Totschnig: „Was für heimische Landwirtschaft gilt, muss auch für importierte Lebensmittel gelten“

Wien (OTS) – Einhaltung der EU-Standards von Pflanzenschutzmitteln
bei Importen
aus Drittstaaten notwendig

Mehr als 250 Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel sind in der
Europäischen Union verboten, da sie ein erhebliches Risiko für Mensch
und Umwelt darstellen. Dennoch gelangen Rückstände dieser Stoffe über
importierte Lebensmittel weiterhin auf den österreichischen Markt.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Mercosur-Abkommen hat die
Europäische Kommission (EK) umfangreiche Schutzmechanismen
angekündigt. So sollen die zulässigen Rückstandshöchstwerte für in
der EU verbotene Wirkstoffe bei Importen aus Drittstaaten auf Null
gesenkt werden. Effektiv bedeutet das, dass künftig keine Importe von
Lebensmitteln erlaubt sind, die Rückstände von in der EU nicht
zugelassenen Wirkstoffen enthalten.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig fordert eine rasche
Umsetzung: „ Verbotene Pflanzenschutzmittel dürfen nicht über Umwege
ihren Weg in die EU finden und auf unseren Tellern landen. Ich werde
die Kommission beim Wort nehmen und auf rasche Umsetzung drängen,
damit die Einhaltung gleicher Standards bei Lebensmittel gesichert
wird. Was für die heimische Landwirtschaft gilt, muss auch für
importierte Lebensmittel gelten.“