, könnte die
Überwachungspraxis ein schmerzhaftes Nachspiel für den Konzern haben.
In Deutschland sind rund 50 Millionen, in Österreich etwa 6 Millionen
Nutzer von der illegalen Überwachung betroffen. Selbst bei einer
moderaten Beteiligung der betroffenen Nutzer könnten sich die
Forderungen auf zweistellige Milliardenbeträge summieren.