Wien (PK) – Mit einer breiten Themenpalette hat sich der
Familienausschuss des
Nationalrats in seiner heutigen Sitzung beschäftigt. Unter anderem
lagen den Abgeordneten Entschließungsanträge zum
Kinderbetreuungsgeld, zur besseren Entlohnung von Grundwehrdienern
und zur Legalisierung von Social Egg Freezing vor. Ans Plenum
weitergeleitet wurde allerdings nur eine Koalitionsinitiative:
Einstimmig wird Familienministerin Claudia Bauer aufgefordert, in
Zusammenarbeit mit Fachexpertinnen und Fachexperten allfällige Lücken
beim Kinderschutz aufzuspüren und im Rahmen der budgetären
Möglichkeiten so rasch wie möglich zu beseitigen.
Was die Forderung der FPÖ nach einer Anhebung der Entlohnung von
Grundwehrdienern auf das Niveau der Mindestsicherung betrifft,
sprachen sich die Koalitionsparteien dafür aus, den für kommende
Woche erwarteten Bericht der Wehrdienstkommission abzuwarten. ÖVP-
Zivildienstsprecher Lukas Brandweiner gab allerdings zu bedenken,
dass die Maßnahme, bezieht man Zivildiener mit ein, rund 140 Mio. Ꞓ
kosten würde. Zudem hätte eine Anhebung auch Auswirkungen auf das
weitere Gehaltsgefüge im Bundesheer.
Weitere Verbesserungen beim Kinderschutz
Mit ihrem Entschließungsantrag zum Thema Kinderschutz ( 660/A(E)
) wollen die Koalitionsparteien die Regierung in ihrem Vorhaben
bestärken, die Schutzmechanismen für Kinder und Jugendliche
weiterzuentwickeln. Zwar sei in den vergangenen Jahren auf diesem
Gebiet viel getan worden, man müsse aber auf neue Gefahren wie
„Social Grooming“ reagieren und Kindern und Jugendlichen Werkzeuge
für einen sicheren Umgang mit ihrer Umwelt in die Hand geben, wird
der Vorstoß unter anderem begründet. Konkret ist den Abgeordneten
etwa die Unterstützung von Vereinen und Einrichtungen bei der
Erstellung qualitativ-hochwertiger Kinderschutzkonzepte, die
Ausrollung flächendeckender Kinderschutzworkshops in Kindergärten und
Schulen, eine stärkere Verankerung von Kinderschutz in den
Ausbildungen einschlägiger Berufsgruppen, der Ausbau der Kapazitäten
im Kampf gegen Kindesmissbrauch und der Ausbau von Präventionsarbeit
ein Anliegen. Ebenso gehören die Evaluierung der gesetzlichen
Bestimmungen zu Tätigkeitsverboten, eine verbesserte Begleitung von
Opfern in therapeutischer und finanzieller Hinsicht und die Prüfung
neuer Bundeskompetenzen zum umfangreichen Forderungskatalog.
Kinderschutz sei ein laufender Prozess und eine
gesamtgesellschaftliche und ressortübergreifende Aufgabe, hielten in
der Debatte sowohl Familienministerin Bauer als auch die Abgeordneten
der Koalitionsparteien fest. In der vergangenen Legislaturperiode sei
auf politischer Ebene bereits viel passiert, sagte Bauer, auch was
das Thema Sensibilisierung betrifft. Zudem wies sie auf das zuletzt
beschlossene Dick-Pic-Verbot hin. Auch Einrichtungen wie „Rat auf
Draht“ und „Safer Internet“ sowie die Familienberatungsstellen würden
wertvolle Arbeit leisten. ÖVP-Abgeordneter Klaus Lindinger hob die
Bedeutung von Prävention hervor: Darauf gelte es einen starken Fokus
zu richten.
Insbesondere auf die geplanten flächendeckenden
Kinderschutzworkshops in Kindergärten und Schulen wies Elisabeth
Feichtinger (SPÖ) hin. Es sei wichtig, jetzt damit zu starten, sagte
sie. Man müsse Pädagoginnen und Pädagogen sensibilisieren. Es sei
immer die Frage, werde hingeschaut und werde rechtzeitig hingeschaut,
ergänzte ihr Parteikollege Christian Oxonitsch. Daher sei es
notwendig, die erarbeiteten Kinderschutzkonzepte in der Praxis zu
implementieren. Auch Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) äußerte sich
positiv zum Entschließungsantrag.
Zustimmung erhielt die Initiative auch von FPÖ und Grünen,
wiewohl die beiden Oppositionsparteien den Antrag als zu vage
kritisierten. Für sie gebe es keinen Zweifel daran, dass beim
Kinderschutz nach wie vor gesetzliche Lücken bestünden, sagte FPÖ-
Abgeordnete Ricarda Berger. Sie plädierte dafür, Kompetenzen zum Bund
zu verschieben. Süleyman Zorba (Grüne) meinte, er sei schon auf
konkrete Gesetzesinitiativen gespannt, die Stoßrichtung des Antrags
sei jedenfalls gut.
Kinderbetreuungsgeld: FPÖ fordert Abbau von Hürden
Erneut Diskussionsgegenstand waren auch Probleme bei der
Beantragung bzw. beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld. Die FPÖ hatte
dazu einen Entschließungsantrag ( 505/A(E) ) vorgelegt, der darauf
abzielt, bestehende Hürden abzubauen. Man habe das Thema aus der
letzten Legislaturperiode mitgenommen, sagte Abgeordnete Rosa Ecker
im Ausschuss. Sie habe Verständnis, dass Missbrauch verhindert werden
solle, es sei aber notwendig, die Abwicklung kundenfreundlicher zu
gestalten. Immer wieder komme es vor, dass Mütter ohne Versicherung
dastünden, ohne dass ihnen das bewusst sei. Auskünfte, die man
bekomme, seien oft verwirrend und zum Teil auch falsch. Zudem komme
es immer wieder vor, dass aufgrund falscher Einträge im Mutter-Kind-
Pass Betroffene um das Kinderbetreuungsgeld umfallen. Bestärkt sieht
sich die FPÖ durch das Ergebnis einer Online-Umfrage der
Arbeiterkammer sowie Erfahrungen von Beratungsstellen und der
Volksanwaltschaft.
Seitens der Koalitionsparteien räumten Margreth Falkner (ÖVP),
Bernhard Herzog (SPÖ) und Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) ein,
dass es beim Kinderbetreuungsgeld immer wieder zu Problemen komme. So
schilderte Herzog einen Fall, wo jemand Kinderbetreuungsgeld
zurückzahlen musste, weil sich der Bezug um ein, zwei Tage mit der
Bildungskarenz überschnitten habe. Er erwartet sich jedoch
Verbesserungen durch den digitalen Eltern-Kind-Pass und wies zudem
auf eine geplante interministerielle Arbeitsgruppe hin. Falkner
betonte, dass in den letzten Jahren bereits spürbare Verbesserungen
erzielt worden seien. In den meisten Fällen „funktioniert es sehr
gut“, sagte sie. Zudem wies sie auf eine Evaluierung des ÖIF hin, die
zeige, dass die Betroffenen mit den verschiedenen Möglichkeiten des
Kinderbetreuungsgeldes zufrieden seien.
Familienministerin Claudia Bauer machte geltend, dass es vor
allem bei grenzüberschreitenden Fällen zu Verzögerungen komme. Diese
seien für die zuständigen Stellen oft herausfordernd, weil man auf
ausländische Behörden angewiesen sei. Es müsse geklärt werden, wie
hoch das ausländische Kinderbetreuungsgeld sei. Die Prozesse würden
aber laufend evaluiert und verbessert, versicherte sie. Die
Bearbeitungsdauer bei nationalen Fällen liegt ihr zufolge bei zwei
Monaten.
Der Entschließungsantrag wurde schließlich – wie alle weiteren
Oppositionsanträge – vertagt. Laut Süleyman Zorba (Grüne) hätte er
die Unterstützung der Grünen erhalten, wäre darüber abgestimmt
worden.
FPÖ für „gerechte“ Entlohnung von Grundwehrdienern
In einem weiteren Entschließungsantrag ( 513/A(E) ) fordert die
FPÖ, das Entgelt für Grundwehrdiener auf die Höhe der
Mindestsicherung anzuheben. Es dürfe nicht sein, dass in Österreich
jene, die Dienst an der Republik leisten, schlechter gestellt seien
als Personen, die keinen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der
Gesellschaft erbringen, wie etwa Asylberechtigte, argumentieren
Maximilian Weinzierl und Volker Reifenberger.
Im Ausschuss wies FPÖ-Abgeordneter Manuel Litzke (FPÖ) darauf
hin, dass der Antrag auch im Verteidigungsausschuss eingebracht
worden sei. Er hält eine „faire Bezahlung“ von Grundwehrdienern nicht
zuletzt vor dem Hintergrund, dass über eine Verlängerung des
Grundwehrdienstes diskutiert werde, für wichtig. Wobei die FPÖ die
Verlängerung des Grundwehrdienstes ihm zufolge unterstützt. Laut
Litzke würden sich Stellungspflichtige immer wieder für den
Zivildienst entscheiden, weil es dort zum Teil eine höhere Vergütung
gebe.
Von Seiten der Koalitionsparteien wies NEOS-Abgeordneter Johannes
Gasser darauf hin, dass sich die Regierung im Regierungsprogramm dazu
bekannt habe, die Besoldung im Grundwehrdienst zu erhöhen. Allerdings
müsse man auch auf das Budget schauen, sagte er. Die Maßnahme würde
allein im Bereich des Grundwehrdienstes – ohne Zivildienst – mehr als
55 Mio. Ꞓ kosten. Lukas Brandweiner (ÖVP) rechnet inklusive
Zivildienst mit einer zusätzlichen Budgetbelastung von 140 Mio. Ꞓ.
Zudem müsse im Sinne einer Gehaltspyramide auch die Vergütung für
einjährig Freiwillige und Zeitsoldaten mitgedacht werden. Man habe
für Grundwehrdiener und Zivildiener in den letzten Jahren „sehr viel
zusammengebracht“, sagte Brandweiner, so sei die Besoldung um 66 %
erhöht worden.
Vor einer Fortführung der Diskussion wollen Gasser, Brandweiner
und SPÖ-Abgeordneter Paul Stich den für nächste Woche angekündigten
Bericht der Wehrdienstkommission abwarten. Grundsätzlich stehe es
außer Frage, dass es notwendig sei, den Grundwehrdienst und den
Zivildienst attraktiv zu gestalten, sagte Stich. Unterstützung für
das Anliegen der FPÖ signalisierte Süleymann Zorba (Grüne), wiewohl
er den Vergleich mit der Mindestsicherung für Asylberechtigte
kritisierte.
Freistellungsanspruch für Eltern am ersten Schultag ihrer Kinder
Um es sowohl Müttern als auch Vätern zu erleichtern, ihr Kind am
ersten Schultag in die Schule zu begleiten, spricht sich die FPÖ
darüber hinaus dafür aus, diese Begleitung als persönlichen
Dienstverhinderungsgrund anzuerkennen ( 571/A(E) ). Das soll sowohl
für den ersten Schultag in der Volksschule als auch für eine
weiterführende Schule gelten. Derzeit sei es für die Eltern oft
schwierig, sich an diesem Tag frei zu nehmen, nicht alle
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber würden dafür Verständnis zeigen,
macht Abgeordnete Ricarda Berger geltend. Das führe dazu, dass viele
Kinder ihren ersten Schultag „ohne Papa und ohne Mama“ erleben
müssten.
Grundsätzliches Verständnis für den Antrag äußerten unter anderem
ÖVP-Abgeordneter Johann Weber und Grünen-Abgeordneter Ralph
Schallmeiner. Der erste Schultag sei wirklich ein einschneidender Tag
für die gesamte Familie, stimmte Weber Berger zu. Er hält es daher
für wichtig, die Arbeitgeber zu sensibilisieren. Von Seiten der
Regierung sei aber nicht Familienministerin Claudia Plakolm, sondern
Sozialministerin Korinna Schumann zuständig, machte er geltend.
Die Notwendigkeit, das Thema „breiter und weiter zu denken“ sieht
SPÖ-Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs. Auch bei anderen Gelegenheiten
wie einem „Tag der offenen Tür“ im Jahr vor einem Schulwechsel seien
Eltern gefordert. Auch am ersten Schultag sollten Eltern die
Möglichkeit haben, ihr Kind zu begleiten, sagte sie, grundsätzlich
sieht sie hier aber „keine massiven Probleme“.
Generell skeptisch äußerte sich NEOS-Abgeordnete Gertraud Auinger
-Oberzaucher. Österreich gehöre mit 25 Urlaubstagen und zahlreichen
Feiertagen ohnehin zu den Spitzenreitern in Europa. Noch zusätzliche
freie Tage zu schaffen, könne nicht das Ziel sein, auch wenn der
erste Schultag ein großer Tag sei. Auinger-Oberzaucher empfiehlt, im
Bedarfsfall auf den „persönlichen Feiertag“ zurückzugreifen.
Familienministerin Claudia Bauer hielt fest, ihr Ministerium
könne nur Anreize setzen, etwa was die Auszeichnung
familienfreundlicher Unternehmen betrifft. Sie sieht den Ball vor
allem bei der Sozialpartnerschaft und beim Sozialministerium liegen.
Diskussion um Social Egg Freezing
Die Grünen fordern schon seit längerem, dass Frauen auch ohne
medizinische Indikation Eizellen zum Zwecke einer späteren
Befruchtung aus Gründen der Familienplanung entnehmen und einfrieren
lassen dürfen ( 525/A(E) ). Zuletzt hat auch der
Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass das bestehende Verbot
des sogenannten Social Egg Freezing verfassungswidrig ist. Die
entsprechende Bestimmung im Fortpflanzungsgesetz wird mit 1. April
2027 aufgehoben, sofern das Parlament bis dahin nicht neue Regeln
beschließt.
Außerdem drängen die Grünen auf eine Änderung des
Fortpflanzungsmedizingesetzes, um auch alleinstehenden Frauen – ab
dem 25. Lebensjahr – den Zugang zur künstlichen Befruchtung zu
ermöglichen ( 497/A ). Es sei ungerecht, den Kinderwunsch einer Frau
auf ein spezifisches Familienmodell zu beschränken, etwa auch im
Hinblick auf das in der Europäischen Menschenrechtskonvention
verankerte Grundrecht auf Privat- und Familienleben, argumentiert
Grünen-Abgeordnete Barbara Neßler. Zudem hat die Bioethikkommission
ihr zufolge in den letzten Jahren mehrfach empfohlen, die Methoden
der medizinisch unterstützten Fortpflanzung auch für alleinstehende
Frauen innerhalb der biologisch-reproduktiven Phase zu öffnen.
Es gelte, alleinstehende Frauen nicht zu diskriminieren sowie das
Social Egg Freezing zu ermöglichen und mit den entsprechenden
Bestimmungen im Jahr 2026 anzukommen, betonte Ralph Schallmeiner (
Grüne) im Ausschuss. Auch wenn zur Anpassung an das VfGH-Erkenntnis
bis 2027 Zeit sei, gelte es, keine Zeit zu verlieren. Rosa Ecker (FPÖ
) meinte demgegenüber, sie habe mit der Thematik „keine Freude“.
Einerseits gehe es darum, was sich Frauen wünschen, andererseits
könne bei dem Thema auch der Druck auf Frauen steigen.
Beide Anträge wurden mit den Stimmen der Dreierkoalition vertagt.
„Sehr sensible Bereiche“, die noch Zeit bräuchten, ortet darin Silvia
Kumpan-Takacs (SPÖ). Die Sozialdemokratie stehe hinter der
Selbstbestimmung für Frauen. Es brauche beim Social Egg Freezing aber
entsprechende Rahmenbedingungen wie etwaig ein Werbeverbot oder
Altersbeschränkungen. Zudem seien Gesundheitsaspekte der Frauen zu
berücksichtigen und dass es weder zu einem gesellschaftlichen, noch
beruflichen Druck kommen soll. Daher brauche es Zeit zur Umsetzung.
Auch Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) wies auf die Sensibilität des
Themas hin. Es brauche verantwortungsvolle Lösungen. Miteinzubeziehen
seien an der Ausarbeitung auch das Gesundheits- und das Justizressort
sowie Expertinnen und Experten. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS)
sieht das VfGH-Erkenntnis auch als Arbeitsauftrag für eine
Gesamtreform des Reproduktionsrechts. Es werde ihr zufolge jedenfalls
daran gearbeitet, dass die Regelungen nicht diskriminierend sind,
alle seien sich der Brisanz bewusst.
Grüne fordern wirksamen Schutz von Kinder-Influencerinnen und –
Influencern
Ein weiteres Anliegen ist den Grünen ein besserer Schutz von
Kinder-Influencerinnen und -Influencern. Vielen Eltern sei gar nicht
bewusst, wie sehr sie in die Privatsphäre ihrer Kinder eingreifen und
wie nachhaltig der digitale Fußabdruck sei, den sie damit ihren
Kindern vom Babyalter an verpassen, geben sie in einem
Entschließungsantrag ( 633/A(E) ) zu bedenken. Überdies vermissen die
Grünen klare Regeln, was rechtliche Verpflichtungen für beauftragende
Unternehmen und den finanziellen Anteil von Kindern an den Einnahmen
der Eltern durch Influencer-Marketing betrifft. In diesem Sinn sehen
sie Familienministerin Claudia Bauer und Wirtschaftsminister Wolfgang
Hattmannsdorfer gefordert, ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten.
Es gäbe ein Bündel an Maßnahmen, das die Bundesregierung
vorantreiben könnte, unterstrich Süleyman Zorba (Grüne). Social-Media
-Konzerne würden die Problematik nicht erkennen bzw. nicht dagegen
vorgehen, weil durch hohe Reichweiten Werbegelder fließen, gab er zu
bedenken. Auch Heike Eder (ÖVP) erachtet es zwar als notwendig, für
dieses Thema Regelungen zu schaffen. Für die komplexe
Querschnittsmaterie aus Kinder- und Jugendschutz, wirtschaftlichen
und arbeitsrechtlichen Fragen bis etwa hin zum Datenschutz brauche es
allerdings noch Zeit, daran zu arbeiten. Es sei wichtig, wie Kinder-
und Jugendschutz im digitalen Raum ausgestaltet werde, meinte auch
Bernhard Herzig (SPÖ). Es gebe sogar Vorstöße anderer Länder für ein
Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche. Mit dem gesamten
Themenbereich würden sich unterschiedliche Ministerien beschäftigen.
Ricarda Berger (FPÖ) erwähnte zwar einen Antrag der FPÖ für einen
„umfassenden Kinderschutz“, räumte aber ein, dass der vorliegende
Vorstoß der Grünen ihre Zustimmung hätte. Allerdings wurde auch
dieser Antrag im Ausschuss schließlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ
und NEOS vertagt. (Schluss) gs/mbu