Marchetti: Schule als sicherer Ort – Kopftuchverbot und Standards für die Suspendierungsbegleitung

Wien (OTS) – “Die Schule muss ein sicherer Ort sein, an dem alle
Kinder und
Jugendlichen die gleichen Chancen auf ein freies, selbstbestimmtes
Leben haben. Mit dem Kopftuchverbot und weiteren Maßnahmen stärken
wir die Selbstbestimmung und fördern ein faires Miteinander”, betont
ÖVP-Bildungssprecher Nico Marchetti anlässlich des heutigen
Bildungsausschusses, in dem eine Regierungsvorlage zur Einführung
eines Kopftuchverbots für Schülerinnen unter 14 Jahren sowie zur
Etablierung von Standards für die Suspendierungsbegleitung mit den
Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ beschlossen wurde.

“Ziel ist es, die Schule als sicheren Ort zu stärken, die
Selbstbestimmung von Mädchen zu fördern und begleitende Maßnahmen wie
die Einbeziehung von Familien und Schulsozialarbeit auszubauen. Unser
Bildungssystem hat die Aufgabe, allen jungen Menschen Perspektiven
für ein selbstbestimmtes und aufgeklärtes Leben in einer
demokratischen Gesellschaft zu eröffnen. Mit diesen Maßnahmen
schaffen wir die Grundlage dafür”, so Marchetti weiter.

Das geplante Kopftuchverbot soll Schülerinnen bis zu ihrem 14.
Geburtstag untersagen, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, das das
Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt. Ziel ist es, Mädchen vor
Instrumentalisierung, strukturellem Druck und einschränkenden
Rollenzuschreibungen zu bewahren. “Mädchen sollen sich frei von
problematischen geschlechtsspezifischen Zwängen entwickeln können.
Das Kopftuchverbot ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung ihrer
Selbstbestimmung und zur Förderung der Gleichberechtigung”, erklärt
Marchetti.

Das Verbot umfasst alle Formen des Kinderkopftuchs – vom Hijab
bis zur Burka – und gilt sowohl in öffentlichen als auch in
Privatschulen. Es wurde verfassungsrechtlich nachgeschärft und sieht
eine zweistufige Umsetzung vor:

– Aufklärungsphase ab den Semesterferien 2026: Schulen, Eltern und
Kinder werden umfassend informiert und vorbereitet. Gespräche sollen
individuelle Hintergründe klären und frühzeitig auf Drucksituationen
durch sogenannte “Sittenwächter” reagieren.

– Sanktionsphase ab Schulstart September 2026: Nach der
Aufklärungsphase treten die Sanktionsbestimmungen in Kraft. Bei
Verstößen sind gestaffelte Maßnahmen vorgesehen, die von klärenden
Gesprächen bis hin zu Geldstrafen reichen.

“Mit dieser klaren Regelung schaffen wir Rechtssicherheit für
Schulen, Behörden und Eltern und stärken die Gleichbehandlung aller
Schülerinnen unabhängig von ihrer äußeren Erscheinung”, so Marchetti.

Neben dem Kopftuchverbot umfasst das Maßnahmenpaket:

– Die Etablierung von Standards für die Suspendierungsbegleitung:
Schülerinnen und Schüler, die vom Unterricht ausgeschlossen wurden,
sollen durch Reintegrationsmaßnahmen unterstützt werden, um
Schulabbrüche zu verhindern und Bildungserfolge zu sichern. “Die
Schule muss ein sicherer Ort bleiben, auch für jene, die in
schwierigen Situationen stecken. Mit der Suspendierungsbegleitung
schaffen wir eine zweite Chance und verhindern, dass Jugendliche den
Anschluss verlieren”, betont Marchetti.

– Zudem sollen durch eine Einbeziehung von Familien und
Schulsozialarbeit bei Suspendierungen und in der Gewaltprävention
Konflikte frühzeitig gelöst und Gewaltprävention gestärkt werden.

“Mit dem Kopftuchverbot und den begleitenden Maßnahmen stärken
wir die Schule als sicheren Ort und schaffen die Grundlage für
Chancengleichheit, Integration und die bestmögliche Entwicklung aller
Schülerinnen und Schüler”, fasst Nico Marchetti zusammen. Die
Bestimmungen sollen schrittweise ab 2026 in Kraft treten. (Schluss)