Wien (OTS) – VertretungsNetz sieht geschlossene Einrichtungen
grundsätzlich sehr
kritisch, ebenso wie die Volksanwaltschaft. Der
Erwachsenenschutzverein verfügt über fast 35 Jahre Expertise in der
Überprüfung des Grundrechts auf persönliche Freiheit in Psychiatrie
und heimähnlichen Strukturen. Die Erfahrung zeigt stets: Je
geschlossener Systeme nach außen sind, desto mehr Gefahr besteht,
dass die dort isolierten, vulnerablen Menschen der Institution
gegenüber ausgeliefert sind. Das Risiko, psychische oder physische
Gewalt zu erleiden, steigt.
Im Rahmen eines Modellprojekts in Wien soll es nun bald eine
geschlossene Wohneinrichtung für unmündige straffällig gewordene
Kinder und Jugendliche geben. Die rechtliche Grundlage der „Auszeit-
WG“ wird derzeit noch ausgearbeitet. Klar ist bereits, dass die
Bewohnervertretung auch in dieser Einrichtung Freiheitsbeschränkungen
nach dem Heimaufenthaltsgesetz überprüft, denn ein unabhängiger
Rechtsschutz und eine externe Kontrolle sind verfassungsrechtlich
notwendig.
„ Wir befürchten, dass sich gesellschaftliche Ausgrenzung,
soziale Defizite und psychische Belastungen bei den Kindern und
Jugendlichen durch geschlossene Settings verstärken. In
internationalen Studien hat sich außerdem gezeigt, dass solche
Einrichtungen für delinquente Kinder und Jugendliche nur eine Art
vorgestreckter Haft sind und wenig zur Resozialisierung beitragen “,
sagt Grainne Nebois-Zeman, Fachbereichsleiterin Bewohnervertretung
bei VertretungsNetz.
Zwtl.: Bewohnervertretung prüft einzelfallbezogen
Die Bewohnervertretung überprüft in Österreich seit 2005
Freiheitsbeschränkungen an Menschen mit psychischen oder
intellektuellen Beeinträchtigungen in Alten- und Pflegeheimen,
Behinderteneinrichtungen und Krankenhäusern. Seit 2018 gilt das
Heimaufenthaltsgesetz auch in Wohneinrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe und in Sonderschulen.
Auch diese Einrichtungen sind seither verpflichtet,
freiheitsbeschränkende Maßnahmen unverzüglich an die
Bewohnervertretung zu melden. 2024 meldeten Wohneinrichtungen für
Kinder und Jugendliche 4.046 Freiheitsbeschränkungen an
VertretungsNetz, 1.151 Bewohner:innen waren betroffen.
Die Bewohnervertreter:innen gehen den Meldungen nach und besuchen
die betroffenen Kinder und Jugendlichen vor Ort. Sie sprechen mit
ihnen sowie dem Personal und sichten die Dokumentation. „ Wenn der
Verdacht besteht, dass eine Freiheitsbeschränkung nicht den
gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und Grundrechte verletzt
werden, stellen wir einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung. Das
Gericht entscheidet, ob konkrete Maßnahmen zulässig sind, in der
Regel unter Beiziehung von pädagogischen Sachverständigen “, erklärt
Nebois-Zeman die Abläufe.
Zwtl.: Kinderschutz: Institutionen brauchen unabhängige, externe
Kontrolle
„ Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Pädagog:innen sehr
engagiert sind und das Kindeswohl an die erste Stelle setzen, obwohl
sie unter extrem schwierigen Rahmenbedingungen tätig sind. Wir sehen
aber auch teils eingriffsintensive freiheitsbeschränkende Maßnahmen:
versperrte Zimmertüren, sedierende Medikamente in hohen Dosierungen,
Festhalten oder körperliches Fixieren, mitunter durch mehrere
Personen oder in Bauchlage über einen langen Zeitraum. Das sind keine
pädagogischen oder alterstypischen Maßnahmen, sondern eindeutig
Freiheitsbeschränkungen “, so Nebois-Zeman.
Dem Positionspapier von DÖJ (Dachverband österreichischer Kinder-
und Jugendhilfeeinrichtungen) und FICE Austria zu
Freiheitsbeschränkungen an Kindern und Jugendlichen kann sich die
Bewohnervertretung nicht anschließen, obwohl man die Kritik an
geschlossenen Einrichtungen teilt. Denn das Konzept von DÖJ und FICE
sieht vor, dass es weder eine Einzelfallvertretung noch gerichtliche
Überprüfungen von Freiheitsbeschränkungen an Kindern mehr geben soll.
Nebois-Zeman: „ Das Grundrecht auf persönliche Freiheit gilt auch
für Kinder und Jugendliche, es steht ihnen laut Verfassung und
Kinderrechtskonvention zu. Wir dürfen hier keine Rückschritte
zulassen. “
Zwtl.: Über VertretungsNetz
VertretungsNetz ist ein Erwachsenenschutzverein. Wir vertreten,
beraten und unterstützen Menschen mit intellektueller
Beeinträchtigung oder psychischer Erkrankung, wenn es um eine
Erwachsenenvertretung geht, wenn ihre persönliche Freiheit auf
psychiatrischen Stationen oder in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
eingeschränkt wird. Wir setzen uns für das Recht auf Selbstbestimmung
und Bewegungsfreiheit ein.