Wien (PK) – Der Nationalrat hat Außenministerin Beate Meinl-Reisinger
heute
einstimmig dazu aufgerufen, Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen
gegen die Menschlichkeit in russisch besetzten Gebieten in der
Ukraine zu verurteilen.
Mehrheitlich beschlossen haben die Abgeordneten ein neues
Vergaberechtsgesetz, das für mehr Transparenz in Vergabeverfahren
sorgen soll. Eine Forderung der FPÖ, die Befangenheitsregel für
Richterinnen und Richter neu zu regeln, blieb in der Minderheit.
Einigkeit zur Verurteilung von Folter, Verschleppung und anderen
Kriegsverbrechen in der Ukraine
Mit der einhellig gefassten Entschließung sprechen sich die
Abgeordneten dafür aus, Menschenrechtsverletzungen in den russisch
besetzten Gebieten der Ukraine zu verurteilen. Außenministerin Beate
Meinl-Reisinger wird aufgefordert, derartige Verbrechen auf
internationaler Ebene weiterhin mit Nachdruck zu verurteilen und alle
diplomatischen und völkerrechtlichen Mittel zu nutzen, um eine
lückenlose Dokumentation sowie die strafrechtliche Verfolgung der
Verantwortlichen zu ermöglichen. Zudem soll sich die Außenministerin
auf allen Ebenen für einen Waffenstillstand einsetzen sowie für einen
„umfassenden, gerechten und nachhaltigen Frieden“ in der Ukraine, für
den Zugang unabhängiger Beobachtungsinstanzen wie des Roten Kreuzes
in die besetzten Gebiete sowie für die Unterstützung von
Hilfsprogrammen für die Opfer.
Gudrun Kugler (ÖVP) führte Folterkeller, außergerichtliche
Exekutionen, die Verschleppung von Kindern sowie Repressalien gegen
nicht russisch-orthodoxe Kirchen als einige der
Menschenrechtsverletzungen in russisch besetzten Gebieten in der
Ukraine an. Die Kernforderungen seien daher ein Waffenstillstand und
Friedensverhandlungen, die Verurteilung von Folter und Verschleppung
von Menschen und die strafrechtliche Verfolgung von
Kriegsverbrechern. Friedrich Ofenauer (ÖVP) bezeichnete den
Entschließungsantrag als wichtig, weil er die systematischen
Menschenrechtsverletzungen verurteile. Auch in den dunkelsten
Momenten müsse es gewisse Regeln und einen Rest von Menschlichkeit
geben, sagte Pia Maria Wieninger (SPÖ). Sie sprach ebenso wie Henrike
Brandstötter (NEOS) insbesondere die gezielte Entführung und
Umerziehung von ukrainischen Kindern an. Über 20.000 Kinder seien
entführt worden, so Brandstötter. Russland spreche von „Evakuierung“,
es handle sich aber um Deportationen, Russifizierung und
Kriegsverbrechen.
Vonseiten der FPÖ betonte Michael Gmeindl, dass es sich um
schwerste Menschenrechtsverletzungen handle, die klar zu verurteilen
seien. Der vorliegende Antrag der Koalition sei gut gemeint, aber
„politisch mutlos“. Elisabeth Heiß (FPÖ) fehlte der Weitblick im
Antrag. Denn es handle sich nicht um eine isolierte Schandtat,
sondern um das Ergebnis eines Krieges, den der „Wertewesten“ mit
seiner Eskalation am Leben erhalte. Die Freiheitlichen seien keine
„Putinfreunde oder Trumpversteher“, aber sie seien für Frieden, so
Heiß. Für Christian Lausch (FPÖ) wäre es wichtig gewesen, als
neutrales Österreich selbstbewusst Pflöcke einzuschlagen.
Meri Disoski (Grüne) sah es als die Pflicht der Abgeordneten, die
russische Politik der Entmenschlichung klar zu benennen und zu
verurteilen. Denn es handle sich um gut dokumentierte und belegte
Kriegsverbrechen. Sie kritisierte, dass ein ähnlicher Antrag der
Grünen es nicht ins Plenum geschafft habe. Darin werde auch
gefordert, die russische Einflussnahme in Österreich offenzulegen.
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger zeigte sich dankbar für den
Antrag des Nationalrats. Sie komme der Aufforderung darin sehr gerne
nach. Das Schicksal der Kinder in der Ukraine nehme alle mit und sei
ein Auftrag für die Regierung, zu handeln. Insbesondere fand sie es
positiv, dass der Antrag ein Schlaglicht auf die Situation in den
russisch besetzten Gebieten der Ukraine werfe. Was die russische
Einflussnahme in Österreich betrifft, versicherte sie den Grünen,
dass diese ein großes Thema für die Regierung sei und in der zu
überarbeitenden Sicherheitsstrategie aufgegriffen werde.
Transparenz bei Vergabeverfahren
Mehrheitlich beschlossen hat der Nationalrat ein neues
Vergaberechtsgesetz , das die Transparenz in Vergabeverfahren stärken
und die Rechtssicherheit beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen
erhöhen soll. Bei nationalen Vergabeverfahren werden elektronische
Formulare („eForms“) und im Rechtsschutz ein neues
Pauschalgebührensystem implementiert. Außerdem werden die nationalen
Schwellenwerte für Direktvergaben aus der Schwellenwerteverordnung
als Dauerregelungen in das Gesetz aufgenommen. Bei Bauaufträgen ist
demnach künftig eine Direktvergabe bis unter 200.000 Ꞓ zulässig.
Derzeit liegt dieser Schwellenwert bei 143.000 Ꞓ. Auch
Nachhaltigkeitskriterien sollen bei der Vergabe künftig eine Rolle
spielen. Das Vergabeverfahren werde auf ein modernes und gut
strukturiertes Niveau gehoben, sagte Justizministerin Anna Sporrer.
Es komme zu weniger Bürokratie und mehr Praxisnähe.
Manfred Sams (SPÖ) führte an, dass jedes Jahr öffentliche
Aufträge mit einem Volumen von insgesamt rund 70 Mrd. Ꞓ vergeben
werden. Das neue Vergaberechtsgesetz setze einen Fokus auf
Transparenz, Fairness und Effizienz. Dass die Schwellenwerte aus der
Verordnung in das Dauerrecht überführt werden, schaffe verlässliche
Rahmenbedingungen insbesondere für KMU. Die Anhebung der
Schwellenwerte entlaste die öffentliche Hand und stärke die
Unternehmen in den Regionen, so Sams. Johanna Jachs (ÖVP) strich
insbesondere hervor, dass öffentliche Aufträge nicht nur günstig
vergeben, sondern mit Verantwortung umgesetzt werden müssen. Der
Fokus auf Qualität und Nachhaltigkeitskriterien sei daher positiv.
Auch Franz Jantscher (SPÖ) befürwortete, dass ökologische Beschaffung
gestärkt werde. Für Nikolaus Scherak (NEOS) ist das Gesetz ein guter
Mittelweg zwischen dem Ziel, sparsam mit Steuergeld umzugehen und
gleichzeitig nicht überbürokratisch zu sein.
Harald Stefan (FPÖ) fand zwar die Anhebung der Schwellenwerte für
einfache Vergaben sinnvoll, übte aber insgesamt Kritik am neuen
Gesetz. Er sah mehr Bürokratie und eine Übererfüllung der Vorgaben
bei den Bekanntmachungs- und Bekanntgabepflichten. Auch das Kriterium
der Nachhaltigkeit sah er als Hemmnis für die Wirtschaft.
Letzteres befürwortete Alma Zadić (Grüne) ebenso wie
Verbesserungen bei der Transparenz und strengere Regeln für
teilnehmende Unternehmen. Die Grünen würden das Gesetz aber ablehnen,
weil die Übernahme der Schwellenwerte ins Dauerrecht und deren
Anhebung öffentliche Vergaben intransparenter machen würden.
Unerklärlich fand sie außerdem, warum im Zuge der Begutachtung die
Pflicht für die Länder aus dem Gesetz genommen wurde, bei Vergaben ab
einem Auftragswert von 50.000 Ꞓ die Auftragsdaten öffentlich
bekanntmachen zu müssen. Sie wollte die Verpflichtung mit einem
Abänderungsantrag wieder ins Gesetz aufnehmen. Der Antrag blieb aber
in der Minderheit.
FPÖ-Antrag für neue Befangenheitsregel bei Richterinnen und
Richtern abgelehnt
Keine Mehrheit konnte die FPÖ für einen Entschließungsantrag
finden, der auf eine Neuregelung der Befangenheitsregel für
Richterinnen und Richter abzielte. Die Freiheitlichen schlugen unter
anderem die Einrichtung einer unabhängigen Instanz zur Entscheidung
über Befangenheitsanträge, eine klarere Definition von
Befangenheitsgründen, einheitliche Standards und Fristen sowie
Transparenzmechanismen vor.
Markus Tschank (FPÖ) sah Handlungsbedarf, weil die Justiz im
Vertrauensindex relativ schlecht abschneide. Nur in Österreich und
Russland würden Richterinnen und Richter selbst über ihre
Befangenheit entscheiden. Das sah auch Harald Stefan (FPÖ) als
Problem.
Sophie Marie Wotschke (NEOS) legte dar, dass die
Selbstentscheidung über die Befangenheit nur in Ausnahmefällen
vorkomme, nämlich dann, wenn eine etwaige Befangenheit erst in der
Hauptverhandlung geltend gemacht werde. Auch dann gebe es noch ein
Rechtsmittel und eine unabhängige Instanz wie den OGH, der
entscheide. Wotschke warf der FPÖ vor, der Justiz mit dem Antrag mehr
Schaden als Nutzen zu bringen. Auch Selma Yildirim (SPÖ) rief dazu
auf, sich vom Antrag der FPÖ nicht verunsichern zu lassen. Die
österreichische Justiz mache eine gute Arbeit und genieße hohe
Vertrauenswerte. Österreich habe einen funktionierenden Rechtsstaat,
den man nicht schlechtreden sollte, sagte auch Jakob Grüner (ÖVP). Er
konnte der Stoßrichtung des Antrags dennoch etwas abgewinnen und
ersuchte die Justizministerin, derartige Fragen in die Diskussionen
zur geplanten Reform der Strafprozessordnung mitzunehmen.
Alma Zadić (Grüne) betonte, dass die Vertrauenswerte der
österreichischen Justiz im EU-Barometer im Spitzenfeld liegen und
seit 2016 gestiegen seien. 86 % der Menschen würden der Justiz
vertrauen, sagte sie.
Auch Justizministerin Anna Sporrer hob die gute Arbeit der Justiz
hervor. Den dort tätigen Personen gebühre Dank und Anerkennung und
nicht Misstrauen wie im vorliegenden Antrag. Die Befangenheitsregeln
seien viel ausdifferenzierter, als dargestellt. Verbesserungsbedarf
gebe es in Großverfahren bei Wirtschaftskriminalität, da dort
Prozesse oft sehr lange dauern. Das Ziel sei es, diese zu
beschleunigen. Sporrer berichtete, dass die Arbeit daran im Rahmen
eines großen Projekts im Justizressort bereits laufe. (Fortsetzung
Nationalrat) kar
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