Wien (PK) – Der Bundesrat hat ein umfangreiches Gesetzespaket für den
öffentlichen Dienst abgesegnet. Neben den Koalitionsparteien stimmten
auch die Grünen für die Dienstrechts-Novelle 2025 , die unter anderem
einen Zugang für öffentlich Bedienstete zur neuen Teilpension bringt.
Zudem wurde der zwischen Regierung und Gewerkschaft bereits im
Oktober vereinbarte dreijährige Gehaltsabschluss für den öffentlichen
Dienst gesetzlich fixiert. Die Bezüge der Abgeordneten und der
Regierungsmitglieder bleiben gemäß einer einstimmig angenommenen
Novelle zum Bundesbezügegesetz hingegen ein weiteres Jahr
eingefroren.
Mehrheitlich beschlossen hat der Bundesrat außerdem ein neues
Vergaberechtsgesetz , das die Transparenz in Vergabeverfahren stärken
und die Rechtssicherheit beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen
erhöhen soll.
Novelle des Dienstrechts für öffentlich Bedienstete
Aufgrund der schwierigen Budgetlage erhält der öffentliche Dienst
Gehaltsanpassungen erst ab Jahresmitte statt wie vorgesehen ab Jänner
2026. Damit werden die Gehälter im öffentlichen Dienst ab Juli um 3,3
% steigen. Im August 2027 und im September 2028, also jeweils 13
Monate später, sind Gehaltserhöhungen von durchschnittlich 1 % in
Form von sozial gestaffelten Fixbeträgen vorgesehen.
Durch die neue Teilpension bekommen öffentlich Bedienstete die
Möglichkeit, ihre regelmäßige Wochendienstzeit um 25 %, 50 % oder 75
% herabzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass sie genügend
Versicherungsjahre für die Inanspruchnahme einer Korridorpension oder
einer anderen vorzeitigen Alterspension erworben haben und an der
Herabsetzung der Arbeitszeit ein dienstliches Interesse besteht.
Scharfe Kritik am Gehaltsabschluss übte die FPÖ. Sandra Jäckel (
FPÖ/V) bezeichnete es als „finanziellen Schlag ins Gesicht unserer
Beamten, Polizisten und Lehrer“, die eine reale Lohnkürzung
hinzunehmen hätten. Auch Herbert Kober (FPÖ/Steiermark) sah den
Gehaltsabschluss als alles andere als erfolgreich an. Am härtesten
treffe es „die unteren kleinen Beamten“, zeigte er auf.
Die Dienstrechtsnovelle schaffe die notwendige Grundlage für
Gehaltsanpassungen, betonte hingegen Sandro Beer (SPÖ/W). Diese seien
von Jänner auf Juli verschoben worden, um eine Nulllohnrunde zu
vermeiden. Zudem werde mit dem Gesetzespaket ein gleitender Übergang
in die Pension ermöglicht. Der dreijährige Gehaltsabschluss werde nun
in Gesetzesform gegossen, hielt auch Markus Stotter (ÖVP/T) fest. Die
Gehälter werden ab Juli erhöht, gleichzeitig wachsen niedrigere
Gehälter stärker als hohe. Durch den Zugang zur Teilpension werde nun
ein schrittweiser Übergang in die Pension ermöglicht.
Julia Deutsch (NEOS/W) ging es darum, in wirtschaftlich
angespannten Situationen die Verantwortung zu tragen. Der Schritt
entlaste das Budget deutlich, sagte sie. Staatssekretär Alexander
Pröll dankte dem öffentlichen Dienst und würdigte die Übernahme von
Verantwortung.
Neuerliche Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker
Einhellig sprach sich der Bundesrat dafür aus, die Bezüge von
Politikerinnen und Politikern auf Bundesebene auch im Jahr 2026 nicht
an die Inflation anzupassen. Davon betroffen sind unter anderem die
Mitglieder der Bundesregierung inklusive Kanzler und Vizekanzler,
Bundespräsident, die Abgeordneten zum Nationalrat und die Mitglieder
des Bundesrats.
Bei den Politikergehältern werde die automatische
Inflationsanpassung ausgesetzt. Dies sei kein symbolischer Akt,
vielmehr werde Verantwortung übernommen, hielt Sandro Beer (SPÖ/W)
fest. Auch Sandra Jäckel (FPÖ/V) hielt es für richtig und konsequent,
die Politikerbezüge einzufrieren.
Wer Verantwortung trägt, soll auch entsprechend entlohnt werden,
war Julia Deutsch (NEOS/W) überzeugt. Aber Glaubwürdigkeit entstehe
nur durch Vorbildwirkung, deswegen hielt sie es für richtig, die
Bezüge nicht an die Inflation anzupassen. Die Nulllohnrunde sei ein
klares Signal der Politik zur Budgetkonsolidierung, zeigte sich auch
Markus Stotter (ÖVP/T) überzeugt. Er verwies aber auch auf die
Gehaltsschere zwischen Verwaltung und Politik, die aufgrund von
Nulllohnrunden der Politik entstanden sei.
Mehr Transparenz bei Vergabeverfahren
Bei nationalen Vergabeverfahren werden elektronische Formulare (
„eForms“) und im Rechtsschutz ein neues Pauschalgebührensystem
implementiert. Außerdem werden die nationalen Schwellenwerte für
Direktvergaben als Dauerregelungen in das Gesetz aufgenommen. Bei
Bauaufträgen ist demnach künftig eine Direktvergabe bis unter 200.000
Ꞓ (bisher 143.000 Ꞓ) zulässig. Auch Nachhaltigkeitskriterien sollen
bei der Vergabe künftig eine Rolle spielen. Das Vergabeverfahren
werde auf ein modernes und gut strukturiertes Niveau gehoben, sagte
Justizministerin Anna Sporrer. Es komme zu weniger Bürokratie und
mehr Praxisnähe. Als zentralen Punkt nannte sie die Überführung der
Schwellenwerte ins Dauerrecht.
Das Gesetz wirke auf den ersten Blick technisch, habe aber enorme
Auswirkungen, zeigte sich Thomas Schmid (SPÖ/B) überzeugt. Damit
werde entschieden, wie Wertschöpfung in Österreich entstehe und
verteilt werde. Die Überführung der Schwellenwerte ins Dauerrecht
schaffe Planbarkeit, argumentierte er. Die Novelle mache das
öffentliche Auftragswesen einfacher und moderner, so Schmid. Klara
Neurauter (ÖVP/T) bezeichnete den Beschluss der
Vergaberechtssammelnovelle als entscheidenden Schritt für das
öffentliche Auftragswesen im Sinne der Praxistauglichkeit. Denn es
werde modernisiert, vereinfacht und an das EU-Recht angepasst.
Dem vorliegenden Gesetzesvorschlag konnten die Grünen aufgrund
der Umsetzung der Schwellenwerte ins Dauerrecht nicht zustimmen, wie
Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) erklärte. Die Grünen
brachten einen Entschließungsantrag ein. Hauschildt-Buschberger
plädierte darin für Transparenzmaßnahmen bei der Auftragsvergabe in
den Ländern. Im Bereich des Bundes müssen nach geltender Rechtslage
Auftragsvergaben ab einem Auftragswert von 50.000 Ꞓ bekanntgegeben
werden. Der Antragstellerin zufolge soll dies auf die Länder
ausgedehnt werden, damit diese ebenso bei Vergaben mit diesem
Auftragswert die Auftragsdaten öffentlich bekanntmachen müssen.
Es gehe darum, wie transparent, effizient und praxisnah die
Mittel eingesetzt werden, erläuterte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N).
Er ortete jedoch zusätzlichen Bürokratieaufwand insbesondere bei der
IT, weshalb die FPÖ das Gesetz nicht unterstützte. Anders jedoch
bewertete die FPÖ den Entschließungsantrag der Grünen, der die
Zustimmung der Freiheitlichen erhielt. Der Entschließungsantrag blieb
dennoch mit den Stimmen von Grünen und FPÖ in der Minderheit und
wurde nicht angenommen. (Fortsetzung Bundesrat) gla
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.