Wien (OTS) – Betreibermonopol fördert Abwanderung in die Illegalität.
Online-
Schwarzmarkt in Österreich bei bis zu 70 Prozent. Dringender Bedarf
nach Novellierung und regulierter Marktöffnung nach klaren Kriterien.
Am 15. und 16. Jänner fand am Juridicum der Universität Wien das
bereits „2. Symposium zum (österreichischen) Glücksspiel- und
Sportwettenrecht“ statt. Auf Einladung von Univ.-Lektor RA Dr. Walter
Schwartz und ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Muzak referierten und
diskutierten namhafte Expertinnen und Experten aus Österreich,
Deutschland und der Schweiz die aktuellen Entwicklungen auf dem
heimischen Markt – mit einem unmissverständlichen Grundtenor: Um
effizienten Spielerschutz, hohe Compliance und dringend notwendige
zusätzliche Steuereinnahmen für den Staatshaushalt zu erreichen, muss
eine Öffnung des Marktes durch ein Lizenzsystem stattfinden. Nur
dadurch kann es zu einer Attraktivierung des legalen Angebotes und
einer Eindämmung der Abwanderung in die Illegalität kommen.
Abschließender Mahnruf an die österreichische Bundesregierung: „Es
darf nicht mit Scheinargumenten am Monopol festgehalten werden.“
Bezug nahmen die Referenten damit freilich auch – direkt und
indirekt – auf den jüngst durchgesickerten Entwurf für eine
Glücksspielnovelle, die statt eines engagierten Schrittes in Richtung
regulierter Öffnung nach klaren Kriterien das aktuell in vielen
Bereichen herrschende Betreibermonopol zementieren möchte und gut
regulierten Bereichen wie etwa den Landesausspielungen (Automaten
nach § 5 GSpG) das Wasser abgraben will.
Verfassungsjurist ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Piska vom Institut
für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien ging in seinem
Vortrag mit dem österreichischen Monopol jedenfalls hart ins Gericht.
Bezugnehmend auf die Judikatur der jüngeren Vergangenheit erklärte
Dr. Piska: „Der EuGH hat klar gesagt, dass die genannten Gründe für
das Monopol, also vorwiegend der Spielerschutz, regelmäßig überprüft
werden müssen und kontrolliert werden muss, ob sich der Staat hier in
allen Bereichen kohärent verhält. Den Schwarzmarktanteil von bis zu
70 Prozent sehe ich jedenfalls als klares Indiz dafür, dass das
Monopol in keinster Weise geeignet ist, den Spielerschutz zu
gewährleisten.“
Auch dass der Staat als Miteigentümer des Monopolisten und als
ausschreibende und kontrollierende Behörde in Personalunion agiere,
zeichne ein desaströses Bild, so der Verfassungsjurist. Statt in
Richtung IP-Sperren zu denken, müsse die Regierung ein Lizenzsystem
forcieren, das ein marktkonformes Angebot unter strenger Regulierung
ermögliche: „Österreich ist kein Polizeistaat, wo man großflächige IP
-Sperren als Lösung einsetzt.“
Zwtl.: Bürokratie und Überregulierung treiben Spieler zu illegalen
Anbietern
RA Dr. Jörg Hofmann, einer der renommiertesten
Glücksspielrechtsexperten Deutschlands, stößt ins selbe Horn und
bringt auch prompt ein abschreckendes Beispiel: „Machen Sie es bitte
nicht so wie Deutschland.“ Die dort geltende Rechtslage (der
Staatsvertrag aus dem Jahr 2020 und dessen Aktualisierung im Jahr
2021) habe nämlich ihr Ziel, die illegalen Glückspielanbieter aus dem
Markt zu drängen, deutlich verfehlt. Die Spielbanken inklusive Online
-Casinospiele sind Ländersache, während der Bund für Online-
Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker zuständig
ist. Hofmann: „Da jedes neue Onlinespiel von der Behörde freigegeben
werden muss, dauert deren Markteinführung durch legale Anbieter meist
zu lange. Da sind die Kunden längst bei illegalen Onlineanbietern
gelandet.“
Einen weiteren Grund für den Wechsel zu illegalen Angeboten ortet
Hoffmann in den starren, vom Staat vorgegebenen Limits: „Starre
Limits sorgen dafür, dass selbst High-Roler, die gar nicht Spielsucht
gefährdet sind, auf illegale Anbieter ausweichen und dort hohe
Umsätze erlösen. One-Size-Fits-All-Limits sind daher sinnlos.“ Rund
80 Prozent des Glücksspiels in Deutschland, so Hofmann, würden über
illegale Anbieter abgewickelt. Und der Fiskus kassiert ungeniert bei
den Illegalen Steuern, ein Kuriosum, das man ja auch aus Österreich
kennt.
Unterstützung erhielt Hofmann von seinem Schweizer Kollegen Univ.
-Lektor RA Dr. Simon Planzer, Direktor des Competence Center on
Gaming & Entertainment an der Universität St. Gallen, welcher sich
seit zwei Jahrzehnten intensiv mit Regulierungsfragen des
Glücksspiels in Rechtspraxis und Wissenschaft auseinandersetzt. „Es
ist ein Trugschluss, dass die massiv hohe Zahl an verfügten
Spielsperren im Schweizer Online-Bereich sich automatisch auf
Spielsüchtige bezieht. Vielmehr reicht für eine Sperre bereits, dass
man Aufforderungs-E-Mails eines Casinos ignoriert, in welchen Spieler
aufgefordert werden, dem Casino höchstpersönliche Finanzdaten
zuzusenden. Und diejenigen Spieler, welche tatsächlich pathologisches
Spielverhalten aufweisen, hören auch nicht einfach wegen einer Sperre
auf zu spielen – vielmehr sollte effektive Unterstützung angeboten
werden, sonst wandern sie mit ihrem Problem einfach zu illegalen,
nicht-lizenzierten Anbietern ab.“
Es sei ein interessantes Phänomen in Europa, dass namentlich
Regierungen in Staaten mit alten monopolistischen
Regulierungsstrukturen kaum je robuste Studien zur Größe des
illegalen Glückspielmarktes beauftragen würden: „In wirtschaftlich
protektionistischen Systemen werden aussagekräftige Studien zur Größe
des Schwarzmarkts gescheut wie der Teufel das Weihwasser, denn die
zutage getragenen Realitäten könnten schmerzhaft sein.“
Zwtl.: Lizenzsysteme als Gebot der Stunde
Einig waren sich alle beim Symposion vertretenen Expertinnen und
Experten, dass die derzeit bestehenden Regelungen und legalen
Angebote die stetig steigende Abwanderung der Spieler zu illegalen
Anbietern nicht verhindern können. Die Experten Hofmann, Planzer und
Piska sprachen sich klar für eine Öffnung des Marktes durch ein
Lizenzsystem aus, um eine möglichst hohe Kanalisierung der Spieler zu
lizensierten und damit mit einem breiten Spielerschutz und hoher
Compliance ausgestatteten Anbietern zu gewährleisten. Den
Lizenznehmern sollte ihrer Meinung nach auch eine einfache
Möglichkeit geboten werden, ihre Angebote den Kundenbedürfnissen
anzupassen, um eine Abwanderung in den Schwarzmarkt hintanzuhalten.
Zwtl.: Dringender Wunsch nach unabhängiger Glücksspielbehörde
Auch Dr. Monika Racek, Branchensprecherin des Fachverbandes Sport
– und Freizeitbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich,
bezeichnet die aktuelle Rechtslage mit dem Bund und neun
Landesbehörden als unübersichtlich: „Wenn das kleine Glückspiel in
Wien verboten ist, weichen die Spieler eben nach Niederösterreich
aus, wo es erlaubt ist. Oder sie gehen ins Internet zu Illegalen
Anbietern.“ Sie wünsche sich „einen evidenzbasierten Spielerschutz –
mit Best Practice bei den Landesausspielungen und die Einbindung von
Experten aus dem Suchtbereich.“
Repressionen, da ist sich Racek mit Piska einig, werden die
Abwanderung der Spieler zu illegalen Angeboten nicht verhindern.
Piska: „Es darf nicht mit Scheinargumenten wie dem Spielerschutz am
Monopol festgehalten werden. Es braucht eine gesunde Konkurrenz beim
legalen Glückspiel, um die Spieler im legalen und kontrollierten
Bereich mit transparenten Regeln zu halten.“
Zwtl.: 2026 als Schicksalsjahr für die Glücksspielbranche
Abschließend betonte Mitveranstalter Univ.-Lektor RA Dr. Walter
Schwartz, dass 2026 für das Glückspiel in Österreich ein
entscheidendes Jahr wird, da die Entscheidungen bei der Novellierung
des Glücksspielgesetzes und die Lizenzvergaben die Branche für die
kommenden 15 Jahre bestimmen werden. „Hier gibt es eine kurze
Gelegenheit, eine moderne, unionsrechtskonforme und sachgerechte
Regelung auf den Weg zu bringen!“ Leider hinke die Politik zwei Jahre
hinterher, denn die Novellierung sollte längst am Tisch sein, um die
Vergabeverfahren auf einer soliden rechtlichen Basis durchzuführen.
Eine Abwicklung der Konzessionsverfahren in vielleicht nur sechs
Monaten – je nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle –
halte er jedenfalls für unrealistisch. Was zu Problemen führen werde,
denn „der EuGH hat nicht zuletzt mit seinem Urteil vom 16.10.2025
eine Verlängerung von bestehenden Konzessionen ohne vorheriges
Vergabeverfahren für rechtswidrig erklärt.