Wien (OTS) – Am 18. Jänner 1940 begann im oberösterreichischen
Schloss Hartheim
die systematische Ermordung von körperlich oder psychisch kranken
Menschen im Rahmen der NS-Euthanasie. 86 Jahre später fand am 18.
Jänner 2026 aus diesem Anlass eine Gedenkveranstaltung im
niederösterreichischen Landesklinikum Mauer statt, das während der NS
-Zeit als „Heil- und Pflegeanstalt Mauer-Öhling“ zu einem zentralen
Ort der NS-Medizinverbrechen wurde.
„Wir gedenken heute den 2.848 ermordeten Patientinnen und
Patienten des Klinikum Mauer, den Schwächsten in unserer
Gesellschaft. Ihre Geschichten wurden lange Zeit verdrängt,
verleugnet und vergessen. Diese Heil- und Pflegeanstalt war für sie
ein Ort der Hoffnung; ein Ort, an dem sie Schutz, Fürsorge und
medizinische Hilfe erwarteten. Stattdessen wurden sie unter dem
Deckmantel medizinischer Behandlung ausgegrenzt, deportiert und
ermordet“, sagte Innenminister Gerhard Karner in seiner
Gedenkansprache. „Die hier verübten Verbrechen mahnen uns, wachsam zu
sein. Sie fordern uns auf, für eine Gesellschaft einzustehen, in der
jedes Leben gleich viel wert ist“.
Im Zuge der Gedenkzeremonie, an der neben Innenminister Gerhard
Karner auch der niederösterreichische Landesrat Anton Kasser in
Vertretung von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, Bischof Alois
Schwarz und weitere Ehrengäste und Würdenträger teilnahmen, wurde
eine Gedenktafel für elf in Mauer ermordete Kriegsgefangene aus der
Sowjetunion, Polen, Serbien, Frankreich und Italien enthüllt. Ihre
Gräber befinden sich ebenso wie jene von rund 1.100 unmittelbar am
Klinikgelände bestatteten Opfer der NS-Euthanasie am
Anstaltsfriedhof, der aktuell vom Innenministerium gemeinsam mit dem
Land Niederösterreich im Zuge der bevorstehenden
Niederösterreichischen Landesausstellung 2026 „Wenn die Welt Kopf
steht – Mensch.Psyche.Gesundheit“ zeithistorisch kontextualisiert und
somit das Schicksal der ermordeten Menschen sichtbar gemacht wird.
Über lange Zeit waren die Opfer der NS-Euthanasie in der
Öffentlichkeit weitgehend vergessen. Erst im vergangenen Jahr wurden
durch das für die Kriegs- und Opfergräberfürsorge zuständige
Innenministerium bei archäologischen Arbeiten rund um Schloss
Hartheim ein rund 450 Quadratmeter großes Aschefeld aus kremierten
sterblichen Überresten der NS-Tötungsanstalt Hartheim entdeckt.
Dieses Opfergrab steht nun unter dem Schutz der
Kriegsgräberfürsorgegesetze und wird zu einem würdigen Erinnerungsort
weiterentwickelt.
„Gedenkarbeit ist auch Zukunftsarbeit, gerade in einer Zeit, in
der Demokratie und Rechtsstaat in Frage gestellt werden“, ergänzte
Innenminister Gerhard Karner.