St. Pölten (OTS) – Mit dem Beschluss zum NÖ Mobilitätsgesetz wurde
heute im Landtag ein
wesentlicher Schritt für einen modernen, leistungsfähigen und
verlässlichen öffentlichen Verkehr gesetzt. Die Zuständigkeiten im
Mobilitätsbereich werden klar geregelt, Aufgaben effizient gebündelt
und Finanzierungsströme transparent sowie rechtssicher festgelegt.
Damit schafft das Land Ordnung, Verlässlichkeit und eine nachhaltige
Grundlage für die Weiterentwicklung des Mobilitätssystems. „Das
Mobilitätsgesetz bringt klare Strukturen, weniger Bürokratie und eine
bessere Organisation aus einer Hand. Damit stärken wir den
öffentlichen Verkehr in Niederösterreich und schaffen die Basis für
ein Angebot, das sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen
orientiert“, betont Verkehrslandesrat LH-Stellvertreter Udo
Landbauer.
Kern des Gesetzes ist die Bündelung zentraler Mobilitätsagenden
bei der Niederösterreichischen Verkehrsorganisationsges.m.b.H. (NÖVOG
), die zu hundert Prozent im Eigentum des Landes steht. Die bereits
2024 abgeschlossene Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen dem
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) und der NÖVOG wird mit dem
Mobilitätsgesetz rechtlich abgesichert und dauerhaft verankert.
Landesverkehrsangelegenheiten werden damit wieder dort gesteuert, wo
sie hingehören: beim Land Niederösterreich.
Die Planung und Bestellung der Bus- und Bedarfsverkehre sowie der
Verkehrsdienste der Niederösterreich Bahnen erfolgt zentral über die
NÖVOG. Doppelstrukturen werden reduziert, Abläufe vereinfacht und
vorhandene Synergien genutzt. Dadurch entsteht ein Mobilitätsangebot,
das sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum effizienter und
zielgerichteter gestaltet werden kann. Das Gesetz berücksichtigt
zudem die gestiegenen Anforderungen durch EU-Vorgaben und schafft
klare rechtliche Rahmenbedingungen für transparente Finanzierung und
eindeutige Verantwortlichkeiten. Gemeinden erhalten erstmals eine
gesetzlich verankerte Möglichkeit, Mobilitätsaufgaben an die NÖVOG zu
übertragen – rechtssicher, effizient und mit potenziellen
finanziellen Vorteilen.
Gleichzeitig wird ausdrücklich klargestellt, dass Aufgaben, die
nicht in der Kompetenz des Landes liegen, wie etwa
Schülergelegenheitsverkehre oder Kindergartentransporte, weiterhin in
der Verantwortung des Bundes bzw. der Gemeinden verbleiben.
„Der heutige Beschluss zum NÖ Mobilitätsgesetz bringt mehr
Effizienz im Mitteleinsatz, bessere Steuerung und ein deutlich
gestärktes öffentliches Verkehrsangebot. Das ist ein wichtiger
Schritt für eine ordentliche und verlässliche Mobilitätspolitik in
Niederösterreich“, so Landbauer.
Weitere Informationen im Büro LH-Stellvertreter Udo Landbauer,
Alexander Murlasits, Leitung Presse und Öffentlichkeitsarbeit,
Telefon 0676/812 13742, E-Mail [email protected]