Nationalrat beschließt einhellig neue Ausnahmeregelungen bei Zuverdienstverbot und Kündigungsfristen

Wien (PK) – Die vor dem Sommer beschlossenen Einschränkungen der
Zuverdienstmöglichkeiten von Arbeitslosengeldbezieherinnen und –
beziehern ab 2026 sehen Ausnahmen etwa für ältere Langzeitarbeitslose
oder Menschen mit Behindertenstatus vor. Der Nationalrat stimmte
heute einhellig für eine Novelle des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes, durch die diese Ausnahmeregelungen
auf Personen erweitert weden soll, die im Auftrag des
Arbeitsmarktservices (AMS) eine längere Umschulung oder Weiterbildung
absolvieren. Damit sollen etwa Personen, die im Rahmen einer
Pflegeausbildung ein Pflegestipendium beziehen, weiterhin nebenher
geringfügig arbeiten können.

Um Ausnahmeregelung geht es auch in einer Gesetzesnovelle, die
Anpassungen bei den Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und Arbeiter
vorsieht. Diese wurde ebenso einstimmig beschlossen.

Eine breite Mehrheit aus den Stimmen der Koalitionsparteien und
den Grünen erhielt ein Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zur
Einrichtung eines Fonds zur Förderung von Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte im Tourismus. Der Fonds soll
mit 6,5 Mio. Ꞓ dotiert werden, wobei auch Sonderunterstützungen nach
Arbeitsunfällen oder Jobverlust aus Fondsmitteln vorgesehen sind.

Neue Ausnahmen vom Zuverdienstverbot für Arbeitslose

Die Ausnahme vom Zuverdienstverbot für Arbeitslose soll für
Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gemäß der von ÖVP, SPÖ und
NEOS beantragten Novelle dann gelten, wenn die Schulungsmaßnahme
mindestens vier Monate dauert und zumindest 25 Wochenstunden umfasst.
Dadurch wollen die Koalitionsparteien nicht nur finanziellen
Engpässen Betroffener entgegenwirken, sie erhoffen sich davon auch
eine höhere Aus- und Weiterbildungsbereitschaft. Zugleich soll damit
die Möglichkeit eröffnet werden, bereits während der Bildungsmaßnahme
in fachrelevanten Bereichen erwerbstätig zu sein und praktische
Erfahrungen zu sammeln, argumentieren sie. Auch die Teilnahme an
Arbeitsstiftungen und am Unternehmensgründungsprogramm sind laut
Begründung des Antrags als Umschulungsmaßnahme zu werten.

Zu wenig weit geht die Novelle den Grünen, die etwa
Ausnahmeregelungen für geringfügig Beschäftigte in den Bereichen
Kultur, Lehre oder Wissenschaften vermissen, wie sie unter anderem in
der Kurzdebatte am Mittwoch nochmals verdeutlichten (siehe PK
1165/2025 ). Sie wollten den Regierungsparteien mit einer “
Trägerrakete “ die Möglichkeit geben, die Novelle zu adaptieren.
Dieser Antrag fand jedoch ebenso keine Mehrheit wie ein in der
Plenarsitzung eingebrachter gesamtändernder Abänderungsantrag der
Grünen mit umfangreichen Ausnahmeregelungen, dem auch die FPÖ
zustimmte.

Antragsteller Markus Koza (Grüne) begrüßte die Novelle der
Bundesregierung, betonte aber auch im Plenum, dass diese „zu wenig“
sei. Das Zuverdienstverbot treffe Menschen, die ohnehin schon unter
prekären Bedingungen lebten. Außerdem sei es „reichlich absurd“ aus
10 % der Arbeitslosen mit Zuverdienst ein „Problem zu konstruieren“.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) sprach von einem „klugen Antrag“ der
Grünen, der jedoch keinen „Anspruch auf Vollständigkeit“ habe. Es
gebe viele Gruppen, denen man ermöglichen müsse, „einen Fuß in der
Arbeitswelt“ zu behalten. Die Bundesregierung fahre über diese „mit
dem Rasenmäher drüber“, so Belakowitsch. Sozialbetrug gelte es aber
„wirkungsvoll zu bekämpfen“. Peter Wurm (FPÖ) gab zu bedenken, dass
173.000 Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft beim AMS
gemeldet seien, während etwa alleinerziehende Mütter „durch den Rost
fallen“.

Sozial- und Arbeitsministerin Korinna Schumann erklärte die
Details der Novelle und unterstrich ebenso wie Dominik Oberhofer (
NEOS) und ÖVP-Mandatarin Heike Eder deren Intention, Arbeitslose in
stabile Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Leistungsbereitschaft
sei entscheidend für die Sicherung des Sozialstaats, sagte Eder.

Die Möglichkeit, sich zum Arbeitslosengeld etwas dazuzuverdienen,
um besser „über die Runden zu kommen“, sei an sich gut, ergänzte
Andreas Haitzer (SPÖ). Diese Möglichkeit werde in der Realität aber
oftmals ausgenutzt. Wenn über das Arbeitslosengeld die
„Bequemlichkeit“ einiger finanziert werde, sei das ein „unhaltbarer
Zustand“, der nun zurechtgerückt werde. Trotzdem seien Ausnahmen
notwendig, wie sowohl Haitzer als auch Josef Muchitsch (SPÖ)
betonten. Der Bundesregierung sei bewusst, dass es auch nach der
Novelle noch viele „Begehrlichkeiten“ gebe, über die weitere
Gespräche geführt würden, erklärte Muchitsch.

Die Beschränkungen bei den Zuverdienstmöglichkeiten seien
„wichtig und vernünftig“, sagte auch Fiona Fiedler (NEOS). Notwendig
sei es aber, Ausbildungen gerade in Berufsfeldern mit starkem
Fachkräftemangel attraktiver zu gestalten. So sei es bereits in der
Pflegeausbildung wichtig, parallel den Umgang mit Patientinnen und
Patienten in der Praxis zu erlernen, was durch die Ausnahmeregelungen
nun ermöglicht werde.

Unterstützungen sollen Tourismusbeschäftigte in der Branche
halten

Begründet wird die Einrichtung des Tourismusbeschäftigtenfonds
von der Regierung damit, dass einige Ausbildungen im Tourismus vom
AMS nicht gefördert würden – etwa Kurse wie „Food- and Beverage-
Management“ oder ein Diplomlehrgang für diätisch geschulte Köchinnen
und Köche. Festgelegt werden sollen die Förderkriterien laut
Gesetzesentwurf in Form einer Leistungsordnung, wobei darauf zu
achten ist, dass sich Beihilfen und Leistungen nicht mit Leistungen
des AMS überschneiden.

Dem von der Sozialministerin zu bestellenden dreiköpfigen
Vorstand des Fonds sollen je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der
Arbeiterkammer und der für Tourismusbeschäftigte zuständigen
Gewerkschaft sowie eine unabhängige Expertin bzw. ein unabhängiger
Experte aus dem Bereich der Tourismusforschung angehören.

Österreichs Tourismus verfüge über einen „ausgezeichneten Ruf“,
was vor allem an den „hochmotivierten Beschäftigten“ liege,
unterstrich Arbeitsministerin Schumann. Die Branche weise aber eine
hohe Fluktuation auf, weshalb es gelte, das Personal durch
Qualifizierungsmaßnahmen zu halten. Der Fonds stehe nicht im
Widerspruch zu den Angeboten des AMS, sondern stelle eine Ergänzung
dar. Das AMS lege seine Priorität auf Vermittlung und nicht auf
Ausbildung, führte Schumann aus.

Der Tourismus mache 8 % des Bruttoinlandsprodukts Österreichs aus
und sei als „zentraler Wirtschaftsmotor“ zu betrachten, erklärte
Margreth Falkner (ÖVP). Der Fonds sei eine „wirtschaftliche
Notwendigkeit“, da der Erfolg der Branche von den dort tätigen
Menschen abhänge.

Der Fonds weise kaum Praxis- dafür sehr viel „Parteinähe“ auf,
verwies Michael Fürtbauer (FPÖ) auf die aus seiner Sicht politisch
einseitige Besetzung des Vorstandes. Sowohl er als auch sein
Fraktionskollege Christoph Steiner vermuteten dahinter „politische
Tauschgeschäfte“. Zudem gebe es keine objektiven Kriterien, welche
Kurse zu fördern seien, bemängelte Fürtbauer. Er gehe davon aus, dass
das AMS sinnvolle Kurse fördere, und wenn nicht, müsse dies geändert
werden, anstatt ein neues Gremium zu schaffen, von dem dann „rot-
grüne Vereine“ profitieren könnten.

Melanie Erasim (SPÖ) zeigte sich „fassungslos über die wirre
Argumentation“ der FPÖ. In der „Konjunkturlokomotive“ Tourismus sei
die Verbleibedauer von Arbeitskräften so kurz wie in keinem anderen
Bereich. Mit dem Fonds habe man erstmals ein Instrument in der Hand,
um hier gegenzusteuern. Auch laut Dominik Oberhofer (NEOS) irre sich
die FPÖ. In Westösterreich gebe es zur Zeit 18.000 offene Stellen im
Tourismus obwohl 400.000 Personen arbeitslos seien. Dieses
Missverhältnis gelte es zu beheben, so Oberhofer.

Klarstellungen bei Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und
Arbeiter

Im Jahr 2021 sind die Kündigungsfristen von Arbeiterinnen und
Arbeitern an jene der Angestellten angeglichen worden. Für Branchen,
in denen Saisonbetriebe überwiegen, können per Kollektivvertrag
jedoch abweichende Regelungen festgelegt werden. In der Praxis kam es
allerdings des Öfteren zu Auslegungsproblemen, welche Branchen unter
diese Ausnahmebestimmung fallen und ob für deren Inanspruchnahme neue
Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Sozialpartnern notwendig sind.

Eine von der Regierung vorgelegte Gesetzesnovelle soll nun
festlegen, dass ausschließlich Branchen von den im ABGB verankerten
allgemeinen Kündigungsfristen ausgenommen sein sollen, für die
zwischen dem 1. Jänner 2018 und dem 30. Juni 2025 entsprechende
kollektivvertragliche Regelungen vereinbart wurden. Ältere
kollektivvertragliche Vereinbarungen werden damit automatisch
hinfällig. Gleichzeitig entfällt die Vorgabe, dass es sich um
Saisonbranchen handeln muss. Neu ist außerdem, dass per
Kollektivvertrag festgelegte Kündigungsfristen eine Woche (in der
Land- und Forstwirtschaft zwei Wochen) nicht unterschreiten dürfen.
Mit einem von den Koalitionsparteien im Sozialausschuss eingebrachten
Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage soll in Umsetzung der EU-
Mindestlohnrichtlinie ein besserer Kündigungsschutz für Beschäftigte
verankert weden, die sich gegen eine Bezahlung unter dem
Kollektivvertrag zur Wehr setzen.

Zudem sollen ab Juli 2026 die jeweils zuständigen
Sozialversicherungsträger für die Einhebung jener Beiträge zuständig
sein, die Unternehmen im Bereich des Reinigungs- und
Bewachungsgewerbes laut Kollektivvertrag an einen Sozialfonds zu
leisten haben. Diese Fonds sollen – ähnlich wie im Bereich der
Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter – dazu dienen, den Beschäftigten
Weiterbildung zu ermöglichen bzw. zu ihrer sozialen Absicherung
beizutragen.

Im Plenum ging Arbeitsministerin Schumann auf die Details der
Novelle ein und sprach wie Fiona Fiedler (NEOS) von einer „längst
überfälligen“ Gesetzesinitiative. Auch Norbert Sieber (ÖVP)
unterstützte diese „von ganzem Herzen“. Michael Seemayer (SPÖ)
erinnerte daran, dass es vor der Gleichstellung der Kündigungsfristen
möglich gewesen sei, Arbeiterinnen und Arbeiter mit einer Frist von
nur einem Tag zu kündigen. Diese Gleichstellung hätten FPÖ und SPÖ
2017 im „koalitionsfreien Raum“ auf einem „mühsamen Weg“
durchgesetzt, erklärte Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Ihre Fraktion habe
der Novelle im Ausschuss nicht zugestimmt, aufgrund der „Unart“ der
Koalitionsparteien, Abänderungsanträge sehr kurzfristig einzubringen.
Im Nationalratsplenum stimme man jedoch nun zu, so Belakowitsch. (
Fortsetzung Nationalrat) wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.