Jäger beschuldigen Tierschützer fälschlich: heute Freispruch am Grazer Straflandesgericht

Wien (OTS) – Das Verfahren war einigermaßen kurios: Zwei
Tierschützer:innen
wollten am 25.10.2025 in Kalsdorf im Bezirk Graz-Umgebung eine
potenziell illegale Jagd auf Enten in der Au beobachten. In der
Steiermark ist ja das Aussetzen gezüchteter Enten zur Jagd nach einer
Kampagne des VGT verboten worden. Die Jäger in diesem Gebiet füttern
Enten massiv entlang von Bachläufen, um sie für den sinnlosen
Abschuss anzulocken. Auch Fasane werden in großer Anzahl bei Spaß-
Jagden jeden Herbst beschossen – wobei der Fasanbesatz unnatürlich
hoch ist, was auf das Aussetzen von Zuchttieren hinweist. Im
Anschluss an die Dokumentation der Jagd, waren die Tierschützer:innen
gerade dabei, die Au mit ihrem Auto zu verlassen, als sie von einer
großen Anzahl von Jägern überrascht wurden, die ihnen den Weg
versperrten. Die Jäger beschwerten sich lautstark wegen der aus ihrer
Sicht begangenen Besitzstörung und der laufenden Kritik an der Jagd.
Dann riefen sie die Polizei. Als diese ankam, erklärten sie dieser
überraschend, die Tierschützer:innen hätten gedroht, sie mit dem Auto
anzufahren. Zwei Jäger sagten bei der Polizei aus, dass das Auto der
Tierschützer:innen nur durch Trommeln auf die Motorhaube zu stoppen
gewesen wäre. Obwohl es sich ganz offensichtlich um einen erfundenen
Vorwurf handelte, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen
Nötigung. Doch am 2. Prozesstag heute am Straflandesgericht in Graz
wurde der Lenker des Tierschutzautos freigesprochen.

Ohne, dass die Jäger das gewusst hätten, hatten die
Tierschützer:innen sämtliche Interaktionen mit ihnen mitgefilmt. Auf
diesen Videos sieht man die erste Begegnung, man hört den Inhalt
sämtlicher Gespräche und auch die Blockade des Tierschutzautos durch
die Jäger ist dokumentiert. Dabei erwähnt kein Jäger mit auch nur
einem Wort, dass er bedroht oder genötigt worden wäre. Auch die
Aufnahme des Telefongesprächs mit der Polizei wurde heute vor Gericht
vorgespielt. Der Jäger erwähnt da ebenfalls keine Nötigung, sondern
sagt nur, dass sich die Tierschützer:innen nicht ausweisen wollen,
sich aber auf Privatgrund befänden. Klar wurde dadurch, dass die
Jäger vor Gericht und gegenüber der Polizei falsch ausgesagt haben.
Ein Freispruch war die Folge. Doch nun werden die Jäger wegen
Falschaussage und Verleumdung angezeigt.

Tierschützer David Richter war der Angeklagte: „Für mich ist
eindeutig klar, dass die Jäger gelogen haben, weil sie sich von mir
durch meine Tierschutzarbeit belästigt fühlen. Sie haben aus meiner
Sicht bewusst die Unwahrheit gesagt – und das noch dazu vor Gericht,
weshalb ich die beiden wegen falscher Zeugenaussage und Verleumdung
anzeigen werde.“

Für VGT-Obperson DDr. Martin Balluch war die Anklage politisch
motiviert: „Ich denke, man muss hier auch den Staatsanwalt in die
Pflicht nehmen, der diese absurd lächerliche Anzeige tatsächlich in
einen Strafantrag münden ließ. Es ist doch selbstverständlich, dass
die Jäger vor Ort die Tierschützer:innen anschwärzen werden, und dass
ihre Aussagen nicht ernst zu nehmen sind. Dagegen hat der
Staatsanwalt die Aussagen der Tierschützer:innen und ihre Videos
ignoriert. Es wäre einmal schön, wenn die Staatsanwaltschaft
Tierquälerei so vehement verfolgen würde, wie sie das bei
Tierschützer:innen tut. Wie oft hören wir, dass bei Tierquälerei
Aussage gegen Aussage stünde und daher nichts zu machen sei. Aber
wenn zwei Jäger einen Tierschützer ohne jede sonstige Evidenz
belasten, und zwei Tierschützer:innen eine ganz andere Geschichte
erzählen, die noch dazu durch Videos bestätigt ist, dann wird
offenbar im Bewusstsein angeklagt, dass ein solches Strafverfahren
Stress und Kosten verursacht, die nicht kompensiert werden. Da will
offensichtlich jemand Kritik an der Jagd sanktionieren!“