ARBÖ: Vorsicht vor fliegenden Eisplatten

Wien (OTS) – Mit den winterlichen Temperaturen steigt auf Österreichs
Straßen
erneut die Gefahr durch herabfallende Eis- und Schneemassen von
Fahrzeugdächern. Vor allem in den vergangenen Tagen haben sich nicht
nur auf Gehsteigen und Fahrbahnen, sondern auch auf Pkw, Lkw und
Anhängern gefährliche Eisplatten gebildet. Jetzt, wo die Temperaturen
wieder etwas milder werden, besteht die Gefahr, dass sich die
Eisplatten während der Fahrt lösen und zu einer ernsthaften Gefahr
für andere Verkehrsteilnehmer werden. Der ARBÖ erinnert daher
eindringlich daran, dass Fahrzeuge vor Fahrtantritt vollständig von
Schnee und Eis befreit werden müssen.

Besonders auf Lkw-Planen oder Dächern von leichten Nutzfahrzeugen
können sich bei Minusgraden massive Eisplatten bilden, die sich
während der Fahrt lösen und auf die Straße oder auf nachfolgende
Verkehrsteilnehmer krachen können. Zwar sind Lkw-Fahrer ebenso wie
alle anderen Verkehrsteilnehmer, verpflichtet, ihr Fahrzeug vor
Fahrtantritt von Eis, Schnee und Schmutz zu befreien, doch kommen
nicht alle Lenker dieser Pflicht nach. Nach dem Kraftfahrgesetz ist
der Lenker zudem verpflichtet, darauf zu achten, dass die
Nummerntafeln lesbar sind und sich Scheiben, Blinker, Rücklichter
sowie Scheinwerfer in funktionstüchtigem Zustand befinden.
Andernfalls drohen Strafen, der Strafrahmen beträgt bis zu 10.000
Euro.

Gefahren werden darf außerdem nicht mit Schneehaufen auf dem
Fahrzeugdach. Dazu erklärt Mag. Johann Kopinits, Leiter der ARBÖ-
Rechtsabteilung: „Wenn ich ein Fahrzeug in Betrieb nehme, habe ich
generell die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass Dritte nicht zu
Schaden kommen. Eine Schneehaube bzw. eine Eisplatte kann den
nachfolgenden Verkehr gefährden, weshalb die Fahrt damit nicht
erlaubt ist.“

Außerdem zu berücksichtigen ist, dass das beliebte
Warmlaufenlassen des Motors im Stand, also noch vor Antritt der
Fahrt, verboten ist und ebenfalls bestraft werden kann.