Bundesrat spricht sich für Verbesserungen für NS-Opfer, Gesundheitsreformfonds und Tourismusbeschäftigtenfonds aus

Wien (PK) – Der Bundesrat bestätigte in der heutigen Sitzung eine
Reihe von
Beschlüssen des Nationalrats im Arbeits- und Sozialbereich.
Einstimmig sprachen sich die Mandatarinnen und Mandatare der
Länderkammer dafür aus, Überlebenden des Holocaust, die erst Anfang
der 1950er-Jahre aus Österreich ausgewandert sind, einen begünstigten
Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten zu ermöglichen.
Mehrheitliche Zustimmung fand eine weitere
Sozialversicherungsnovelle, die unter anderem die Mitversicherung
eines Lebensgefährten bzw. einer Lebensgefährtin betrifft.

Eine Mehrheit fand sich im Bundesrat auch für den
Gesundheitsreformfonds, der die Versorgung im niedergelassenen
Bereich verbessern soll.

Behandelt wurden auch Regelungen, die den Arbeitsmarkt betreffen.
Personen, die eine längere Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahme
absolvieren, werden vom Zuverdienstverbot für Arbeitslose
ausgenommen, was vom Bundesrat einstimmig gebilligt wurde. Eine
Stimmenmehrheit gab es für die Einrichtung eines Fonds zur Förderung
von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte im Tourismus.

Neue Fristen für Pensionsansprüche von NS-Opfern

Einstimmig sprach sich der Bundesrat für einen Fünf-Parteien-
Antrag zur Änderung des ASVG und des Opferfürsorgegesetzes aus. Damit
wird Überlebenden des Holocaust, die erst Anfang der 1950er-Jahre aus
Österreich ausgewandert sind, ein begünstigter Nachkauf von
Pensionsversicherungszeiten ermöglicht. Gleichzeitig soll der Kreis
jener NS-Opfer erweitert werden, die ohne Wohnsitz in Österreich
Pflegegeld erhalten.

Nikolaus Amhof (FPÖ/W) illustrierte anhand einer konkreten
Fluchtgeschichte aus Wien nach Schanghai die Sinnhaftigkeit der
Änderung des Opferfürsorgegesetzes für bestimmte Flüchtlingsgruppen,
deren Fluchtgeschichte 1945 noch nicht beendet gewesen sei. Für viele
Betroffene komme diese wichtige Regelung allerdings viel zu spät.
Sandro Beer (SPÖ/W) sprach von einer Novelle, die große moralische
Bedeutung habe. Die Tatsache, dass es sich um einen Antrag aller
Parteien handle, sei ein wichtiges Signal, dass Österreich seine
historische Verantwortung wahrnehme. Auch Barbara Prügl (ÖVP/O)
begrüßte die neuen Fristen als weiteren Schritt zur Wiedergutmachung.
Auch Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) sprach von einem
wichtigen Schritt, um historisches Leid anzuerkennen. Leider komme er
sehr spät.

Zusammen mit diesem Thema wurde auch über eine Gesetzesnovelle
debattiert, die Detailänderungen im Sozialversicherungsrecht zum
Inhalt hat. Darin werden etwa Regelungen bezüglich der Teilpension
sowie der Mitversicherung eines Lebensgefährten bzw. einer
Lebensgefährtin getroffen.

Die FPÖ zeigte sich mit einem Teil der Regelungen unzufrieden und
ging nicht mit. FPÖ-Bundesrat Amhof übte etwa Kritik daran, dass
Abstimmungen über Videokonferenzen erfolgen können. Grundsätzlich
gebe es im Gesundheits- und Sozialbereich eine Situation, die weit
dramatischer sei, als Teile der Politik es anerkennen wollten.

Sandro Beer (SPÖ/W) sah die Möglichkeiten von Abstimmungen per
Videokonferenzen und zur Teilpension als wichtige
Verwaltungsvereinfachungen. Außerdem trage man neuen Familienmodellen
Rechnung. Auch Barbara Prügl (ÖVP/O) sah die Mitversicherung von
Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen als wichtigen Schritt, um eine
fairere Verteilung von Betreuungspflichten zu erreichen.

Schumann: Österreich stellt sich seiner historischen
Verantwortung

Sozialministerin Korinna Schumann sprach von einem Schritt der
Wiedergutmachung, der von allen Parteien unterstützt werde. Das sei
eine wichtiger Schritt, um eine bestehende Gesetzeslücke bei
Leistungsansprüche zu schließen. Damit zeige Österreich auch, dass es
seine historischen Verantwortung wahrnehme.

Die zweite Sozialversicherungsnovelle treffe wichtige
Verwaltungsvereinfachungen, führte die Sozialministerin aus. Außerdem
setze man einen wichtigen Schritt, um Väter zu motivieren, ihren Teil
der Versorgungsarbeit zu übernehmen. Schumann nützte die Gelegenheit,
um einmal mehr für die Möglichkeit der Teilpension zu werben.

Gesundheitsreformfonds mehrheitlich angenommen

Der Gesundheitsreformfonds soll eine bessere Versorgung im
niedergelassenen Bereich sicherstellen. Er besteht aus drei
Sondertöpfen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und der
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVAEB), die zwischen
2026 und 2030 jährlich mit rund 500 Mio. Ꞓ befüllt werden sollen. Mit
den Mitteln soll unter anderem der Ausbau von
Primärversorgungszentren weiter vorangetrieben und Prävention
forciert werden.

Keine Zustimmung zum Gesundheitsreformfonds gab es von der FPÖ.
Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/S) sah eine Schieflage hinsichtlich
Transparenz, Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen. Ohne klare,
öffentlich nachvollziehbare Kriterien bestehe die Gefahr von Willkür
oder Bevorzugung bestimmter Interessensgruppen, meinte sie.

Kritik und Ablehnung gab es auch von den Grünen. Es würden nun
drei neue Fonds zusätzlich zur schon bestehenden
„Kompetenzzersplitterung“ im Gesundheitsbereich geschaffen, womit ein
„weiteres komplexes Verwaltungskonstrukt“ entstehe, sagte Simone Jagl
(Grüne/N). Sie forderte ein transparentes Gesundheitssystem, das an
den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet sei.

Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) sah es positiv, dass durch den
Gesundheitsreformfonds bis 2030 jährlich eine halbe Milliarde Euro
zur Verfügung stehe, um in die Gesundheitsvorsorge „speziell im
ländlichen Raum“ zur investieren. Beim Thema Digitalisierung sprach
sie sich dafür aus, „mit Augenmaß“ vorzugehen und dabei auf die
Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren zu achten. Franz Ebner (
ÖVP/O) betonte, dass in der Digitalisierung viel Potential zur
Effizienzsteigerung liegen würde und es „dringend und zwingend“ die
Befüllung der elektronischen Gesundheitsakte brauche.

Gesundheitsversorgung müsse für alle gesichert und wirksame
Reformen angegangen werden, betonte Bernadette Kerschler (SPÖ/St).
Sie unterstrich die Bedeutung von Vorsorgeuntersuchungen und
„gesundem Altern“. Zentral sei es außerdem, dass die Behandlung der
Menschen dort stattfinde, wo es für sie am besten sei.

Schumann: Gesundheitsreformfonds reagiert auf „Schieflage“ im
Gesundheitssystem

Bundesministerin Korinna Schumann unterstrich ihr Bekenntnis zu
einem öffentlichen, solidarischen Gesundheitssystem. Die Menschen
hätten jedoch nicht mehr so viel Vertrauen in dieses System, da es
„in Schieflage“ geraten sei. Daher handle die Bundesregierung im
Rahmen der Reformpartnerschaft mit den Bundesländern durch die
Schaffung des Gesundheitsreformfonds. Schumann sah in der
Digitalisierung sehr viel Potential für die Gesundheitsverwaltung.

Ausnahmen für Zuverdienst zum Arbeitslosengeld

Eine weitere Debatte der Länderkammer betraf das
Arbeitslosenversicherungsgesetz, das ab 2026 Einschränkungen der
Zuverdienstmöglichkeiten von Arbeitslosengeldbeziehenden vorsieht.
Laut einer Initiative der Koalition sollen die bereits bestehenden
Ausnahmeregelungen auf Personen erweitert werden, die im Auftrag des
Arbeitsmarktservices (AMS) eine längere Umschulung oder Weiterbildung
absolvieren. Damit werden etwa Personen, die im Rahmen einer
Pflegeausbildung ein Pflegestipendium beziehen, weiterhin nebenher
geringfügig arbeiten können, wie Sozialministerin Korinna Schumann
hervorhob. Auch bei einem Fachkräftestipendium ist ihr zufolge
weiterhin ein Zuverdienst möglich.

Die Opposition forderte auch für andere Gruppen Ausnahmen, ein
entsprechender Entschließungsantrag der Grünen im Bundesrat fand
allerdings keine Mehrheit.

Ausdrücklich begrüßt wurde die Ausnahmeregelung für
Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmer von den
Bundesrätinnen und Bundesräten Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O), Sebastian
Forstner (SPÖ/O), Manfred Repolust (FPÖ/St) und Simone Jagl (Grüne/NÖ
). Man müsse Menschen, die sich weiterqualifizieren wollen,
unterstützen, sagte Forstner. Er wertete es zudem als Verdienst der
SPÖ, dass es auch für Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderung
und ältere Arbeitslose Ausnahmen vom Zuverdienstverbot gibt.

Grundsätzliches Ziel müsse es allerdings sein, Arbeitslose so
rasch wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen, hoben sowohl
FPÖ-Bundesrat Repolust auch ÖVP-Bundesrat Tiefnig hervor. Darauf wird
nach Meinung von Repolust zu wenig Augenmerk gerichtet.

Auf weitere Ausnahmen vom Zuverdienstverbot drängte Grünen-
Bundesrätin Jagl. Es brauche eine „praxistaugliche Lösung“, um
Härtefälle zu vermeiden, mahnte sie im Entschließungsantrag, der über
die Grünen hinaus jedoch nur die Zustimmung der FPÖ fand. Zusätzliche
Jobs entstünden nicht dadurch, dass man Menschen verbiete,
geringfügig dazuzuverdienen, machte sie geltend.

Als besonders betroffene Gruppen nannte Jagl etwa Kunst- und
Kulturschaffende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Lehrende,
Menschen in einem Entschuldungsverfahren sowie Alleinerzieherinnen
und Alleinerzieher. Ihrer Ansicht nach macht ein Zuverdienstverbot
grundsätzlich nur dann einen Sinn, wenn eine hohe Nachfrage nach
Arbeitskräften bestehe. In einer angespannten Arbeitsmarktsituation,
wie sie aktuell vorherrsche, drohe ein solches hingegen das
Armutsrisiko zu verschärfen. Zudem werde Betroffenen ein wichtiges
Standbein in der Arbeitswelt genommen, das auch als Sprungbrett
zurück in ein Vollversicherungsverhältnis fungieren könnte.

Fonds für Beschäftigte im Tourismus

Eine Mehrheit fand auch ein Gesetzesvorschlag der Bundesregierung
zur Einrichtung eines Fonds zur Förderung von Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte im Tourismus (
Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz – TBFG). Der Fonds soll mit
jährlich 6,5 Mio. Ꞓ dotiert werden, wobei auch Sonderunterstützungen
nach Arbeitsunfällen oder Jobverlust aus Fondsmitteln möglich sein
werden. Ziel ist es, Beschäftigte für den Tourismus zu gewinnen bzw.
in der Branche zu halten. Es gehe darum, den Wirtschaftszweig
Tourismus zu stärken, sagte Günther Ruprecht (ÖVP/St). Dieser sei
eine der bedeutendsten Säulen der österreichischen Wirtschaft.

Auch Claudia Arpa (SPÖ/K) hält die vorgesehenen jährlichen 6,5
Mio. Ꞓ für gut investiertes Geld. Diese werde Beschäftigten beim
Einstieg, bei der Weiterbildung und „beim Dranbleiben“ helfen.
Beschäftigte im Tourismus bräuchten mehr Sicherheit, betonte sie.

Demgegenüber bezeichnete Irene Partl (FPÖ/T) den
Tourismusbeschäftigtenfonds in Anlehnung an einen Pressebericht als
„Sinnbild für bürokratischen Wahnsinn“. Ihrer Meinung nach ist dieser
überflüssig und werde kein einziges der bestehenden Probleme im
Tourismusbereich lösen. So werde kein Betrieb durch die Einrichtung
des Fonds zusätzliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bekommen. Was
Betriebe vielmehr bräuchten, sei Entlastung, sagte sie.

Schumann: Fonds soll Arbeiten im Tourismus attraktiver machen

Von Seiten der Regierung wies Sozialministerin Korinna Schumann
auf die hohe Fluktuation im Tourismus hin. Der Fonds werde „große
Wirkung entfalten“, zeigte sie sich überzeugt. Man müsse die Arbeit
im Tourismus attraktiver machen, das sei sowohl im Sinne der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Betriebe. Dabei gehe es
auch um die Förderung ganzjähriger Beschäftigungen. (Fortsetzung
Bundesrat) bea/gs/sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.