Wien (OTS) – Bereits seit mehr als 20 Jahren, konkret seit 2004,
führt die ASFINAG
vertiefte Sicherheitsüberprüfungen des österreichischen Autobahn- und
Schnellstraßennetzes durch. Gesetzlich verpflichtend sind diese
Sicherheitsüberprüfungen, die sogenannten Road Safety Inspections,
aber erst seit 2011.
Im Jahr 2025 wurden rund 225 Kilometer auf insgesamt 14
Abschnitten des ASFINAG-Netzes sowie 29 Tunnelvorportale einergez
elten und vertieften Sicherheitsüberprüfung unterzogen: Denn
Verkehrssicherheit steht bei der ASFINAG immer an oberster Stelle.
In einem Turnus von zehn Jahren wird das gesamte ASFINAG-Netz von
externen Gutachter:innen überprüft. Ziel ist, den hohen
Sicherheitsstandard für die Kundinnen und Kunden der ASFINAG
weiterhin zu gewährleisten. Durch die Road Safety Inspection (RSI)
bekommt daher jeder einzelne Streckenabschnitt alle zehn Jahre sein
„Pickerl“. 2021 wurde der 10-Jahres-Lückenschluss der Road Safety
Inspection (RSI) geschafft, das heißt jeder Abschnitt des
österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes wurde bereits
zumindest einmal unter die Lupe genommen. 2022 wurde somit ein neuer
10-Jahres-Turnus gestartet.
Bei der RSI wird alles begutachtet, was die Sicherheit der
Verkehrsteilnehmenden auf dem Netz betreffen kann. Von schnell
behebbaren Mängeln, wie beispielsweise der Erneuerung von
verwitterten Bodenmarkierungen bis hin zu tiefgreifenden baulichen
Maßnahmen, wie der Umplanung eines Straßenabschnitts. Für das
Identifizieren und die Bewertung von Mängeln (geringe, mittlere oder
hohe Priorität) wird auch das Unfallgeschehen der letzten fünf Jahre
herangezogen. Ein vermehrtes Auftreten von Unfällen bei Nässe kann
zum Beispiel auf ein Problem bei der Entwässerung hindeuten.
Seit 2022 wird zusätzlich auch der Bereich der Tunnelvorportale
verstärkt überprüft, 2025 waren es konkret folgende:
A 14: Tunnel : Pfänder, City, Amberg; S 16: Tunnel: Langen,
Dalaas; A 12: Tunnel: Wilten, Amras, Mils; A 10: Tunnel: Tauern,
Zederhaus, Katschberg; A 9: Tunnel: Kienberg, Hungerbichl ; S 36:
Tunnel: St. Georgen, Unzmarkt; A 7: Tunnel: Bindermichl, Niedernhart;
A9 Tunnel: Gleinalm, Schartnerkogel; A 22: Tunnel: Kaisermühlen; S 1:
Tunnel: Vösendorf, Rannersdorf; S 6: Tunnel: Tanzenberg, Bruck, St.
Ruprecht, Niklasdorf; S 35: Tunnel: Kaltenbach, Kirchdorf, Mixnitz
Darüber hinaus wurden wurde diese Streckenabschnitte der RSI
unterzogen:
A 1: Amstetten – Oed; A 2: Seebenstein – Krumbach; Velden West –
Villach Warmbad; A 4 Bruckneudorf – Staatsgrenze Nickelsdorf; A 9:
Übelbach – Peggau-Deutschfeistritz; S 4: Neudörfl – Wr. Neustadt; S
5: Stockerau West – Königsbrunn am Wagram; S 6: Mürzzuschlag Ost –
Kindberg Ost; S 6 Bruck/Mur – St. Michael; S 35: Laufnitzdorf –
Peggau-Deutschfeistritz; S 37: St. Veit/Kraig – St. Veit-
Industriegebiet; A 14 : Dornbirn Nord – Götzis ; S 16: Landeck West –
Flirsch; Bings – Bludenz Ost
RSI führen unabhängige, externe und zertifizierte Gutachter:innen
durch. Die Ausbildung und Berufserfahrung dieser Expertinnen und
Experten ist gesetzlich festgeschrieben und nur solche Fachpersonen
können sich auch dafür zertifizieren lassen.
Anhand des Berichts und der Mängelliste führt die ASFINAG vor Ort
nochmals eine Streckenbegutachtung durch. Jeder einzelne Mangel und
mögliche Lösungsvorschläge werden mit den verantwortlichen
Autobahnmeister:innen, den Projektanforder:innen und eventuell auch
mit Personen der Bauabteilung oder Projektentwicklung besprochen und
festgelegt.
Die Mängel werden einerseits danach unterschieden, ob sie mehr
oder eher weniger kritisch sind. Dabei wird das aktuelle
Unfallgeschehen betrachtet sowie mögliche Auswirkungen eruiert. Grobe
Mängel werden sofort behoben.