Wien (OTS) – Die budgetäre Gesamtlage der Republik bleibt angespannt,
weshalb alle
Bereiche Österreichs aufgefordert sind, weiterhin zur Konsolidierung
des Bundeshaushalts beizutragen. Gleichzeitig sind Forschung,
Technologie und Innovation tragende Säulen einer
zukunftsorientierten, demokratischen und resilienten Gesellschaft.
Gerade Innovationen tragen maßgeblich zum Wirtschaftswachstum einer
modernen Volkswirtschaft bei.
Deshalb braucht es – parallel zur Konsolidierung – eine
Absicherung des eingeschlagenen Weges in der Forschungsförderung als
systemkritischer Teil des österreichischen Wissenschafts- und
Forschungsraums. Vor diesem Hintergrund haben sich die Universitäten
verantwortungsvoll bereiterklärt, einmalig im Jahr 2027 146 Mio. Euro
aus den Globalbudgets zur Finanzierung exzellenter Forschung im
nationalen Wettbewerb bereitzustellen: Über den Wissenschaftsfonds
FWF werden sie nach höchsten internationalen Standards projektbasiert
vergeben und fließen vollständig an die Universitäten zurück.
Die Umschichtung erfolgt im Zuge der Erarbeitung und Dotierung
des FTI-Pakts 2027–2029 innerhalb des Budgets des Bundesministeriums
für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) . Das BMFWF stellt
diese Mittel dem FWF im Rahmen seiner Finanzierungsvereinbarung zur
Verfügung, der wiederum garantiert, dass diese ausschließlich zur
Förderung von Forschung sowie der Entwicklung und Erschließung der
Künste an Universitäten eingesetzt werden.
Für einen wettbewerbsfähigen Wissenschafts- und Forschungsraum
ist eine solide finanzielle Ausstattung der Universitäten notwendig.
Die Bundesministerin unterstreicht, dass sie sich auch künftig für
ein starkes Universitätsbudget und eine resiliente
Hochschullandschaft einsetzen wird. Eine langfristig verlässliche
Finanzierung des Universitätssektors ist zentral, um die
hochqualitativen Leistungen der Universitäten zu erhalten und zu
stärken. Ausgangspunkt der Verhandlungen für die nächste
Leistungsvereinbarungsperiode sind die ursprünglich abgeschlossenen
Leistungsvereinbarungen der laufenden Periode, mit einer angemessenen
Abgeltung der Teuerung.
Nutzen für den Forschungsstandort Österreich
FWF-geförderte Projekte stärken die Sichtbarkeit, internationale
Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen
Wissenschafts- und Forschungsstandorts – für Universitäten,
Forschende wie Studierende.
Eine FWF-Förderung ist zudem ein entscheidender Erfolgsfaktor für
die Einwerbung von ERC (European Research Council)-Grants, dem global
anerkannten Goldstandard exzellenter Grundlagenforschung. Eine
Analyse der 234 ERC-Preisträger:innen, die bereits vor ihrem ERC-
Erfolg in Österreich tätig waren, zeigt:
–
62 % (146 Personen) bauten ihren ERC-Erfolg auf einer FWF-
Förderung auf.
–
Bei den besonders renommierten Advanced Grants lag dieser Anteil
sogar bei 76 %.
–
Die öffentlichen Universitäten profitieren besonders stark: 67 %
der ERC-Preisträger:innen mit vorangegangener FWF-Förderung sind an
österreichischen Universitäten tätig.
Auch in der Innovations- und Gründungslandschaft zeigt sich die
Bedeutung von FWF-Förderungen deutlich: Auf die FWF-Projekte zwischen
2009 und 2022 lassen sich bis dato 40 Lizenzen und mehr als 170
Erfindungen zurückführen. Dazu kommen weltweit mehr als 800 Patente.
Und 11 von 20 Preisträger:innen des „Phönix“-Gründungspreises
basieren auf FWF-gefördertem Wissen – darunter 4 von 5 Gewinner:innen
in der Kategorie „Spin-off“.
Eva-Maria Holzleitner, Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft
und Forschung dazu: „Dass die Universitäten in dieser
herausfordernden budgetären Phase Verantwortung übernehmen und ein
gezielteres Investieren in ihre Forschung ermöglichen, ist ein
starkes und wichtiges Signal. Trotz Konsolidierung ist das genau der
richtige Weg für ein innovatives, demokratisches und
widerstandsfähiges Österreich. Letztendlich profitieren nicht nur die
Universitäten, sondern der gesamte Forschungs- und
Wirtschaftsstandort Österreich.“
Brigitte Hütter, Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko):
„Ich freue mich über die Zusage von Frau Bundesministerin
Holzleitner, für eine resiliente Universitätenfinanzierung zu sorgen
und dass die ursprüngliche Leistungsvereinbarung (2025 – 2027) dabei
als Startpunkt für das Rahmenbudget 2028-2030 feststeht. Darüber
hinaus wurde uns zugesichert, dass es zu keiner Veränderung der
Finanzierungsmechanik im Sinne einer Verschiebung von Mitteln aus der
Basisfinanzierung der Universitäten hin zu Förderagenturen kommt. Wir
haben Verständnis für die aktuellen Budgetnöte der Republik, es muss
aber allen bewusst sein, dass Ausgaben für Universitäten und
Forschung zentrale Investitionen für die Zukunft der gesamten
Gesellschaft sind.“
FWF-Präsident Christof Gattringer und Vizepräsidentin Ursula
Jakubek unterstreichen die Bedeutung des Beitrags der Universitäten:
„Die Einigung stärkt die Spitzenforschung in Österreich und
unterstreicht das Verantwortungsbewusstsein der Universitäten für das
gesamte Wissenschaftssystem. Mit der nun gewonnenen
Planungsperspektive für das zukünftige FWF-Förderbudget kann
Österreich seinen erfolgreichen Innovationskurs fortsetzen – gerade
die Forschungsleistungen der Universitäten werden dabei auch künftig
eine tragende Rolle spielen.“