Wien (PK) – Zum „Schutz der kindgerechten Entwicklungs- und
Entfaltungsfreiheit“
soll es Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag untersagt werden, in
der Schule ein Kopftuch zu tragen, das „das Haupt nach islamischen
Traditionen verhüllt“. Die entsprechende Gesetzesnovelle wurde heute
im Bildungsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ,
NEOS und der FPÖ mehrheitlich angenommen. Die Grünen stimmten gegen
die Gesetzesnovelle, da sie diese als nicht verfassungskonform
einschätzen.
Neben dem Kopftuchverbot in der Schule sieht die Gesetzesnovelle
auch die Einführung einer Suspendierungsbegleitung vor.
Verpflichtende Perspektivengespräche sollen außerdem künftig dazu
beitragen, Schulabbrüche zu verhindern. Die Bestimmungen zum
Kopftuchverbot und der Suspendierungsbegleitung sollen mit 1.
September 2026 in Kraft treten. Hinsichtlich der verpflichtenden
Perspektivengespräche bei Schulabbruch oder Schulausschluss sind
Übergangsbestimmungen ab 1. Februar 2026 vorgesehen ( 298 d.B. ).
Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen, mit dem sie
den Ausbau der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie zur Stärkung
von Konfliktprävention forderten. Ebenso wurde ein
Entschließungsantrag der FPÖ für einen „9-Punkte-Maßnahmenkatalog für
eine gewaltfreie Schule“ abgelehnt. Zustimmung von ÖVP, SPÖ, NEOS und
Grünen gab es für einen im Ausschuss eingebrachten
Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, der darauf abzielt
„klare Standards und Abläufe für den Umgang mit herausfordernderen
Situationen zu entwickeln und die Schule als gewaltfreien Raum zu
verankern.“
Verbot des Tragens von Kopftüchern islamischer Traditionen
Das Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres soll laut Gesetzesentwurf das Tragen eines Kopftuches
nach islamischen Traditionen – vom Hijab bis zur Burka – umfassen.
Gelten soll es sowohl in öffentlichen Schulen als auch in
Privatschulen. In den ausführlichen Erläuterungen zur
Regierungsvorlage heißt es, dass das Verbot auf „ehrkulturelle
Verhaltenspflichten“ abzielt, die insbesondere das Ansehen einer
Familie oder Gemeinschaft durch das Verhalten von Mädchen oder Frauen
sichern soll. Nicht gelten soll das Kopftuchverbot beim Unterricht
außerhalb des Schulgebäudes sowie bei Schulveranstaltungen und
schulbezogenen Veranstaltungen außerhalb der Schule. Auch der
häusliche Unterricht ist vom Verbot nicht umfasst. Damit bleibe laut
den Erläuterungen das elterliche Erziehungsrecht ihrer unmündigen
Kinder außerhalb der Schule „umfänglich gewahrt“. Bei einem
erstmaligen Verstoß gegen das Verbot hat die Schulleitung
unverzüglich mit der betroffenen Schülerin und ihren
Erziehungsberechtigten ein klärendes Gespräch zu führen. Bei einem
erneuten Verstoß ist laut Gesetzesentwurf die zuständige Schulbehörde
zu verständigen, die erneut zu einem Gespräch einladen muss. Kommt es
danach wieder zu einem Verstoß, so muss der zuständige Kinder- und
Jugendhilfeträger verständigt werden. Als letzte Konsequenz ist eine
Geldstrafe von 150 Ꞓ bis 800 Ꞓ vorgesehen, im Fall der
Uneinbringlichkeit soll eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei
Wochen verhängt werden.
Wiederkehr: Schule als sicheren Ort stärken
Intention der Gesetzesnovelle sei es, die Schule als sicheren Ort
zu stärken, sagte Bildungsminister Christoph Wiederkehr im Ausschuss.
Mit dem Kopftuchverbot wolle man junge Mädchen in der Schule von
Druck befreien, das Verbot sei ein „klares Bekenntnis zur
Gleichstellung von Mann und Frau“. Die Suspendierungsbegleitung sei
eine Abkehr von der bisherigen Handhabung, suspendierte Schülerinnen
und Schüler einfach ohne Begleitung nach Hause zu schicken.
Perspektivengespräche im Falle eines Schulabbruchs gebe es in vielen
engagierten Schulen bereits jetzt, künftig sollten sie bundesweit
verpflichtend stattfinden. Denn eine Kränkung bei Schulabbruch könne
später zu schrecklichen Taten führen, so Wiederkehr.
Debatte zum geplanten Kopftuchverbot
Das Verbot von „Kopftüchern nach islamischen Traditionen“ für
Mädchen bis 14 Jahren in der Schule solle zu einem „fairen und
gleichberechtigten Miteinander“ beitragen, sagte Agnes Totter (ÖVP)
Sie führte aus, dass ab Februar 2026 dazu eine Aufklärungsphase in
den Schulen beginnen solle, bevor die in der Gesetzesnovelle
enthaltenen Sanktionsregeln mit 1. September in Kraft treten. Nico
Marchetti (ÖVP) bezeichnete das geplante Kopftuchverbot für
Schülerinnen in der Schule als „extrem wichtiges Symbol“ gegen
Extremismus. Es sei Aufgabe der Politik – auch wenn es rechtlich
umstritten sei – die Abwägung zwischen Kinderschutz und
Religionsfreiheit zu treffen. Als Politiker seien ihm Kinderrechte
wichtiger, betonte Marchetti.
Aus ihrer Sicht sei die Gesetzesnovelle „sehr wichtig und
gelungen“, sagte Martina von Künsberg Sarre (NEOS). Denn es gehe
darum, Mädchen zu stärken und zu schützen. Sie verwies zudem auf
zahlreiche „begleitende Maßnahmen“, die dazu beitragen sollten,
Schule „als sicheren Ort auszubauen“. Auch Paul Stich (SPÖ)
unterstrich, dass die Gesetzesnovelle dazu beitragen werde, Lösungen
für die Herausforderungen in der Schule zu schaffen.
Sigrid Maurer (Grüne) betonte, dass sie es für „absolut
notwendig“ halte, über ein Kopftuchverbot zu diskutieren. Denn es
komme vor, dass männliche Schüler den Mädchen in der Schule
vorschreiben würden, wie sie sich zu verhalten hätten. Allerdings
wolle ihre Fraktion für kein Gesetz stimmen, das als „eindeutig
verfassungswidrig“ einzuschätzen sei, sagte Maurer. Die in der
Gesetzesnovelle enthaltene Etablierung von Suspendierungsbegleitung
und von Perspektivengesprächen sei laut Maurer zu begrüßen.
Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) nannte das geplante
Kopftuchverbot einen „guten Anfang“, der allerdings zu mutlos
ausgefallen sei. Statt das Kopftuch ganz aus dem „öffentlichen Raum
rauszunehmen“, konfrontiere man „kleine Kinder“ mit einem Verbot. Sie
warnte davor, dass junge Mädchen durch das Verbot unter schweren
Druck geraten könnten, der zu Traumatisierungen führen könne. Aus
ihrer Sicht wäre es daher besser gewesen, mit einem Kopftuchverbot
bei Erwachsenen zu beginnen, meinte sie. Ihre Fraktionskollegin
Katayun Pracher-Hilander sah im geplanten Kopftuchverbot einen
„wunderbaren ersten Schritt“, auch wenn dieser „noch zu kurz greifen“
würde.
Sichere und unterstützende Lernumgebungen stärken
In einem wiederaufgenommen Entschließungsantrag der Grünen heißt
es, dass die von der Bundesregierung geplanten Reformen zur
Suspendierungsbegleitung ein „wichtiger Schritt in die richtige
Richtung“ seien, der allerdings erst dann zum Tragen komme, wenn ein
„Problem bereits eskaliert sei“. Der Fokus solle daher laut den
Grünen auf „Prävention und Entlastung“ gerichtet und die
Schulsozialarbeit und Schulpsychologie ausgebaut werden ( 544/A(E) ).
Der Antrag blieb mit den Stimmen der Grünen in der Minderheit.
Agnes Totter (ÖVP) bezeichnete die Zielrichtung des Antrags der
Grünen als „absolut nachvollziehbar“ und ging auf Maßnahmen ein, die
in diesem Zusammenhang bereits in Ausarbeitung seien. Martina von
Künsberg Sarre (NEOS) brachte im Ausschuss in diesem Zusammenhang
einen eigenen Antrag der Regierungsfraktionen ein. Dieser wurde mit
den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen und zielt darauf
ab, im gesamten Bundesgebiet eine „sichere und unterstützende
Lernumgebungen zu stärken und sicherzustellen, dass der Chancenbonus,
die Suspendierungsbegleitung, die Perspektivengespräche sowie
Schulpsychologie, Schulsozialarbeit und weiteres psychosoziales
Supportpersonal an Schulstandorten bedarfsgerecht, nachvollziehbar
und vollumfänglich eingesetzt werden.“
Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) führte aus, dass die
Schule ein Ort der Wissensvermittlung und nicht der „therapeutischen
Praxis“ sein solle. Diese sei nach der Corona-Pandemie in den
Mittelpunkt gerückt, da während der Pandemie in den Schulen
„unfassbare Fehler“ gemacht worden seien. Martina von Künsberg Sarre
(NEOS) entgegnete, dass es Schulpsychologie auch schon vor der Corona
-Pandemie gegeben habe, Schule sich weiterentwickle und
Unterstützungspersonal an Schulen in vielen Ländern der Welt „State-
of-the-Art“ sei.
„Maßnahmenkatalog für eine gewaltfreie Schule“ der FPÖ abgelehnt
Bereits mehrfach forderte die FPÖ mit einem Entschließungsantrag
die Umsetzung ihres 9-Punkte-Plans für eine gewaltfreie Schule. Der
vorgeschlagene Plan umfasst Maßnahmen zur Prävention und Konflikt-
Resilienz und Handlungsschritte im Fall einer Eskalation ( 147/A(E) )
. Der Antrag blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit und
wurde abgelehnt.
Hermann Brückl (FPÖ) betonte, dass es klare Handlungsanweisungen
für Lehrkräfte brauche – wie sie im vorgeschlagenen „9-Punkte-Plan
für eine gewaltfreie Schule“ enthalten seien. Denn Lehrkräften müsse
Sicherheit darüber gegeben werde, wie mit Fällen von
Undiszipliniertheiten von Schülerinnen und Schülern umzugehen sei.
Seine Fraktionskollegin Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ)
meinte, dass „Regeln für die Brennpunkte“ fehlen würden und sah als
Verursacher der Probleme „das Migrationsdisaster“. Katayun Pracher-
Hilander (FPÖ) meinte, dass das Erlernen der deutschen Sprache und
der Wille zu Integration „an oberster Stelle stehen“ müsse.
Nicht fehlende Regeln wären das Problem, sondern die Durchsetzung
der bereits bestehenden „ganz klaren Regeln“ an den Schulen, sagte
Nico Marchetti (ÖVP) und sah in der geplanten
Suspendierungsbegleitung „einen Schlüssel“ zur Verbesserung der
Situation. Petra Tanzler (SPÖ) und Agnes Totter (ÖVP) gingen darauf
ein, dass es bereits zahlreiche Maßnahmen gegen Gewalt an Schulen
gebe und „vieles in Umsetzung“ sei. Totter verwies zudem auf die im
Regierungsprogramm vorgesehenen „Time-out-Formate“.
Interkulturelle Unterstützungsteams in Schulen
Mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt wurde ein
Entschließungsantrag der Grünen, der die Einrichtung mobiler,
interkultureller Unterstützungsteams fordert, um Schulen bei akuten
Herausforderungen im Bereich kultureller und religiöser Spannungen
sowie Fragen der Gleichstellung professionell zu unterstützen ( 559/A
(E) ). Fiona Fiedler (NEOS) verwies auf ein „umfassendes
Unterstützungssystem“ an den Schulen und ging auf im
Regierungsprogramm noch dazu vorgesehene Maßnahmen ein. Sie stellte
den Vertagungsantrag.
Stärkung des Jugendcoachings
Sigrid Maurer (Grüne) kritisierte, dass die finanziellen Mittel
für das Jugendcoaching „massiv gekürzt“ worden seien. Mit einem
Entschließungsantrag bemängelten die Grünen auch eine
„Kompetenzzersplitterung“, da das Jugendcoaching in die Zuständigkeit
des Sozialministeriums falle, die praktische Arbeit aber im
schulischen Bereich geschehe ( 598/A(E) ).
Agnes Totter (ÖVP) verwies auf die Zuständigkeit des Arbeits- und
Sozialministeriums. Die Wurzel der Probleme, die es zu beheben gebe,
würden in der „völlig missglückten Migrationspolitik“ liegen, sagte
Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ). Es habe beim Jugendcoaching
„keinen Kahlschlag“ gegeben, meinte Paul Stich (SPÖ). Mittel für das
Jugendcoaching seien vom Bundesschulbereich in den Mittelschulbereich
verschoben worden, sagte Stich und stellte den Antrag auf Vertagung.
Ausbildung für Leitungspersonen elementarer Bildungseinrichtungen
Mit einem weiteren Entschließungsantrag kritisierten die Grünen,
dass es bisher keine einheitlichen und verpflichtenden Anforderungen
an die Qualifikation von Leitungspersonen in elementaren
Bildungseinrichtungen gebe, obwohl Expertinnen und Experten seit
Jahren betonen würden, dass gut ausgebildete Leitungspersonen
entscheidend für die Qualität in den Einrichtungen seien. Barbara
Neßler (Grüne) forderte die Verankerung einer „österreichweit
verpflichtenden Qualifikation“ für Leitungspersonen von elementaren
Bildungseinrichtungen im Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz (
595/A(E) ).
Katayun Pracher-Hilander (FPÖ) begrüßte die Forderung und meinte,
dass Qualitätsstandards in diesem Zusammenhang in eine „positive
Richtung“ gehen würden. Eine „klare Qualifikation“ von
Leitungspersonen sei „natürlich notwendig“, meinte auch Martina von
Künsberg Sarre (NEOS). Sie verwies jedoch auf die
Kompetenzverflechtung mit den Bundesländern. Ziel sei eine
bundesweite Regelung, die man im Rahmen der Reformpartnerschaft mit
den Bundesländern anstreben werde, sagte von Künsberg Sarre und
stellte den Vertagungsantrag.
Forderung nach Ethik als Pflichtfach für alle
Neuerlich vertagt wurde ein Antrag der Grünen, der die Einführung
von Ethikunterricht als Pflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler
fordert ( 313/A(E) ). Sigrid Maurer (Grüne) unterstrich im Ausschuss
die Wichtigkeit des Anliegens aus ihrer Sicht.
Ethik- und Religionsunterricht seien zwei unterschiedliche Dinge,
meinte Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) und warnte vor dem
„Toleranz-Paradoxon“. Fiona Fiedler (NEOS) ging darauf ein, dass im
Regierungsprogramm die Einführung des Schulfachs „Demokratiebildung“
vorgesehen sei, in dessen Rahmen auch Fragen der Verantwortung und
Ethik behandelt werden sollen. Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) betonte,
dass sich ihre Fraktion zum Religionsunterricht bekenne und meinte,
dass das „Parallelsystem“ von Religions- und Ethikunterricht gut
laufen würde. Zudem sei die Einführung des Fachs Demokratiebildung
abzuwarten. Jeitler-Cincelli stellte daher den Vertagungsantrag. (
Schluss Bildungsausschuss) bea