Dienstrechtsnovelle bringt wesentliche Verbesserungen für Umweltpädagoginnen und Umweltpädagogen

Wien (OTS) – Eine im Nationalrat beschlossene Änderung des
Dienstrechts für
Lehreinnen und Lehrer ermöglicht eine reguläre Anstellung für
Umweltpädagoginnen und -pädagogen an allen mittleren und höheren
Schulen. Das bringt für Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-
und Masterstudiums „Green Transformation – Umweltberatung und
Bildung“ an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik (HAUP) vor
allem finanzielle Vorteile.

Die europaweit einzigartige Ausbildung für Umweltpädagogik wird
bereits seit 2008 an der HAUP angeboten. Absolventinnen und
Absolventen sind laut Hochschulgesetz dazu qualifiziert Fächer im
naturwissenschaftlichen Bereich zu unterrichten. Mit dem Abschluss
des Bachelor- und Masterstudiums wird die Lehrberechtigung für alle
berufsbildenden mittleren und höheren Schulen erteilt. Im Dienstrecht
des pädagogischen Diensts war eine diesbezügliche Regelung allerdings
bisher nicht verankert. Das hatte zur Folge, dass eine Anstellung der
Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für Agrar- und
Umweltpädagogik nur per Sondervertrag – und daher mit entsprechenden
Gehaltsabstrichen – möglich war. Diese Lücke wurde nun durch den
Nationalrat geschlossen.

„Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik bildet bestens
qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen für die Bereiche Klima,
Energie und Naturvermittlung aus. Diese Themen Kindern und
Jugendlichen verständlich zu vermitteln, ist heute wichtiger denn je.
Die dienstrechtliche Gleichstellung der Absolventinnen und
Absolventen der HAUP mit anderen Pädagoginnen und Pädagogen ist daher
auch ein wichtiger Schritt für die Verankerung der Nachhaltigkeit im
Bildungsbereich“, betont Umweltminister Norbert Totschnig.

Die vom Nationalrat beschlossene Regelung besagt, dass bei einer
Verwendung an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen in
Unterrichtsgegenständen des naturwissenschaftlichen Fachbereichs die
dem Unterrichtsgegenstand entsprechende Lehrbefähigung auch durch den
Erwerb eines Bachelor- und Masterstudiums im Fachbereich
Naturwissenschaften (Umwelt) der Hochschule für Agar- und
Umweltpädagogik nachgewiesen werden kann. „Ich freue mich, dass es
jetzt für unsere Absolventinnen und Absolventen eine allgemeine
dienstrechtliche Regelung gibt. Das ist ein Erfolg für die jahrelange
Vorreiterrolle der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik im
Bereich Umweltbildung. Die Gesetzesänderung ist ein Ergebnis der
guten Zusammenarbeit von Landwirtschafts- und Umweltministerium,
Bildungsministerium und der ÖH der Hochschule für Agrar- und
Umweltpädagogik“, so Thomas Haase, der Rektor der Hochschule für
Agrar- und Umweltpädagogik.