Klagenfurt am Wörthersee (OTS) – Der Kärntner Wirtschaftsförderungs
Fonds (KWF) zeichnet im Auftrag
des Landes Kärnten mit dem Innovations- und Forschungspreis (IFP)
seit vielen Jahren herausragende Leistungen aus Wirtschaft und
Wissenschaft aus. Das Ziel: Die Innovationskraft Kärntens sichtbar
machen und jene Betriebe und Organisationen vor den Vorhang holen,
die mit ihren Ideen Mut beweisen und neue Wege gehen.
» Kärnten ist als Wirtschaftsstandort sehr breit aufgestellt – wir
können auf sehr vieles stolz sein und haben großes Potenzial,
insbesondere im Bereich Forschung und Innovation. Um das bewusster zu
machen und auch die Vielfalt unserer Unternehmen zu zeigen, gibt es
diesen Preis. Wir wollen damit Innovationskraft, Mut und
Ideenreichtum vor den Vorhang holen und vor allem würdigen », führt
Sebastian Schuschnig, Aufsichtskommissär des KWF, aus.
Zwtl.: Innovative Projekte ins Rampenlicht
» Inovation lebt von Menschen, die bereit sind, Neues zu wagen
und gemeinsam Zukunft zu gestalten. In Kärnten haben wir viele
solcher Menschen – in Unternehmen, in Forschungseinrichtungen und in
kreativen Teams. Mit dem Innovations- und Forschungspreis des Landes
Kärnten machen wir diese Leistungen sichtbar «, so Roland Waldner,
Vorstand des KWF.
Zwtl.: Welche Projekte können eingereicht werden?
Innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die von
Unternehmen bereits entwickelt und auf den Markt gebracht wurden (
gilt nicht für Forschungseinrichtungen), können eingereicht werden.
Die Themenfelder sind offen und können sich auf sämtliche für die
Wirtschaft relevante Fachgebiete beziehen und Einzel- als auch
Kooperationsprojekte bzw. -initiativen umfassen.
Zwtl.: Wer kann einreichen?
Teilnahmeberechtigt sind:
– Kleinstunternehmen
– Klein- und Mittelunternehmen
– Großunternehmen
– Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen,
außeruniversitäre Institute)
Wichtig ist dabei, dass sich entweder der Firmensitz oder die
Betriebsstätte in Kärnten befindet.
Zwtl.: Nutzen sie die Chance auf den Staatspreis Innovation!
Eine hochkarätige Fachjury unter Vorsitz von Dr. Birgit Tauber
von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wählt
die Nominierten und Gewinner aus. Zudem schlägt die Jury auch
Kärntens Vertreter für die Teilnahme am »Staatspreis Innovation« vor.
Zwtl.: Einreichfrist :
Die Einreichung ist bis 30. Jän. 2026 möglich. Alle Informationen
rund um die Einreichung finden Sie unter: www.kwf.at/ifp