Bundesrat: Vereinfachte Zulassung von neuartigen Tabakerzeugnissen beschlossen

Wien (PK) – Damit neuartige Tabakerzeugnisse wie etwa
„Heets“-Produkte in Zukunft
auch in Österreich gekauft werden können, wird das bisherige
Zulassungssystem durch eine Meldeverpflichtung ersetzt. Der
diesbezügliche Antrag der Regierungsparteien wurde heute auch im
Bundesrat mit Mehrheit angenommen. Als Argumente wurden der
Bürokratieabbau sowie das Lukrieren von Steuereinnahmen im Inland ins
Treffen geführt. Die Regierung rechnet mit zusätzlichen Einnahmen von
rund 500 Mio. Ꞓ bis 2029. Die Grünen sprachen von einem
„Paradigmenwechsel im Gesundheitsschutz“ und lehnten als einzige
Fraktion die Initiative ab.

In Umsetzung von EU-Vorgaben zielten zwei Regierungsvorlagen auf
die Ausweitung der Rechte anerkannter NGOs in Zusammenhang mit der
Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen und sogenannter IPPC-Anlagen
ab. Diese Nationalratsbeschlüsse wurden jeweils von ÖVP, SPÖ, NEOS
und Grünen mitgetragen. Einstimmig sprach sich die Länderkammer
hingegen dafür aus, die Abwicklung der Investitionsprämie bis Ende
2029 zu ermöglichen sowie Klarstellungen im Preisauszeichnungsgesetz
vorzunehmen.

Unterschiedliche Positionen bezüglich der Zulassung neuartiger
Tabakerzeugnisse

Wenn es um neuartige Tabakerzeugnisse gehe, dann sollte eine
gesundheitspolitische Debatte geführt werden, plädierte Claudia
Hauschildt-Buscherberger (Grüne/O). Sie halte die Neuregelung für
bedenklich, da nun die Zulassungsverfahren, die 2016 „aus gutem
Grund“ etabliert worden seien, wegfallen würden. Bisher musste genau
nachgewiesen werden, warum neue Produkte auf dem Markt erhältlich
sein sollen. Künftig müssten die Produzenten oder Importeure aber nur
mehr eine Meldung beim Gesundheitsministerium einreichen. Schon sechs
Monate später könnten dann die Erzeugnisse einfach in Verkehr
gebracht werden. Die Grünen würden diesen „Paradigmenwechsel im
Gesundheitsschutz“ strikt ablehnen, weil mit Spätfolgen für
Jugendlichen zu rechnen sei.

Karl Weber (ÖVP/N) gab zu bedenken, dass neuere „Heets“-Produkte
in sämtlichen Nachbarländern von Österreich zugelassen seien und man
daher auf den veränderten Markt reagieren musste. Anstelle eines
langwierigen Zulassungsverfahren soll künftig eine Meldeverpflichtung
kommen. Diese müsste eine detaillierte Beschreibung des Produkts,
eine Gebrauchsanweisung sowie die vollständige Nennung der
Inhaltsstoffe umfassen. Da die bisherigen Vertriebswege bestehen
bleiben, werden auch die Steuereinnahmen in Österreich lukriert
werden können. Außerdem würden alle Auflagen und Richtlinien wie etwa
das beschlossene Aromenverbot beibehalten.

Ebenso wie Weber wies Sebastian Forstner (SPÖ/O) darauf hin, dass
an einer weiteren Novelle gearbeitet werde, die vor allem auf den
Schutz von Kindern und Jugendlichen abziele. Diese soll etwa eine
rechtliche Gleichstellung von Nikotinbeuteln und E-Liquids mit den
klassischen Tabakprodukten beinhalten. Außerdem werde es ein
umfassendes Werbeverbot, verbindliche Alterskontrollen sowie ein
generelles Verbot von Einweg-E-Zigaretten bis 2026 geben. Derzeit
würden nämlich bereits 28 % der 15-Jährigen regelmäßig zu E-
Zigaretten greifen, zeigte Forstner auf. Was die zusätzlichen
Steuereinnahmen betreffe, so sollen diese zweckgebunden für die
Prävention und den Ausbau des Gesundheitssystems eingesetzt werden.

Irene Partl (FPÖ/T) wendete ein, dass es bei diesem Beschluss
nicht um Gesundheitsschutz oder Prävention gehe, sondern um Steuern.
Der Kern des Antrags sei die Umstellung von einem Zulassungsverfahren
auf eine bloße Meldeverpflichtung, damit die Steuergelder nicht mehr
ins Ausland fließen, merkte sie an. Ihre Partei stimme dem Antrag zu.

Änderungen bei Beschwerdemöglichkeiten von
Nichtregierungsorganisationen und Abwicklung der Investitionsprämie

Um einem EU-Vertragsverletzungsverfahren entgegen zu wirken, hat
die Bundesregierung eine Sammelnovelle vorgelegt, die Änderungen in
der Gewerbeordnung und im Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen
umfasst. Ein zentraler Punkt darin ist, dass anerkannte NGOs ein
Beschwerderecht bei Genehmigungsverfahren für
Abfallbehandlungsanlagen nach der Gewerbeordnung erhalten sollen.
Weiters werden für den Bereich des Industrieunfallrechts die von der
Europäischen Kommission beanstandeten Regelungen wortgetreu aus der
Seveso III-Richtlinie übernommen.

Ein EU-Vertragsverletzungsfahren soll auch durch eine weitere
Regierungsvorlage abgewendet werden, bei der es um besonders
umweltrelevante Industrie-, Tierhaltungs- und
Abfallbehandlungsanlagen (IPPC-Anlagen), die unter das
Mineralrohstoffgesetz fallen, geht. Auch in diesem Bereich werden die
Beschwerdemöglichkeiten von Umweltorganisationen erweitert. Diese
sollen auch dann Beschwerde gegen die Bewilligung einer IPPC-Anlage
erheben können, wenn sie sich nicht am erstinstanzlichen Verfahren
beteiligt haben.

Verlängert werden soll zudem die in der Coronazeit eingeführte
Investitionsprämie für Unternehmen bis 31. Dezember 2029. In der
Begründung der Novelle wurde unter anderem auf Prüf- und
Berichtspflichten, die mit der Abwicklung der EU-Aufbau- und
Resilienzfazilität einhergehen, sowie auf die Kontrolle der
Behaltefrist der geförderten Vermögensgegenstände von zumindest drei
Jahren verwiesen. S taatssekretärin Elisabeth Zehetner informierte
darüber, dass über 250.000 Anträge eingebracht wurden, wobei 88 % von
kleineren und mittleren Unternehmen stammen würden. Ausbezahlt werde
ein Investitionsvolumen in der Höhe von 3 Mrd. Ꞓ.

FPÖ übt Kritik an „Schnellschüssen“ und lehnt Ausweitung von NGO-
Privilegien ab

Wenn es um EU-Vorgaben gehe, dann werde in Österreich immer
„besonders rasch, brav und im Sinne von Brüssel“ agiert, kritisierte
Thomas Karacsony (FPÖ/B). So würden wieder einmal die
Beschwerderechte von NGOs und Umweltorganisationen ausgeweitet, und
zwar selbst dann, wenn sie im ursprünglichen Verfahren gar nicht
beteiligt waren. Es seien daher weitere Verzögerungen von Projekten
sowie höhere Kosten zu befürchten, warnte Karacsony. Umweltschutz
dürfe jedoch nicht einhergehen mit mehr Bürokratie, mit
Schnellschüssen oder Sonderrechten für bestimmte Gruppen. Aus diesen
Gründen würde seine Fraktion den Änderungen in der Gewerbeordnung und
im Mineralrohstoffgesetz auch nicht zustimmen, erklärte sein
Fraktionskollege Markus Steinmaurer (FPÖ/O). Was die
Investitionsprämie angeht, so sei damit ein viel zu hoher
bürokratischer Aufwand verbunden, der Deregulierungsstaatssekretär
auf den Plan rufen müsste. Trotz aller Kritikpunkte stimme man dem
Antrag jedoch zu.

Grüne: Wichtige und positive Fortschritte im Sinne des
Umweltschutzes

Hinter den eher technischen Vorlagen stünden die grundsätzlichen
Fragen, wie ernst man den Schutz der Umwelt, die Rechte der
Öffentlichkeit und die Vorgaben des europäischen Rechtes nehme,
führte Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) ins
Treffen. Im Gegensatz zur FPÖ halte sie es für wichtig, dass
anerkannten Umweltorganisationen der Zugang zu Berichten auch dann
ermöglicht werden soll, wenn sie im Genehmigungsverfahren selbst
nicht beteiligt waren. Hauschildt-Buschberger war überzeugt davon,
dass gerade bei großen Anlagen Umweltschutz und moderne
Industriepolitik kein Widerspruch sein müssten. Wenn diese
Anpassungen nicht beschlossen würden, dann müsste man mit einem
Vertragsverletzungsverfahren rechnen, gab sie weiters zu bedenken.

Notwendige Veränderungen, um EU-Vertragsverletzungsverfahren
abzuwenden

Sandra Lassnig (ÖVP/K) sprach im Zusammenhang mit den
Novellierungen der Gewerbeordnung und des Mineralrohstoffgesetzes von
notwendigen Veränderungen, um drohenden EU-
Vertragsverletzungsverfahren entgegenzuwirken und Strafzahlungen
abzuwenden. Sie versicherte zudem, dass der Regierung die
Entbürokratisierung ein großes Anliegen sei. Aus diesem Grund sei
auch vor zwei Wochen im Ministerrat ein großes Maßnahmenpaket
beschlossen worden. Positiv stufte Lassnig die Verlängerung der
Investitionsprämie bis 2029 ein.

Christoph Matznetter (SPÖ/W) konnte die Argumente der
Freiheitlichen nicht nachvollziehen. Mit dem Widerstand gegen alles
schade man der Wirtschaft, dem Land und den Menschen, hielt er ihnen
entgegen.

Mehr Preistransparenz und bessere Vergleichbarkeit von Preisen

Mit Änderungen im Preisauszeichnungsgesetz sollen vor allem
Klarstellungen zur Schriftgröße von Preisangaben im Handel getroffen
sowie Vorgaben zu Bezugsgrößen festgelegt werden. Eine leichte
Lesbarkeit sei dann gegeben, wenn der Verkaufspreis eine Schriftgröße
von 8 Millimetern und der Grundpreis eine Schriftgröße von 4
Millimetern aufweise. Bei digitaler Preisauszeichnung liege die
leichte Lesbarkeit des Grundpreises bei einer Schriftgröße von 3,5
Millimetern, heißt es im Gesetz. Um den Konsumentinnen und
Konsumenten eine leichte Vergleichbarkeit der Preise zu ermöglichen,
sei außerdem vorgesehen, dass die Bezugsgrößen wie etwa Kilo oder
Liter innerhalb einer Betriebsstätte bei den jeweiligen
Produktgruppen einheitlich ausgewiesen werden müssen.

Der Kampf gegen die Teuerung sei ein prioritäres Anliegen der
Bundesregierung, was auch in zahlreichen Maßnahmen zum Ausdruck
komme, bekräftigte Staatsekretärin Elisabeth Zehetner. Mit den
Änderungen im Preisauszeichnungsgesetz würden den Konsumentinnen und
Konsumenten Instrumente in die Hand gegeben, um ihre
Eigenverantwortung „leben zu können“. In Hinkunft müsse etwa der
Grundpreis mindestens halb so groß angeschrieben sein wie der
Verkaufspreis. Als nächster Schritt werde die „Shrinkflation“ in
Angriff genommen, kündigte sie an.

Durch die vorliegende Maßnahme würde die Preistransparenz
gestärkt und die Vergleichbarkeit der Preise erleichtert, zeigte sich
Viktoria Hutter (ÖVP/N) überzeugt. Gerade im österreichischen Handel
herrsche ein „Dickicht an Aktionsschildern, Dauertiefpreisen und
kurzfristigen Preisnachlässen“, weshalb etwa die verpflichtende
Ausweisung von Grundpreisen sehr wichtig sei.

Christoph Matznetter (SPÖ/W) schloss sich den Argumenten seiner
Vorrednerin an. Das Gesetz diene vor allem dazu, die Stellung der
Konsumentinnen und Konsumenten zu stärken, hob er hervor. Manchmal
sei es notwendig, ordnungspolitisch einzugreifen.

Die FPÖ werde im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten
zustimmen, auch wenn einzelne Vorgaben zu weit gehen würden, erklärte
Günter Pröller (FPÖ/O). Er befürchtete, dass aufgrund des
Mehraufwands für die Unternehmen die Produkte teurer werden. Was es
aber wirklich brauchen würde, seien effiziente Maßnahmen, um die
Wirtschaft wieder anzukurbeln. Mittlerweile könne sich in Österreich
jede fünfte Person nicht mehr die Fixkosten leisten, machte Pröller
geltend.

Simone Jagl (Grüne/N) hielt es für unzumutbar, dass viele
Menschen auf Aktionen oder Rabatte angewiesen seien, um einigermaßen
günstig einkaufen zu können. Sie befürwortete daher das Gesetz, das
auch im Sinne der Barrierefreiheit ausdrücklich zu begrüßen sei. Es
sollte niemand dazu gezwungen sein, beim Einkaufen die Lupe mitnehmen
zu müssen. Bedenken äußerte sie jedoch bezüglich der „knappen
Umsetzungsfrist“. (Fortsetzung Bundesrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
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