Tag der Internationalen Gesundheitsversorgung – Psychotherapie seit über 30 Jahren gesetzlich verankerte Kassenleistung in Österreich

Wien (OTS) – Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie
(ÖBVP) betont
anlässlich des morgen stattfindenden Internationalen Tages der
Gesundheitsversorgung sowie aktueller Entwicklungen im psychosozialen
Versorgungssystem die zentrale Rolle der Psychotherapie im
österreichischen Versorgungssystem. Psychische Gesundheit ist ein
unverzichtbarer Bestandteil ganzheitlicher Gesundheitsversorgung und
muss entsprechend gestärkt werden.

Seit der 50. ASVG-Novelle 1992 ist Psychotherapie als
Pflichtleistung der Sozialversicherung gesetzlich verankert – ein bis
heute tragender Grundpfeiler für eine wirksame, historisch und
qualitätsgesicherte Behandlung psychischer Erkrankungen. Die
Psychotherapiegesetze 1990 und 2024 stellen europaweit anerkannte
Standards und die Abgrenzung zu anderen Fachgebieten sicher.

Zwtl.: Psychotherapie als stabile Säule der Versorgung – hohe
Nachfrage und klare Evidenz

Die Sozialversicherungsträger investierten 2022 rund 135
Millionen Euro in die psychotherapeutische Versorgung. Damit stellt
die Psychotherapie einen wesentlichen Teil der Gesundheitsleistungen
dar. Davon entfielen:

56 % auf vollfinanzierte Sachleistungen über anerkannte
psychotherapeutische Einrichtungen,

24 % auf Kostenzuschüsse für Psychotherapie in freier Praxis,

20 % auf psychotherapeutische Leistungen im ärztlichen Bereich.

Insgesamt wurden 2022 mehr als 370.000 Menschen mit
psychotherapeutischen Leistungen erreicht, darunter mehr als 96.000
Personen , die vollfinanzierte Psychotherapie in Anspruch nahmen.
Vollfinanzierte Psychotherapieplätze können über anerkannte
psychotherapeutische Einrichtungen und über die jeweilige Zuteilung
der Versorgungsvereine in den Bundesländern in Anspruch genommen
werden.

In den letzten drei Jahren wurden die Stundenkontingente für
Psychotherapie konstant ausgebaut. Im Jahr 2024 waren es 1.065.000
Stunden .

Zwtl.: ÖBVP betont: Psychotherapeutische Behandlung ist
eigenständige, gesetzlich definierte Heilbehandlung

„ Psychotherapie ist seit über 30 Jahren als eigenständige,
wissenschaftlich fundierte Heilbehandlung gesetzlich verankert. Sie
ist ein unverzichtbares Fundament der psychosozialen Versorgung, das
für hunderttausende Menschen jährlich den Unterschied zwischen
Krankheit und Stabilisierung, zwischen Stillstand und Teilhabe
bedeutet“ , betont Barbara Haid , Präsidentin des ÖBVP.

Der ÖBVP verweist auf den hohen Ausbildungsstandard:
Psychotherapeut:innen verfügen über eine langjährige, spezialisierte
Ausbildung, die eine qualitätsgesicherte, cluster- und
methodenspezifische Behandlung sicherstellt – von akuten Krisen bis
zu komplexen, chronifizierten Störungsbildern. Mit dem
Psychotherapiegesetz 2024 wird mit einem Bachelorstudium, einem
Masterstudium Psychotherapie sowie der postgradualen Fachausbildung
dem noch einmal mehr Rechnung getragen.

Zwtl.: Versorgung braucht klare Strukturen, nachhaltige Finanzierung
und einheitliche Lösungen

Die psychotherapeutische Versorgung ist seit Jahrzehnten
integraler Bestandteil der öffentlichen Verantwortung , getragen von
ÖGK, SVS, BVAEB und weiteren Trägern. Mit steigender Nachfrage
braucht es klare Zugangsmöglichkeiten und stabile Finanzierung.

„ Die gewachsene Struktur muss weiter gestärkt und ausgebaut
werden. Psychotherapie hat ihre Wirksamkeit über Jahrzehnte bewiesen,
individuell wie gesellschaftlich “, so Haid.

Der ÖBVP spricht sich daher für die langfristige Sicherung und
Weiterentwicklung der kassenfinanzierten Sachleistungsplätze für
Psychotherapie , einschließlich jener, die bereits über
Versorgungsvereine in den Bundesländern bereitgestellt werden, sowie
eine österreichweit einheitliche Lösung, die
Patient:innenorientierung, Qualität und Evidenz gewährleistet. Der
ÖBVP als gesetzlich anerkannte Interessenvertretung der
Psychotherapeut:innen in Österreich steht dafür als zentraler
Ansprechpartner für die Sozialversicherungen bereit.

Zwtl.: Über den ÖBVP

Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) ist
die gesetzlich anerkannte Interessenvertretung der
Psychotherapeut:innen in Österreich. Gemeinsam mit seinen neun
Landesverbänden vertritt er rund 7.500 Mitglieder, setzt sich für
eine evidenzbasierte Gesundheitsversorgung ein und stärkt seit
Jahrzehnten die Weiterentwicklung der psychotherapeutischen
Versorgung zum Wohle der Patient:innen.