Wien (OTS) – Der Nationalrat hat heute das Netz- und
Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) 2026 zur Umsetzung der EU-
NIS-2-Richtlinie behandelt. „Der Beschluss im Nationalrat bringt
endlich die notwendige Rechtssicherheit für die betroffene
Unternehmen“, kommentiert Markus Roth, Obmann der WKÖ-Bundessparte
Information und Consulting (BSIC). „Entscheidend ist jetzt, dass die
Umsetzung in Österreich pragmatisch erfolgt – im Dialog mit den
Betroffenen und mit einem klaren Fokus auf Orientierung und
Unterstützung für die Betriebe.“
Das kommende NISG 2026 verpflichtet rund 4.000 Unternehmen aus
kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheitswesen, und verarbeitendem
Gewerbe zur Einhaltung strenger Cybersicherheitsmaßnahmen und zur
Meldung von Sicherheitsvorfällen. Dabei ist auch die Sicherheit der
Lieferkette ein zentrales Thema.
Pragmatische Umsetzung: Zusammenarbeit, Beratung und
Umsetzbarkeit
„Wichtig ist jetzt eine pragmatische Umsetzung seitens der
Cybersicherheitsbehörde in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen.
Angesichts der komplexen und herausfordernden Thematik muss Beratung
im Vordergrund stehen – Beraten statt Strafen“, betont Roth.
Besonders zu bedenken sei, so Roth, dass in der Digitalen
Infrastruktur und über die Lieferkettenvorgaben auch kleine und
Kleinstunternehmen betroffen sein können. „Hier muss Rücksicht
genommen werden, dass diese Betriebe nicht überfordert werden und die
Vorgaben einhalten können. Wir dürfen uns nicht noch mehr in digitale
Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern begeben – wir brauchen
Lösungen, die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit in Europa stärken“,
so der BSIC-Bundesspartenobmann.
EU-Ebene: Praxistauglichkeit evaluieren und überbordende Vorgaben
anpassen
Roth mahnte zudem eine Weiterentwicklung auf EU-Ebene ein: „Nach
der Umsetzung sollte evaluiert werden, ob die vorgegebenen Regelungen
auch praxistauglich sind. Wenn einzelne Vorgaben überbordend sind
oder an der betrieblichen Realität vorbeigehen, müssen sie geändert
werden. Cybersicherheit entsteht durch umsetzbare Maßnahmen – nicht
durch unnötige Bürokratie.“
Die WKÖ informiert Betriebe seit Inkrafttreten der NIS-2-
Richtlinie laufend, unterstützt sie mit Infoveranstaltungen,
Workshops und Materialien rund um die neuen Regelungen für mehr
Cybersicherheit in der EU.
Abschließend hält Roth fest: „Letztendlich verfolgen wir ein
gemeinsames Ziel: Cybersicherheit erhöhen, um Europas Wirtschaft und
Gesellschaft zu stärken, digitale Souveränität auszubauen und damit
Wohlstand zu sichern.“ (PWK538/ES)