Wien (OTS) – Kinder haben ein Recht auf Entwicklung, Entfaltung und
Teilhabe und
dafür braucht es auch die entsprechenden Ressourcen. Eine
vorausschauende, kinderfreundliche Budgetplanung stellt sicher, dass
Kinder und Jugendliche jene Unterstützung erhalten, die sie brauchen,
um ihr Potenzial bestmöglich zu entfalten. Davon hängt maßgeblich die
Verwirklichung der Kinderrechte in der Praxis ab.
„Wir haben in Österreich gute kinderrechtliche Grundlagen aber
wir nutzen sie noch nicht ausreichend. Wir müssen genauer wissen, wie
viel und wofür Geld für junge Menschen eingesetzt wird, um gezielt
und nachhaltig planen zu können“, betont der Wiener Kinder- und
Jugendanwalt Sebastian Öhner .
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (KIJAs) nehmen
die vor Kurzem gefassten Budgetbeschlüsse in den Ländern zum Anlass,
um auf die Notwendigkeit einer strukturellen und systematischen
Berücksichtigung der Rechte junger Menschen in der öffentlichen
Haushaltsplanung hinzuweisen. „Obwohl Kinder laut
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern ein
verfassungsrechtlich verankertes Recht auf Mitsprache haben, werden
ihre Interessen in Budgetprozessen häufig nicht ausreichend erfasst
oder berücksichtigt“, so Salzburgs Kinder- und Jugendanwältin Johanna
Fellinger .
Die rechtliche Grundlage für eine kinderfreundliche Budgetierung
ergibt sich aus Artikel 4 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK), die
Österreich im Jahr 1992 ratifiziert hat. Dieser verpflichtet die
Vertragsstaaten, „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und
sonstigen Maßnahmen“ zur Umsetzung der Kinderrechte zu treffen und
dabei ihre verfügbaren Mittel bestmöglich auszuschöpfen. Das General
Comment No. 19 (GC 19) des UN-Kinderrechteausschusses konkretisiert
diese Verpflichtung und legt fest, dass Staaten ihre öffentlichen
Budgets so gestalten müssen, dass nachvollziehbar ist, welche
Ressourcen Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Ohne ein
systematisiertes child friendly budgeting ist die Umsetzung der
Kinderrechte laut UN-Ausschuss nicht möglich.
Ein kindgerechtes Budget erfordert klare gesetzliche
Rahmenbedingungen, eine nachvollziehbare Datenerhebung, Transparenz
bei der Mittelverwendung sowie partizipative Elemente, die Kinder und
Jugendliche in Planungsprozesse einbinden. Zudem sollen alle Phasen
des Haushaltszyklus – Planung, Beschluss, Vollzug und Nachverfolgung
– unter kinderrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden.
Leitprinzipien wie Effektivität, Effizienz, Gleichbehandlung,
Transparenz und Nachhaltigkeit bilden dabei die Grundlage. Lukas
Trentini , Tiroler Kinder- und Jugendanwalt betont: “Insbesondere
müssen vulnerable Gruppen, etwa Kinder mit Behinderungen,
fremduntergebrachte Kinder, in Armut lebende oder geflüchtete Kinder
im Budgetprozess besonders berücksichtigt werden.“
In Österreich sind Kinderrechte zusätzlich durch das
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BVG Kinderrechte
) verankert. Artikel 1 dieses Gesetzes verpflichtet öffentliche und
private Einrichtungen, das Wohl des Kindes bei allen kinderrelevanten
Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen. Artikel 4 verankert ein Recht
auf Mitsprache und Berücksichtigung der Meinung junger Menschen.
Dennoch zeigen die letzten Überprüfungen des UN-
Kinderrechteausschusses (2019/20), dass Österreich bislang kein
umfassendes System zur kinderfreundlichen Budgetierung etabliert hat.
Sebastian Öhner , Wiens Kinder- und Jugendanwalt macht deutlich: „Es
fehlt an transparenter Datengrundlage, an Indikatoren zur
Erfolgskontrolle und an klaren Budgetlinien, die Ausgaben für Kinder
sichtbar machen.“
Zwtl.: Kinderrechtliches Fazit
Die Umsetzung der Kinderrechte im Budgetwesen bleibt in
Österreich bisher fragmentarisch. Eine kinderrechtliche Perspektive
ist in der Haushaltsplanung systematisch kaum verankert.
Zwtl.: Empfehlungen der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
Die Kinder- und Jugendanwält*innen sprechen sich für folgende
Empfehlungen aus:
– Aufbau einer systematischen Analyse, wie viel Geld tatsächlich für
Kinder und Jugendliche eingesetzt wird (gemäß GC 19);
– Verankerung des Kindeswohlvorrangs bei allen budgetrelevanten
Entscheidungen, um insbesondere die Rechte von Kindern aus
vulnerablen Gruppen zu sichern;
– Altersgerechte partizipative Einbindung von Kindern und
Jugendlichen in Planungs- und Entscheidungsprozesse
– Bereitstellung kindgerechter und verständlicher Informationen über
das Budget.
„Nur durch ein transparentes, partizipatives und
kinderrechtsbasiertes Budget kann sichergestellt werden, dass Kinder
und Jugendliche die Ressourcen erhalten, die sie für Entwicklung,
Entfaltung und Chancengleichheit benötigen“, betont Oberösterreichs
Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger
abschließend.
Positionspapier: https://www.kija.at/stellungnahmen