Wien (PK) – Das Budget der Europäischen Union ab dem Jahr 2028 stand
heute im
Mittelpunkt einer Aussprache von Mitgliedern des EU-Unterausschusses
des Nationalrats mit Helga Berger, der österreichischen Vertreterin
im Europäischen Rechnungshof (EuRH).
Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU für die Jahre 2028 bis 2034
werde auch nationale Diskussionen in den kommenden Monaten und Jahren
prägen, sagte Helga Berger eingangs. Sie gab den Abgeordneten daher
einen Einblick in den Vorschlag der Kommission und die Einschätzung
des Europäischen Rechnungshofs. Der Rechnungshof wolle durch seine
Prüfungsarbeit zur Stärkung des Vertrauens in die EU beitragen,
betonte Berger.
Kommission schlägt EU-Budget mit knapp 2.000 Mrd. Ꞓ Volumen für
sieben Jahre vor
Der Entwurf der Kommission sehe Auszahlungen in der Höhe von
1.984 Mrd. Ꞓ für den nächsten siebenjährigen Finanzrahmen ab 2028
vor, erläuterte Berger. Gegenüber dem ursprünglichen EU-Budget für
2021-2027, das Ausgaben von 1.074 Mrd. Ꞓ vorgesehen hatte, handle es
sich also um einen deutlichen Anstieg. Auch unter Berücksichtigung
der nachträglich beschlossenen Krisenmittel während der
Coronapandemie sei es noch ein leichter Anstieg.
Die große Herausforderung sei die Gegenfinanzierung. Denn ein
Blick auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs 2024
zeige, dass die Schulden der EU so hoch wie nie seien und drohen,
künftige Haushalte zu belasten. Die Schuldenlast schränke die
finanziellen Möglichkeiten für die Zukunft ein, sagte Berger. Die
Verantwortung des Rechnungshofs sei, auf dieses Risiko hinzuweisen.
Gegenüber dem Abgeordneten Christofer Ranzmaier (FPÖ), der sich nach
Bergers Einschätzung in puncto Schulden erkundigt hatte, betonte sie
ihre klare Position: Es brauche eine Gegenfinanzierung von Ausgaben
und keine weiteren Schuldenmaßnahmen.
Einblicke in neue Auszahlungslogik und Fehlerquote
Rund 50 % der von der Kommission vorgesehenen Mittel sollen ab
2028 in einen großen Topf fließen, der den wirtschaftlichen, sozialen
und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft, den ländlichen Raum
und Meere umfasst. Die Mitgliedstaaten sollen künftig verstärkt
Prioritäten innerhalb dieses Topfes setzen. Diese Mittel würden zudem
nach neuen Regeln vergeben werden, so Berger. Vorgeschlagen sei, die
Auszahlungslogik zu verändern und statt einer Kostenerstattung
künftig auf die Erreichung von Meilensteinen und Zielen abzustellen.
Manfred Hofinger (ÖVP) wollte von Helga Berger wissen, was diese
Umstellung für die Arbeit des Europäischen Rechnungshofs bedeuten
würde. Die Veränderung sei für die Prüfungsinstitution eine große
Herausforderung, sagte Berger. Denn eine Kostenerstattung könne
aufgrund von Rechnungen klar nachvollzogen werden. Bei der Umstellung
auf Meilensteine und Ziele sehe sie aber viel
Interpretationsspielraum und damit Rechtsunsicherheit. Sie glaube
nicht, dass der Europäische Rechnungshof dann noch die Fehlerrate,
also den Anteil der fehlerhaften Ausgaben, berechnen könne. Die Frage
sei auch, wie die parlamentarische Kontrollarbeit bei einer
Umstellung des Systems und einem so großen Budgettopf für
unterschiedlichste Bereiche noch wahrnehmbar sei.
Mit der Fehlerquote weist der Rechnungshof jährlich den Anteil
der fehlerhaften Ausgaben aus, wobei Helga Berger betonte, dass diese
nicht gleichzusetzen seien mit Betrug oder Verschwendung. Es handle
sich um die Nicht-Einhaltung von Regeln. Gründe können auch mangelnde
Vorsicht oder Missinterpretationen sein. Von Wolfgang Gerstl (ÖVP)
nach Verbesserungen befragt, berichtete Berger, dass in der Praxis
oft Diskussionen über die Quantifizierung geführt würden und nicht
über Ursachen für fehlerhafte Ausgaben und mögliche Verbesserungen.
Sie sei deshalb „kein großer Freund“ der Fehlerrate. Berger stimmte
mit dem NEOS-Abgeordneten Markus Hofer überein, der die Sorge
äußerte, dass die Fehlerrate oft als Missverwendung von öffentlichen
Mitteln missverstanden werde. Das könne zu einer Einschränkung von
Vertrauen in die Institutionen führen, meinte Hofer. Der Europäische
Rechnungshof versuche daher, die Fehlerrate und Betrug kommunikativ
klar abzutrennen, so Helga Berger.
Diskussion über budgetäre Fragen bei EU-Erweiterung,
Rechtsstaatlichkeit und europäischem Mehrwert
Christofer Ranzmaier (FPÖ) sprach die EU-Erweiterung an. Er
wollte wissen, ob im Mehrjährigen Finanzrahmen Vorkehrungen dafür
getroffen werden, dass eines der laufenden Beitrittsverfahren bis
2034 zum Abschluss komme. Im EU-Budget 2028-2034 seien weiterhin
Heranführungshilfen für Beitrittskandidaten vorgesehen, so Berger.
Für einen Beitritt seien im derzeitigen Entwurf keine Mittel geplant.
Diese Fragen seien in den Beitrittsverhandlungen zu klären.
Pia Maria Wieninger (SPÖ) brachte den Konditionalitätsmechanismus
zur Sprache, also die Aussetzung von Zahlungen an Mitgliedstaaten,
die gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Sie wollte
wissen, wie effektiv dieser aus Sicht des Europäischen Rechnungshofs
sei. Es sei unbestritten, dass die Verknüpfung von Verletzungen der
Rechtsstaatlichkeit mit der Auszahlung von Geldern das wohl
wirksamste Mittel sei, sagte Berger. Der Rechnungshof habe bei einer
Prüfung des Falls von Polen aber auf Vollzugsprobleme hingewiesen.
Manchmal sei schwierig zu definieren, was genau eine Verletzung der
Rechtsstaatlichkeit sei, die zu Konsequenzen führen müsse.
Eine genaue Definition ist aus Sicht von Helga Berger auch beim
Begriff des „europäischen Mehrwerts“ ausständig, nach dem sich
Bundesratsmitglied Claudia Arpa (SPÖ) erkundigt hatte. Derzeit gebe
es eine Definition, die analog zur Subsidiarität den europäischen
Mehrwert als Wert beschreibt, der durch eine EU-Maßnahme zusätzlich
zu dem Wert geschaffen wird, der durch alleiniges Handeln durch den
Mitgliedstaat entstanden wäre. Für Berger ist das zu unklar. Weil der
Begriff immer mehr verwendet werde, brauche es Klarstellung. Eine
Definition müsse auf politischer Ebene geschaffen werden. Ansonsten
sei es schwierig, einen europäischen Mehrwert in Programmen
vorzusehen und diesen zu messen, so Berger. (Schluss) kar