Wien (OTS) – Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden
Gesetzentwurf
ausgearbeitet:
Gesetz, mit dem das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 –
WKJHG 2013 geändert wird
Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-
wien/begutachtung/index.htm
abrufbar und liegt bei den magistratischen Bezirksämtern in der
Zeit von 26. Jänner 2026 bis 20. Feber 2026 zur öffentlichen Einsicht
auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-
Adresse gesendet werden:
oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben
werden. (Schluss)