Wien (PK) – Für mehrere Gesetzesvorhaben hat der Wirtschaftsausschuss
grünes
Licht gegeben. So soll mit Regierungsvorhaben für ein sogenanntes
Anti-Mogelpackungs-Gesetz und für Änderungen im
Preisauszeichnungsgesetz der Handel verpflichtet werden, Produkte,
deren Füllmenge bei gleicher Verpackungsgröße gesunken ist –
Stichwort „Shrinkflation“ -, klar zu kennzeichnen sowie die
Grundpreise von Produkten – etwa pro Kilo oder Liter – deutlich
auszuweisen. Für beide Materien stimmten im Ausschuss ÖVP, SPÖ, NEOS
und Grüne. Ziel der Maßnahmen ist es laut Vorlage auch, der Teuerung
entgegenzuwirken.
Außerdem debattierten die Abgeordneten Anträge der Opposition
betreffend die Wirtschaftskammer sowie zu „Billigplattformen“ im
Onlineshopping, die allerdings mit den Stimmen der Dreierkoalition
vertagt wurden.
„Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“ als Kennzeichnung
Sowohl das Anti-Mogelpackungs-Gesetz als auch die Änderungen im
Preisauszeichnungsgesetz waren vom Ausschuss am 20. November in
Begutachtung geschickt worden. Die eingeladenen Stellen hatten bis
zum 2. Dezember Zeit, Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen
abzugeben. Konkret sollen mit dem Anti-Mogelpackungs-Gesetz ( 309
d.B. ) Händler je nach Unternehmens- bzw. Betriebsstättengröße – ab
April 2026 bis Mitte 2030 befristet – verpflichtet werden, entweder
am Produkt, am Regal, in unmittelbarer Umgebung oder per
Informationsschild darauf hinzuweisen, dass die Ware von
„Shrinkflation“ betroffen ist. Die Verpflichtung soll sich auf
Unternehmen des Lebensmittel- und des Drogerieeinzelhandels im
stationären Handel mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 bzw.
mehr als fünf Filialen erstrecken. Die Kennzeichnung hat laut
Gesetzesvorlage eine leicht verständliche Angabe über die Tatsache
der Verringerung der Menge, wie insbesondere mit dem Hinweis
„Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“ zu enthalten und soll für
eine Dauer von 60 Tagen erfolgen. Auch bei einer Verringerung der
Stückzahl in einer Ware soll die Pflicht zur Kennzeichnung gelten.
Bei einer Erhöhung des Grundpreises von weniger als 3 % oder wenn
bereits ein entsprechender Hinweis an der Ware ersichtlich ist, soll
keine Kennzeichnungspflicht der Händler bestehen, ebensowenig wie für
Produkte, die naturgemäß Schwankungen oder unterschiedlichen
Füllmengen unterliegen wie beispielsweise Salat oder Äpfel.
Bei einem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht soll es in
einem ersten Schritt einen Auftrag zur Verbesserung innerhalb von
drei Arbeitstagen geben. Werde dem nicht nachgekommen, sind
Geldstrafen bis zu 2.500 Ꞓ pro Produkt bis maximal 10.000 Ꞓ, im
Wiederholungsfall bis zu 3.750 Ꞓ pro Produkt bis zu 15.000 Ꞓ,
vorgesehen.
Barbara Kolm wies seitens der FPÖ darauf hin, dass die
Stellungnahmen in der Begutachtung negativ ausgefallen seien.
Außerdem sei der Handel der falsche Adressat, vielmehr wären die
Erzeuger zu adressieren. Die Regelungen würden daher dem
Verursacherprinzip widersprechen. Zudem könne er keinerlei
inflationsdämpfende Wirkung erkennen, meinte Axel Kassegger (FPÖ). Zu
befürchten sei demgegenüber aber mehr Bürokratieaufwand im Handel.
Der Handel könne nicht außen vor gelassen werden, zumal
Produzenten den Preis nicht alleine machen, so Christoph Stark (ÖVP).
Markus Hofer (NEOS) zufolge wäre es keine sinnvolle Lösung gewesen,
bei den Produzenten anzusetzen, da viele Produkte nicht nur für
Österreich bestimmt seien. Die eingeführten Grenzen wie etwa mit 400
m2 Verkaufsfläche erachte er für eine praktikable Regelung. Reinhold
Binder (SPÖ) betonte, dass Konsumentinnen und Konsumenten bei den
Maßnahmen im Mittelpunkt stehen würden und das gemeinsame Ziel
Transparenz bei den Preisen sei.
Der Kritik, dass der Handel zum „Handkuss“ komme, schloss sich
Elisabeth Götze (Grüne) an. Die Stoßrichtung gegen hohe Preise
begrüße sie zwar, ortete aber in den Regelungen auch Schlupflöcher.
Götze hinterfragte unter anderem, warum die Shrinkflation erst ab 3 %
und nur für eine Dauer von 60 Tagen ausgewiesen werden müsse. Denn so
könne es mehrfach im Jahr zu Änderungen von 2,5 % im Produkt kommen,
meinte sie.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer hielt für die
Maßnahmen fest, dass es gelte, Konsumentinnen und Konsumenten eine
gute Kaufentscheidung zu ermöglichen. Das Kartellrecht besage
unmissverständlich, dass Hersteller die Preise nicht vorgeben dürfen,
daher könne man mit dem Gesetz nur beim Handel ansetzen. Damit die
Bürokratie kleine Händler nicht erdrücke, seien Erleichterungen für
diese vorgesehen. Die Grenze von 3 % halte er für einen guten
Korridor, da es immer Adaptionen bei Produkten gebe. Entscheidend sei
es, zu kennzeichnen, wenn es durch Inhaltsgrößen zu Preiserhöhungen
komme. Zugleich habe der Handel aber auch immer Preisfreiheit.
Klarstellungen im Preisauszeichnungsgesetz
Mit den Änderungen im Preisauszeichnungsgesetz ( 307 d.B. )
sollen Klarstellungen zur Schriftgröße der Preisauszeichnung
getroffen sowie Vorgaben zu Bezugsgrößen festgelegt werden. Die
leichte Lesbarkeit der Preisauszeichnung sei demnach in Regalen in
Selbstbedienungsbetrieben anzunehmen, wenn der Verkaufspreis einer
Schriftgröße von 8 Millimetern und der Grundpreis einer Schriftgröße
von 4 Millimetern entspreche. Bei digitaler Preisauszeichnung liege
die leichte Lesbarkeit des Grundpreises bei einer Schriftgröße von
3,5 Millimetern. Die Bestimmungen seien als „Vermutungsregelung“
ausgestaltet, da die leichte Lesbarkeit in Einzelfällen auch bei
geringerer Schriftgröße – nach Einzelfallprüfung – gegeben sein kann,
so die Erläuterungen. Bei einer Schriftgröße des Verkaufspreises über
8 Millimeter habe die Schriftgröße des Grundpreises 50 % der
Schriftgröße des Verkaufspreises zu betragen.
Um den Konsumentinnen und Konsumenten eine leichte
Vergleichbarkeit der Preise zu ermöglichen, wird außerdem vorgesehen,
dass die Bezugsgrößen wie etwa Kilo oder Liter innerhalb einer
Betriebsstätte bei den jeweiligen Produktgruppen einheitlich
auszuweisen sein sollen.
Axel Kassegger (FPÖ) ortete in der Vorlage unbestimmte
Rechtsbegriffe etwa die „Vermutungsregelung“. Er lasse eine
Zustimmung im Plenum trotzdem offen, etwa wenn an dem Vorhaben noch
etwas geändert werde. Elisabeth Götze (Grüne) kann nicht
nachvollziehen, warum in den Regelungen zwischen digitaler und
Papierform unterschieden wird und regte an, diese beiden Formen
gleichzustellen.
Die Grundpreisauszeichnung sei eine freiwillig Vereinbarung
zwischen Handel und Sozialpartnern, bei der es immer auch um den
Interessensausgleich gehe, so Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer.
Man sei im Austausch mit dem Handel gewesen und habe dessen bereits
umgesetzte Schritte zur digitalen Preisauszeichnung berücksichtigt.
FPÖ stellt Pflichtmitgliedschaft bei WKO in Frage
Die Freiheitlichen sprechen sich für eine Abschaffung der
Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften in der Wirtschaftskammer ( 136/A(E)
) bzw. für eine eine „Opting-Out“-Möglichkeit ( 140/A(E) )aus. Für
die Freiheitlichen stehe zwar außer Streit, dass Unternehmerinnen und
Unternehmer eine Interessensvertretung benötigen. Diese müsse sich
aber an den Bedürfnissen und der ökonomischen Situation ihrer
Mitglieder orientieren und vor allem auf Freiwilligkeit beruhen.
In der Debatte wiesen etwa Carmen Jeitler-Cincelli und Laurenz
Pöttinger (beide ÖVP) auf die aktuellen Reformankündigungen der neuen
Wirtschaftskammerpräsidentin hin. Die Pflichtmitgliedschaft in Frage
zu stellen, halte er auch im Hinblick auf die Sozialpartnerschaft für
einen absoluten Fehler, so Pöttinger. In der Wirtschaftskammer hätten
sich alle wahlwerbenden Gruppen auf einen gemeinsamen Prozess
geeinigt, diesen gelte es, zu unterstützen, so Markus Hofer (NEOS).
Reinhold Binder (SPÖ) wies auf die Chance der Sozialpartner hin, etwa
neue Kollektivvertragsfelder zu finden. Die Sozialpartner müssten
gestärkt und nicht durch ein „Opt-out“ verwässert werden. Seitens der
FPÖ bezweifelte etwa Michael Fürtbauer (FPÖ) deutlich, dass die
Wirtschaftskammer von sich aus Reformen schaffen würde. Außerdem
gehöre die „Zwangsmitgliedschaft“ gestoppt, so Barbara Kolm (FPÖ).
Das würde ihr zufolge Flexibilität für Unternehmen und nicht eine
Zerstörung der Kammer bedeuten. Elisabeth Götze (Grüne) erachtete es
für geboten, gesetzlich gewisse Rahmenbedingungen für die Kammer zu
schaffen und sprach sich für einen Novellierung der Gewerbeordnung
aus.
Grüne wollen Billigplattformen in die Pflicht nehmen
Im Hinblick auf „Ultra Fast Fashion“ von Billigplattformen wie
Shein oder Temu samt einer massiven Flut an Paketen und
Textilabfällen bestehe für den österreichischen Einzelhandel aktuell
„Gefahr in Verzug“, meinen die Grünen. Die heimischen Betriebe würden
dringend Rahmenbedingungen benötigen, damit mehr Fairness im
Wettbewerb mit den Plattformen entsteht. Die Grünen schlagen daher
vor ( 518/A(E) ), zu diesem Thema in Frankreich notifizierte
Maßnahmen auch rasch in Österreich umzusetzen, wobei auf eine
Übereinstimmung mit der EU-Gesetzgebung zu achten sei. Das Zuwarten
auf die entsprechende EU-Richtlinien wäre für die Branche im Land
aber eine existenzbedrohende Verzögerung, so die Grünen. Sie fordern
ein Maßnahmenpaket, mit dem Fast-Fashion-Anbieter verpflichtet werden
sollen, Pakete korrekt zu deklarieren, Paket-Bearbeitungsgebühren zu
tragen, bei jeder Werbung über Herkunft, soziale Auswirkungen und
Umweltauswirkungen ihrer Produkte zu informieren und die Kosten für
die Sammlung, Sortierung und das Recycling der von ihnen
hergestellten oder vertriebenen Produkte zu tragen.
Es wäre dringend geboten, dass Österreich von sich aus aktiv
werde, unterstrich Elisabeth Götze (Grüne), zumal auf EU-Ebene nicht
genug getan werde. Arnold Schiefer (FPÖ) meinte, man müsse in der
Diskussion auch Container über den See- und Landweg berücksichtigen.
Sie verstehe das Anliegen der Grünen, zumal das Thema auch ein
Riesenproblem für den Einzelhandel darstelle, so Carmen Jeitler-
Cincelli (ÖVP). Sie sprach sich aber dafür aus, eine gemeinsame
europäische Lösung zu finden. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) mbu