ARBÖ: Kostensenkung bei Besitzstörungsklagen

Wien (OTS) – In den vergangenen Jahren haben die Fälle von
Besitzstörungsklagen
immer mehr zugenommen. Viele ARBÖ-Mitglieder wandten sich an den
Mobilitätsklub und berichteten von teils horrenden Forderungen, die
mitunter einige hundert Euro ausmachten. In vielen Fällen wurde das
Grundstück nur geringfügig zum Wenden befahren oder kurzfristig
angehalten. „Die Forderungen erschienen oftmals exorbitant hoch. Die
Möglichkeiten, dagegen rechtlich vorzugehen, waren bislang jedoch
äußerst begrenzt. Vor allem die Kosten waren dabei ein wirkliches
Problem“, erklärt Johann Kopinits, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.

Mit Anfang des Jahres trat eine neue Regelung in Kraft, die
Abhilfe schaffen soll, wie Kopinits ausführt: „Die
Bemessungsgrundlage beträgt im Besitzstörungsverfahren mit
Kraftfahrzeugen nur mehr 40 Euro für Anwaltskosten und 70 Euro für
die Gerichtsgebühr. Damit sind die Kosten inklusive Halterauskunft
und weiterer Gebühren mit rund 200 Euro gedeckelt. Dieser Betrag
liegt deutlich unter den bisherigen Forderungen, die bis zu 500 Euro
betragen konnten. Diese Einschränkung gilt jedoch nur in Fällen, wenn
die Forderung bei Gericht nicht bestritten oder sofort anerkannt
wird. Im Bestreitungsfalle bleibt das Kostenrisiko wie bisher
bestehen.“

Der ARBÖ informiert nun gemeinsam mit dem ÖAMTC, VKI, AK, WKO und
der Rechtsanwaltskammer in einer Informationsoffensive über die
Neuerungen und Möglichkeiten seine Mitglieder. Betroffene finden auf
www.arboe.at oder bei der ARBÖ-Rechtsberatung alle Informationen zu
der neuen Regelung. „Die neue Gebührenregelung war längst überfällig
und ist eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen das unfaire Abzocken“,
schließt Kopinits ab.