Wien (OTS) – Kurzfristig gestrichene Dienste, Minusstunden trotz
Arbeitsbereitschaft, Unterbezahlung und Kündigungen nach Kritik: In
einem Wiener Escape-Room-Betrieb hat die AK Wien zahlreiche
arbeitsrechtliche Verstöße festgestellt. Insgesamt haben sich 14
betroffene Arbeitnehmer:innen an die AK Wien gewandt, der Streitwert
liegt bei rund 28.000 Euro.
Kurzfristige Dienständerungen und Minusstunden
Betroffen sind vor allem Studierende, die geringfügig oder in
Teilzeit als Gamemaster oder Schauspieler:innen beschäftigt waren.
Dienste wurden je nach Buchungslage kurzfristig geändert oder
gestrichen. Obwohl die Beschäftigten arbeitsbereit waren, wurden die
ausgefallenen Stunden als Minusstunden verbucht – was unzulässig ist.
„Wer arbeitsbereit ist, darf nicht einfach nach Hause geschickt
werden, nur weil weniger Kund:innen kommen“, stellt Filiz Yurdakul,
Arbeitsrechtsexpertin der AK Wien klar.
Teilweise konnten auch gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen,
insbesondere an stark frequentierten Wochenenden, nicht eingehalten
werden.
Zudem kam es zu Unterbezahlung unter dem geltenden
Kollektivvertrag für Arbeiter:innen im Hotel- und Gastgewerbe.
Gleichzeitig mussten die Beschäftigten regelmäßig zusätzliche
Reinigungstätigkeiten übernehmen, ohne dafür entsprechend entlohnt zu
werden.
Kündigung nach Kritik – Versetzung als Druckmittel
Besonders schwerwiegend ist der Fall von Johannes B. (Name geändert),
der zweieinhalb Jahre in einem Escape Room gearbeitet hat, bis es ihm
zu viel wurde: „Ich habe auf die arbeitsrechtlichen Probleme
aufmerksam gemacht und wurde einen Tag später gekündigt. Daraufhin
habe ich mich an die AK gewandt, weil ich diese Ungerechtigkeit –
auch für meine Kolleg:innen – nicht auf mir sitzen lassen wollte.“
Mithilfe der AK Wien hat Johannes B. die Kündigung angefochten, denn
Kritik an rechtswidrigen Zuständen darf nicht dazu führen, dass man
seinen Job verliert. Während der Kündigungsfrist wurde der Student
auch noch an einen Standort versetzt, für den er durch die halbe
Stadt fahren musste. Vor Gericht kam es zu einem Vergleich, der
bislang nicht bezahlt wurde. Auch in anderen Fällen laufen derzeit
Exekutionsverfahren.
„Die Tätigkeit in Escape Rooms ist ein klassischer Nebenjob für
Studierende. Gerade beim ersten Job ist es besonders bitter, wenn man
so schlechte Erfahrungen machen muss, denn Berufseinsteiger:innen
wissen kaum über ihre Rechte Bescheid. Klar ist: Arbeitsrecht gilt
auch für Freizeitbetriebe. Flexibilität darf nicht einseitig zulasten
der Beschäftigten gehen“, hält Arbeitsrechtsexpertin Yurdakul fest
und ruft insbesondere junge Arbeitnehmer:innen dazu auf, sich im
Zweifel von der AK beraten zu lassen.