Wien (PK) – Wien (PK) -Zwar ebnete der heutige Wirtschaftsausschuss
mit den
Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS den Weg für ein neues Günstiger-Strom-
Gesetz und dem damit verbundenen erneuerten
Elektrizitätswirtschaftsgesetz in das Nationalratsplenum. Für die
morgen startende Plenarwoche ist aber weiter keine
Verfassungsmehrheit und Einigung mit der Opposition in Sicht. Im
Ausschuss legten die Fraktionen ihre Standpunkte zur jetzigen Fassung
der Regierungsvorlage dar. Die Abgeordneten der ÖVP, SPÖ und NEOS
betonten die Bedeutung der Initiative für den Energiemarkt und die
Energiepreise und appellierten an FPÖ und Grüne, dieser zuzustimmen.
Während die Regierungsfraktionen auf eine Einigung und einen
Beschluss diese Woche hofften, mahnten FPÖ und Grüne weitere
Gespräche ein. Die Freiheitlichen forderten, Maßnahmen zur Reduktion
der Energiekosten einzubauen. Die Grünen wiederum begründeten ihre
Ablehnung damit, dass die Regierungsvorlage in der jetzigen Fassung
die Transformation des Energiesystems nicht ausreichend genug
unterstütze. Die Regierungsvorlage wurde schließlich mehrheitlich mit
den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen. Einen Schritt in
Richtung Opposition soll mit einem Ausschussantrag erreicht werden,
der heute im Ausschuss eingebracht und ebenfalls mit den Stimmen von
ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen wurde. Dieser beinhaltet zunächst nur
redaktionelle Änderungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und des
Ökostromgesetzes, soll aber Grundlage für weitere Gespräche und
Verhandlungen mit der Opposition sein.
Ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen wurde
eine Änderung des Preisgesetzes 1992 und des Energie-Control-Gesetzes
für einen Preisüberwachungsmechanismus für Energie. Damit ist auch
hier zum jetzigen Zeitpunkt keine Zweidrittelmehrheit für die
Plenarsitzung gegeben. Auch in diesem Punkt behielten sich FPÖ und
Grüne eine Zustimmung vor.
Einstimmig angenommen wurde hingegen die Verlängerung des
Missbrauchsverbots für den Energiesektor bis Ende 2031. Mit den
Stimmen der Regierungsfraktionen vertagt wurde weiters eine
Initiative der Grünen für einen Ausstieg aus dem Vertrag über die
Energiecharta.
Günstiger-Strom-Gesetz soll mit erneuertem
Elektrizitätswirtschaftsgesetz neuen Rechtsrahmen für Strommarkt
bringen
Mit einer umfassenden Regierungsvorlage für ein Günstiger-Strom-
Gesetz möchte die Bundesregierung einen neuen Rechtsrahmen für den
Strommarkt und die Rechte sowie Pflichten von dessen Akteuren
festlegen ( 312 d.B. ). Damit soll auf den starken Wandel des
Elektrizitätsmarkts in den vergangenen Jahren reagiert werden, der
eine zunehmende Dezentralisierung der Energieerzeugung und neue
Marktakteure gebracht hat. Der bisherige 14 Jahre alte Rechtsrahmen
sei dafür nicht mehr ausreichend, wird in den Erläuterungen
argumentiert. Daher soll ein modernes Elektrizitätsrecht als Basis
für System- und Kosteneffizienz aber auch zur Gewährleistung einer
sicheren Stromversorgung geschaffen werden. Dies soll den Wettbewerb
stärken und so auch für leistbare Energie sorgen. Das Gesetz strebt
auch eine Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen und
Endkunden an und möchte deren aktive Teilhabe am Energiemarkt
fördern. So soll unter anderem die bereits im Zuge des Erneuerbaren-
Ausbau-Gesetzespaketes geschaffene Möglichkeit, Energie in
Energiegemeinschaften dezentral zu erzeugen, diese zu verbrauchen
oder zu verkaufen, durch die Einführung des „aktiven Kunden“
erweitert werden. Das Gesetz sieht auch Maßnahmen für
einkommensschwache Haushalte, wie einen Sozialtarif,
Vorauszahlungszähler sowie das Recht auf Ratenzahlung, vor.
Mittels eines Ausschussantrags brachte Tanja Graf (ÖVP) heute im
Ausschuss redaktionelle Änderungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
und des Ökostromgesetzes ein. Dieser sei Grundlage für weitere
Gespräche und Verhandlungen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz mit
der Opposition, führte Graf aus. Sowohl die Regierungsvorlage als
auch der Ausschussantrag wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS
angenommen. Für einen verfassungskonformen Beschluss im
Nationalratsplenum ist dort eine Zweidrittelmehrheit und damit die
Zustimmung von mindestens einer weiteren Oppositionspartei notwendig.
Das Gesetz sei ein „wesentlicher Baustein“, um die Preise zu
senken und lege die Spielregeln für alle Marktteilnehmer fest, strich
Abgeordnete Graf (ÖVP) dessen Bedeutung hervor. Es sei viel in den
Ausbau erneuerbarer Energie investiert worden und es müsse
sichergestellt werden, dass die Netze so genützt werden könnten, dass
weiter ausgebaut werden könne. Derzeit würden die Strombezieher den
größten Teil der anfallenden Netzkosten tragen und diese Kosten
sollen mit dem Gesetz künftig fairer verteilt werden.
Nach über 14 Jahren sei ein „Update“ dieses für den Strommarkt
sehr wichtigen Regelwerks notwendig, betonte Alois Schroll (SPÖ).
Dieses werde für ein besser funktionierendes Energiesystem mit fairer
verteilten Netzkosten sorgen. Zudem hob Schroll die Bedeutung des
Sozialtarifs für einkommensschwache Haushalte als „großen Wurf“
hervor. Abschließend appellierte Schroll an die beiden
Oppositionsfraktionen, angesichts der Bedeutung des Gesetzes im
Nationalratsplenum zuzustimmen.
Die Regierungsvorlage beinhalte „so viele tolle und wichtige“
Punkte, die Erleichterungen für Unternehmen, Netzentwicklungspläne,
die Weiterentwicklung des Stromsystems und die bessere Integration
erneuerbarer Energien bringen würden, warb auch Karin Doppelbauer (
NEOS) für die Zustimmung der Opposition zu einem „soliden, fairen und
ausgewogenen“ Paket.
Die Regierungsvorlage sei ein Versuch, die „Explosion“ der
Netzkosten einzudämmen, habe aber keine Auswirkungen auf die
eigentlichen Steuern und Kosten auf Energie, bemängelte Axel
Kassegger (FPÖ). Dies müsste aber das Ziel sein und solange das nicht
der Fall sei, werde es eher keine Zustimmung der FPÖ geben, schloss
er.
Lukas Hammer (Grüne) berichtete von konstruktiven Gesprächen mit
den Regierungsfraktionen zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz.
Nach einer Verhandlungswoche sei man „sehr gut unterwegs“. Das Ziel
der Grünen sei dabei, ein gutes Betriebssystem für den Energiebereich
und dessen Transformation zu schaffen. Alles, was aber gegen diese
Transformation stehe, dürfe nicht im Gesetz verankert werden,
forderte Hammer und begründete damit die derzeitige Ablehnung der
Grünen.
Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus
Mit Änderungen des Preisgesetzes 1992 und des Energie-Control-
Gesetzes soll ein neuer Preisüberwachungsmechanismus für Energie
geschaffen werden ( 313 d.B. ). Der derzeitige Rechtsrahmen stelle
sich als zu unflexibel dar, um einen Energiekrisenmechanismus bzw.
Maßnahmen bei Missständen vorsehen zu können, ist den Erläuterungen
der entsprechenden Regierungsvorlage zu entnehmen. Daher soll im
Preisgesetz die Ausnahme von Strom und Gas gestrichen werden. Mit dem
neuen Preisüberwachungsmechanismus erhält die Bundesregierung die
Möglichkeit, bei einer ungerechtfertigten Preispolitik vorübergehend
in Energiepreise einzugreifen. Eine wichtige Rolle soll hier der E-
Control zukommen. Diese soll künftig prüfen können, ob die von
Energieanbietern geforderten Preise die internationale
Preisentwicklung widerspiegeln. Stellt sie dabei Missstände in der
Form fest, dass Preise auf eine ungerechtfertigte Preispolitik
zurückzuführen sind, soll sie Vorschläge zur Behebung ausarbeiten und
die Bundesregierung darüber unterrichten. Auf Basis dieser
Erkenntnisse soll die Bundesregierung die Möglichkeit erhalten,
volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs
Monaten festlegen zu können, wenn der Missstand nicht durch andere
marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann. Die Regierungsvorlage
wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS unter Berücksichtigung
eines Abänderungsantrags angenommen. Dieser beinhaltete neben
redaktionellen Anpassungen unter anderem auch eine ergänzte Frist von
drei Monaten, binnen der die E-Control Untersuchungen durchführen
muss. Damit soll eine Verfahrensbeschleunigung erreicht und die
Effektivität der Bestimmung gestärkt werden, ist den Erläuterungen zu
entnehmen. Mit der Abänderung würden Stellungnahmen aus dem
Begutachtungsverfahren berücksichtigt, erläuterte Barbara Teiber (SPÖ
). Dies bringe Klarheit zur EU-Konformität, ergänzte Tanja Graf (ÖVP)
und hob die Bedeutung des Preisüberwachungsmechanismus für alle
Akteure hervor. Die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen von ÖVP,
SPÖ und NEOS mehrheitlich angenommen.
Angesichts der kurzen Vorlage der Abänderung ließ Axel Kassegger
(FPÖ) noch offen, ob seine Fraktion im Nationalratsplenum der
Regierungsvorlage und den darin enthaltenen Verfassungsbestimmungen
zustimmen werde. Dem schloss sich auch Lukas Hammer (Grüne) für seine
Fraktion an und befand es grundsätzlich positiv, dass in Krisenzeiten
eingegriffen werden könne. Zudem forderte Hammer, dass künftige
Vorstände der E-Control vollständig unabhängig von Marktinteressen
sein sollen. Karin Doppelbauer (NEOS) betonte die Bedeutung des
Gesetzes für den Wettbewerb und zur Verhinderung von Preismissbrauch.
Missbrauchsverbot für den Energiesektor soll bis Ende 2031
verlängert werden
Das „Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur
Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden
Energieversorgern“ ist derzeit bis 31. Dezember 2027 befristet. Mit
einer Regierungsvorlage soll es nun um weitere vier Jahre bis Ende
2031 verlängert werden ( 303 d.B. ). Damit soll die
wettbewerbsbehördliche Durchsetzung des Missbrauchsverbots für den
Energiesektor gestärkt werden, ist den Erläuterungen zu entnehmen. So
soll es weiter möglich sein, großen Energieversorgern Einkaufs- oder
Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen, die sich bei
wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergeben
würden, zu untersagen. Die Regierungsvorlage wurde einstimmig
angenommen.
Grüne: Ausstieg aus dem Vertrag über die Energiecharta
Österreich soll der Entscheidung anderer Länder folgen und aus
dem Vertrag über die Energiecharta (ECT) austreten, fordert Leonore
Gewessler (Grüne) mittels Entschließungsantrag ( 599/A(E) ). Das
ursprüngliche Ziel des ECT sei gewesen, den Rahmen für einen
effizienten europäischen Energiemarkt zu schaffen. Der Vertrag
widerspreche mittlerweile allerdings den geänderten
energiepolitischen Rahmenbedingungen, argumentiert Gewessler. So
seien Bestrebungen der EU, den Vertrag mit den Pariser Klimazielen in
Einklang zu bringen, gescheitert. Der ECT gefährde damit auch die
Dekarbonisierung und die Transformation der Industrie. Mittlerweile
habe die EU-Kommission allen Mitgliedsländern, die weiterhin
Vertragspartei des ECT sind, mitgeteilt, dass ihre weitere Teilnahme
rechtswidrig sei und mit der Einleitung von
Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Lukas Hammer (Grüne)
untermauerte im Ausschuss die Forderung für einen raschen Ausstieg
und betonte, dass der Vertrag in der Vergangenheit auch von anderen
Fraktionen kritisiert worden sei. So habe die SPÖ diesen etwa als
„Klimakillervertrag“ bezeichnet.
Derzeit würden Gespräche in der Koalition zu der
Ausstiegsaufforderung der Kommission laufen, berichtete
Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Aktuell sei die Faktenlage aber
nicht ganz klar und eine Klärung müsse abgewartet werden. Insgesamt
gelte es im Falle eines Ausstiegs zu beachten, dass die Regeln für
bestehende Investitionen bis 2047 weiter gelten würden. Zudem gab die
Staatssekretärin zu bedenken, dass die Modernisierung der
Energiecharta gelungen sei und betonte, dass der Investitionsschutz
ein sehr achtenswertes Gut sei.
Ein Austritt würde kurzfristig wenig bringen und wäre
standortgefährdend sowie nicht positiv für Unternehmen, begründete
Barbara Kolm (FPÖ) die Ablehnung eines Vertragsausstiegs durch ihre
Fraktion.
Es gebe „viele gute Gründe“ für einen Ausstieg und die
Bundesregierung führe dazu bereits Gespräche, begründete Barbara
Teiber (SPÖ) ihren Antrag auf Vertagung, der mit den Stimmen von ÖVP,
SPÖ und NEOS angenommen wurde. (Schluss Wirtschaftsausschuss) pst