Nationalrat: Umsetzung des elektronischen Eltern-Kind-Passes auf 1. Oktober 2026 verschoben

Wien (PK) – Die ursprünglich für Anfang 2026 geplante Ablöse des
„gelben
Papierheftes“ durch den elektronischen Eltern-Kind-Pass verzögert
sich und wird auf den 1. Oktober 2026 verschoben. Grund dafür sei die
„Komplexität des Projekts“, heißt es in den Erläuterungen des
Gesetzesentwurfs der Regierungsfraktionen, der heute im Nationalrat
mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen wurde. Wie
schon im Ausschuss brachten die Freiheitlichen eine Reihe von
Kritikpunkten vor und plädierten vor allem für ein Recht auf
Wahlfreiheit.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig sprach von der
Weiterentwicklung eines Erfolgsmodells, das durch die Etablierung von
digitalen Schnittstellen beispielsweise die Vernetzung mit
weiterführenden Unterstützungsangeboten wie etwa den „Frühen Hilfen“
erleichtern werde. Sie versicherte, dass bei der technischen
Umsetzung des elektronischen Eltern-Kind-Passes die höchsten
Datenschutzstandards beachtet werden und dass der Schutz der
Privatsphäre gewährleistet sei.

Technische Umsetzung und Aktualisierung des
Untersuchungsprogramms

Grundsätzlich soll der Eltern-Kind-Pass (EKP), der bis Ende 2023
als Mutter-Kind-Pass bezeichnet wurde, die Früherkennung von
gesundheitlichen und psychosozialen Risikofaktoren von Müttern und
deren Kindern ermöglichen. Die nun von der Regierung vorgelegte
Novelle sieht vor, dass ab dem 1. Oktober 2026 alle neu
festgestellten Schwangerschaften ausschließlich in elektronischer
Form dokumentiert werden. Außerdem sollen erstmals ab 1. März 2027
die Daten zu den Kindern, die ab diesem Tag geboren werden,
elektronisch gespeichert werden.

Das seit 2014 unveränderte Untersuchungsprogramm, das laut
Regierungsvorlage jährlich rund 425.000 Kinder sowie 82.000
Schwangere und Neugeborene erfasst, soll weiterentwickelt und unter
anderem durch eine zusätzliche Hebammenberatung vor der Geburt
ergänzt werden, durch einen zusätzlichen Ultraschall gegen Ende der
Schwangerschaft, weitere Laborleistungen sowie durch ein
Gesundheitsgespräch, wie der Vorlage zu entnehmen ist. Bei Letzterem
soll der Schwerpunkt auf der Erhebung von psychosozialen und
sozioökonomischen Belastungen liegen. Der genaue Umfang, die Art und
der Zeitpunkt der Untersuchungen und Gespräche sollen aber erst
mittels Verordnung festgelegt werden.

FPÖ ortet eine Reihe von Verschlechterungen und pocht auf Recht
auf Wahlfreiheit

Ebenso wie im Gesundheitsausschuss konnte die freiheitliche
Fraktion dem Vorhaben wenig abgewinnen. Schon die Umbenennung des
Mutter-Kind-Passes „aus schrägen und ideologischen Gründen“ sei aus
Sicht von Peter Wurm (FPÖ) abzulehnen. Wenn in Hinkunft nur mehr die
digitale Variante zur Verfügung stehen werde, dann werde das – auch
früher von der SPÖ geforderte – Recht auf analoges Leben „mit den
Füßen getreten“. Außerdem seien von vielen Seiten
datenschutzrechtliche Bedenken geäußert worden. Wie Dagmar
Belakowitsch (FPÖ) beklagte er, dass bei der Geburt eines Babys nicht
nur männlich oder weiblich, sondern auch inter, divers, offen oder
keine Angabe angekreuzt werden können. In der Biologie gebe es aber
nur zwei Geschlechtschromosomen, unterstrich auch Ricarda Berger (FPÖ
). Vernunft und Realitätssinn müssten endlich wieder Platz in der
Politik finden.

Christoph Steiner (FPÖ) betonte noch einmal, dass es den
Freiheitlichen vor allem um die Wahlfreiheit gehe. Viele Eltern und
vor allem Mütter hätten eine emotionale Bindung zum gelben Mutter-
Kind-Pass. Erbost zeigte er sich auch darüber, dass schon bei der
Geburt andere Zuschreibungen als männlich oder weiblich möglich sein
werden. Dies sei aus wissenschaftlicher Sicht in der Regel gar nicht
möglich. Für Irene Eisenhut (FPÖ) stand vor allem die Frage im
Mittelpunkt, ob man seine persönlichen Gesundheitsdaten
digitalisieren wolle oder nicht. Dies sei ein Grundrecht, das man
schützen müsse.

SPÖ: Eltern-Kind-Pass wird in das 21. Jahrhundert geholt

Österreich habe bis 1974 noch eine der höchsten
Säuglingssterblichkeitsraten aufgewiesen, zeigte Rudolf Silvan (SPÖ)
auf, nach der Einführung des Mutter-Kind-Passes sei diese deutlich
gesunken. Durch die Umbenennung in Eltern-Kind-Pass soll zudem zum
Ausdruck kommen, dass auch Väter Verantwortung übernehmen müssen. Für
ihn habe die digitale Variante eine Reihe von Vorteilen, die unter
anderem die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
Gesundheitsdiensteanbietern erleichtere, die Zuweisung zu diversen
Unterstützungsangeboten ermögliche und Erinnerungsfunktionen umfasse.
Während in der analogen Welt Missbrauch oft schwer aufzudecken sei,
sei im digitalen Bereich gesichert, dass jeder seine Fingerabdrücke
hinterlasse. Zudem sei das „gelbe Papierheft“ fehleranfällig gewesen
und konnte leicht verloren worden.

Verena Nussbaum (SPÖ) schloss an die Ausführungen ihres
Fraktionskollegen an und hob hervor, dass mit dem digitalen EKP ein
zeitgemäßes und sicheres Instrument geschaffen werde. Dies umfasse
unter anderem die zentrale und sichere Speicherung von Daten, die in
Hinkunft auch per ELGA einsehbar sein werden. Dadurch könnten
Familien frühzeitig auf Unterstützungsangebote hingewiesen werden.
Erweitert werde auch das Untersuchungsprogramm, wodurch die Vorsorge
für alle Familien gestärkt werde. Nussbaum stellte mit Nachdruck
fest, dass die anonyme Geburt weiterhin als Möglichkeit erhalten
bleibe und dass keine Schwangerschaftsabbrüche dokumentiert würden.
Was die Eintragung von Geschlechtern angehe, so könne man nur
männlich, weiblich oder offen angeben, hielt Nussbaum den
freiheitlichen Abgeordneten entgegen.

Bernhard Herzog (SPÖ) bekannte sich zum „Recht auf analoges
Leben“, da niemand um Leistungen umfallen dürfe. Beim digitalen
Eltern-Kind-Pass, der eine deutliche organisatorische Verbesserung
für die Familien bringe, werde aber niemand ausgeschlossen,
bekräftigte er.

ÖVP: Zeitgemäße Lösung für ein seit Jahrzehnten bewährtes
Instrument

Von einem zentralen Instrument der Gesundheitsversorgung, das
seit Jahrzehnten bestehe, sprach Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP)
. Der Eltern-Kind-Pass trage entscheidend dazu bei, Risiken
frühzeitig zu erkennen und eine bestmögliche Entwicklung
sicherzustellen. Neu zum Untersuchungsprogramm hinzukommen werden
eine zusätzliche Hebammenberatung, eine dritte
Ultraschalluntersuchung am Ende der Schwangerschaft sowie ein
weiteres Hörscreening für Neugeborene. Ferner sollen psychische
Belastungen durch ein Beratungsgespräch frühzeitig erkannt werden.

In Richtung der Freiheitlichen merkte Juliane Bogner-Strauß (ÖVP)
an, dass der E-EKP auch jederzeit ausgedruckt werden könne. Was
jedoch wegfalle, sei die Zettelwirtschaft, hob sie hervor. Laurenz
Pöttinger (ÖVP) verwahrte sich gegen die Behauptung, dass die
„Hebammen unter die Räder kommen“. Es werde sogar eine zusätzliche
Beratung durch diese Berufsgruppe eingeführt. Pöttinger legte auch
Wert auf die Unterscheidung zwischen „Geschlechtern und
Geschlechtseinträgen“. Sowohl die ÖVP als auch VfGH gingen von zwei
Geschlechtern aus, also männlich und weiblich.

NEOS: Qualitative Weiterentwicklung eines effizienten und guten
Systems

NEOS-Mandatarin Gertraud Auinger-Oberzaucher warf den
Freiheitlichen vor, ein “ gelbes Heft zu instrumentalisieren“,
wodurch die Zukunft der Kinder gefährdet werde. Ab dem nächsten Jahr
werde „endlich der elektronische Eltern-Kind-Pass eingeführt“, zeigte
sie sich erfreut. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der
medizinischen Versorgung, weil damit nicht nur mehr Datensicherheit
verbunden sei, sondern auch eine bessere Vernetzung zwischen den
einzelnen Gesundheitsdiensteanbietern. Positiv bewertete sie zudem
die Ausweitung des Untersuchungsprogramms.

Grüne setzen sich für verpflichtende Hebammenberatung ein

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) erinnerte daran, dass
seine Fraktion die Zustimmung zum Gesetz von der Beantwortung einer
Reihe von Fragen abhängig gemacht habe. Was die Hebammenberatung
betreffe, so hätte er sich eine verpflichtende Regelung gewünscht.
Den Freiheitlichen gegenüber stellte er noch fest, dass es der
frühere Innenminister Kickl gewesen sei, der die Eintragung von sechs
Geschlechtern ermöglicht habe.

In einer tatsächlichen Berichtigung machte Dagmar Belakowitsch (
FPÖ) ihren Vorredner darauf aufmerksam, dass Kickl in seiner Funktion
als Innenminister aufgrund eines OGH-Urteils das dritte Geschlecht
„divers“ eingeführt habe.

Königsberger-Ludwig: Wichtige Grundlage für effiziente Planung
des Gesundheitswesens

Durch die Einführung des Mutter-Kind-Passes im Jahr 1974 sei
Österreich ein Vorreiter in Sachen Kinder- und Müttergesundheit
geworden, zeigte sich Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig
überzeugt. In den folgenden zehn Jahren sei die
Säuglingssterblichkeit um über 60 % zurückgegangen. Da der Erfolg von
früher nicht immer für die Herausforderungen der Gegenwart reiche,
soll auf diesem Meilenstein aufgebaut und die Inhalte
weiterentwickelt werden, betonte sie.

Der moderne Eltern-Kind-Pass biete daher nicht nur digitale
Schnittstellen, sondern diene auch der Vernetzung mit weiterführenden
Unterstützungsangeboten wie zum Beispiel den „Frühen Hilfen“. Als
weitere Fortschritte führte sie die automatische Erinnerungsfunktion
oder die Bereitstellung von Informationen in mehreren Sprachen an.
Auch in Hinkunft sei die Durchführung einer „anonymen Geburt“
gewährleistet sowie die Bereitstellung der Informationen in
gedruckter Version.

Königsberger-Ludwig versicherte, dass bei der technischen
Umsetzung des digitalen Eltern-Kind-Passes die höchsten Standards im
Bereich des Datenschutzes beachtet und der Schutz der Privatsphäre
gewährleistet sei. Es sei aber für die Politik entscheidend, über
eine gute Datenbasis zu verfügen, um Gesundheitswesen evidenzbasiert
planen und steuern zu können. (Fortsetzung Nationalrat) sue

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