Wien (OTS) – Die österreichische Versicherungswirtschaft begrüßt die
im heutigen
Ministerrat angekündigte Stärkung der zweiten Säule des
Pensionssystems, weist aber darauf hin, dass wesentliche Punkte darin
noch nicht enthalten sind.
Folgende Reformschritte müssen im Rahmen des Pakets im kommenden
Jahr mitbeschlossen werden:
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Die Betriebliche Kollektivversicherung wurde im Jahr 2005
eingeführt und ist arbeits- und steuerrechtlich dem
Pensionskassensystem gleichgestellt. Daher muss auch im Rahmen des
Generalpensionskassenvertrags ein Level-Playing-Field zwischen
Pensionskassen und Betrieblicher Kollektivversicherung hergestellt
werden.
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Der Freibetrag der Zukunftssicherung wurde seit 1975 nicht
angepasst. Die im Regierungsprogramm angekündigte Valorisierung muss
Teil des Pakets sein.
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Für die Stärkung der privaten Vorsorge ist eine Reform der
prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge nötig.
„Die private Altersvorsorge sorgt für eine größere individuelle
finanzielle Sicherheit im Alter und ist die ideale Ergänzung zur
staatlichen Pension“, sagt Dr. Ralph Müller, Vizepräsident des
österreichischen Versicherungsverbandes VVO .
Neben zur staatlichen Altersvorsorge müssen daher auch die
betriebliche und private Altersvorsorge in einem integrierten Drei-
Säulen-Pensionssystem einen ausgewogenen Platz finden. „Die
Versicherungswirtschaft wird einen aktiven Beitrag leisten das im
Ministerrat angekündigte Paket im nächsten Jahr mitzugestalten“,
betont Mag. Christian Eltner, Generalsekretär des VVO .
Für die Sicherung des Lebensstandards im Alter sind
Lebensversicherungen mit Kapitalanlagen von 65 Mrd. Euro und tägliche
Auszahlungen von über 26 Mio. Euro ein unerlässlicher
Systembestandteil.