Sozialausschuss setzt Gesundheitsreformfonds auf Schiene

Wien (PK) – Im Zuge der Budgetkonsolidierung hat das Parlament auch
eine Erhöhung
der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionistinnen und Pensionisten
beschlossen. Sie müssen nunmehr – zum Teil seit Juni 2025, zum Teil
ab Jänner 2026 – wie die Beschäftigten 6 % Krankenversicherung, statt
wie bisher 5,1 %, zahlen. Da diese Krankenversicherungsbeiträge von
der Pensionsversicherung, angelehnt an die Dienstgeberbeiträge für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, via Hebesätze aufzustocken sind,
stehen den Krankenkassen in den kommenden Jahren rund 1,1 Mrd. Ꞓ bzw.
1,2 Mrd. Ꞓ pro Jahr mehr zur Verfügung. Die aus den Hebesätzen
resultierenden Mehreinnahmen von rund 500 Mio. Ꞓ sollen allerdings
nicht direkt von der Pensionsversicherung an die
Krankenversicherungsträger, sondern in einen „Gesundheitsreformfonds“
fließen.

Die konkrete Ausgestaltung dieses Fonds wird im
Gesundheitsreformfonds-Gesetz geregelt: Die entsprechende
Regierungsvorlage wurde heute vom Sozialausschuss des Nationalrats
mit den Stimmen der Koalitionsparteien gebilligt. Demnach sollen die
Mittel vor allem dem Ausbau der Gesundheitsversorgung im
niedergelassenen Bereich und der Prävention zugutekommen. Laut
Sozialministerin Korinna Schumann ist etwa geplant, weitere
Primärversorgungszentren zu finanzieren.

Kritik kommt allerdings von der Opposition. FPÖ und Grüne
forderten nicht nur, den Gesetzesentwurf im ihrer Meinung nach
zuständigen Gesundheitsausschuss zu beraten, sie bezweifeln auch,
dass mit dem Fonds bestehende Probleme im Gesundheitsbereich gelöst
werden können. Es handle sich um einen „zahnlosen Papiertiger“, ist
Grünen-Abgeordneter Ralph Schallmeiner überzeugt.

Dreiteiliger Gesundheitsreformfonds

Genau genommen handelt es sich beim Gesundheitsreformfonds ( 295
d.B. ) um drei Fonds, die, vorerst auf fünf Jahre befristet, bei der
Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) sowie bei
der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) eingerichtet
werden sollen. Sie sollen im kommenden Jahr mit insgesamt 497,5 Mio.
Ꞓ dotiert werden, danach steigen die Zuwendungen sukzessive auf 580,6
Mio. Ꞓ im Jahr 2030. 72,96 % davon erhält der Fonds der ÖGK, 22,24 %
der Fonds der SVS und 4,8 % der Fonds der BVAEB, wobei ein Teil der
Mittel erst nach Erreichen bestimmter Zielvorgaben überwiesen werden
soll.

Mit den Fondsmitteln sollen die Qualität und die Effizienz der
niedergelassen Gesundheitsversorgung verbessert werden, wie es im
Gesetz heißt. Konkret ist etwa von „einer Optimierung der
Patientenströme- und -wege nach dem Prinzip ‚digital vor ambulant vor
stationär'“, einem Ausbau telemedizinischer Leistungen, einem
ausreichenden Leistungsangebot an Tagesrandzeiten und an Wochenenden,
einer Stärkung der Prävention, der Förderung der psychischen
Gesundheit sowie von einer Digitalisierung und Effizienzsteigerung
innerhalb der Krankenversicherungsträger die Rede. Detaillierte
Richtlinien und Zielvorgaben sollen allerdings erst per Verordnung
des Sozialministeriums festgelegt werden.

Zur Beratung von Sozialministerin Korinna Schumann sieht der
Gesetzesentwurf einen von der Regierung bestellten fünfköpfigen
Beirat vor, dem zumindest zwei Expertinnen bzw. Experten „mit
hervorragender fachlicher Qualifikation im Bereich des Gesundheits-
und Sozialversicherungswesens“ angehören sollen. Seine Aufgabe wird
es sein, – unter vorhergehender Einbindung der
Krankenversicherungsträger – für jedes Jahr Empfehlungen abzugeben.
Etwaige vorhandene Restmittel sollen den Erläuterungen zufolge dann
2031 direkt vom Fonds an den jeweiligen Krankenversicherungsträger
fließen.

Opposition stellt Sinnhaftigkeit des Fonds in Frage

Scharfe Kritik am Fonds übten die Grünen. Der Fonds verdiene
seinen Namen nicht, weder könnten damit Reformen im
Gesundheitsbereich erwirkt werden, noch sei es durch die Dreiteilung
des Fonds möglich, die Mittel tatsächlich bedarfsgerecht einzusetzen,
machte Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner geltend.
Vielmehr handelt es sich seiner Meinung nach um einen „zahnlosen
Papiertiger“. Schließlich würden die Mittel letzten Endes auch dann
an die Krankenkassen fließen, wenn die gesetzten Zielvorgaben nicht
erreicht würden. Damit bestehe nur „ein geringer Reformdruck“. Vor
allem die beiden kleineren Kassen könnten die Zeit bis 2031 einfach
„aussitzen“, meinte Schallmeiner. Auch komme es durch die drei
Finanzsäulen zu keinem Ausgleich zwischen den Kassen, vor allem die
ÖGK würde ihm zufolge mehr Mittel benötigen.

Bekräftigt wurde die Kritik Schallmeiners von seinem
Fraktionskollegen Markus Koza. Es gebe schon jetzt unzählige
Finanzierungsströme im Gesundheitssystem, nun würden drei weitere
dazukommen, beklagte er und sprach von einem „Aufblasen von
Apparaten“. Koza bezweifelt außerdem, dass die Erhöhung der
Krankenversicherungsbeiträge für Pensionistinnen und Pensionisten in
der beschlossenen Form notwendig gewesen wäre: Mehr Geld für das
Gesundheitssystem hätte man auch auf anderem Weg bekommen können,
meinte er. „Logisch“ ist für Koza, dass die Mittel nur befristet
zweckgebunden werden, schließlich könnten die Krankenversicherungen
zum VfGH gehen, wenn ihnen gesetzlich vorgesehene
Versicherungsbeiträge vorenthalten würden.

Ähnlich wie die Grünen argumentierte FPÖ-Abgeordnete Andrea
Michaela Schartel. Man hätte die zusätzlichen Mittel, die aus der
Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge der Pensionistinnen und
Pensionisten resultieren, auch direkt an die Krankenkassen überweisen
können, betonte sie. Warum dafür ein eigener Fonds samt Beirat
notwendig sei, erschließt sich ihr nicht, zumal dadurch ein
zusätzlicher Kostenfaktor entstehe. Mit dem Fonds werde man die
bestehenden Probleme im Gesundheitssystem nicht lösen, ist sie
überzeugt.

Gesetz wird nicht an den Gesundheitsausschuss verwiesen

FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm drängte darauf, die Regierungsvorlage
zur weiteren Beratung an den seiner Meinung nach zuständigen
Gesundheitsausschuss zu verweisen, erhielt für einen entsprechenden
Antrag über die eigene Fraktion hinaus allerdings nur die Zustimmung
der Grünen. Es handle sich um Angelegenheiten der Sozialversicherung,
deshalb sei der Sozialausschuss der richtige Ausschuss, hielt ihm
unter anderem Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (SPÖ) entgegen.

ÖVP, SPÖ und NEOS begrüßen Einrichtung des Fonds

Auch inhaltlich stellten sich ÖVP, SPÖ und NEOS hinter den Fonds.
Es gehe darum, gezielt Schwerpunkte zu setzen, um die
Gesundheitsversorgung zu verbessern, sagte Elisabeth Scheucher-
Pichler (ÖVP). Der Fokus des Fonds liege auf modernen, gut
erreichbaren Angeboten, auch was längere Öffnungszeiten am Abend und
an Wochenenden betrifft. Zudem soll ihr zufolge die Telemedizin
ausgebaut und die psychische Versorgung verbessert werden.

NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler unterstrich, ihrer Fraktion sei es
wichtig gewesen, dass die den Krankenkassen zusätzlich zur Verfügung
stehenden Mittel zielgerichtet verwendet würden. Mit dem Fonds sei
„etwas Gutes gelungen“, ist sie überzeugt. Ob es sich um einen
einzigen Topf oder mehrere handle, sei „egal“, wichtig sei, dass sich
im Gesundheitssystem etwas ändere. Man müsse endlich Reformen
angehen.

Seitens der SPÖ machte Verena Nussbaum geltend, dass die SPÖ im
Jahr 2017, als sie aus der Regierung ausgeschieden sei, ein gutes
Gesundheitssystem hinterlassen habe. Mit der nachfolgenden
„Zerstörung der Sozialversicherungsträger“ sei aber eine Entwicklung
eingeleitet worden, in der Versicherte zunehmend in den Bereich
privater Leistungen gelenkt würden. Nun gelte es, die entstandene
„Schieflage“ wieder auszugleichen.

Sozialministerin Schumann will Primärversorgungszentren weiter
ausbauen

Laut Sozialministerin Korinna Schumann sollen die Mittel des
Gesundheitsreformfonds unter anderem dafür genutzt werden, um die
Primärversorgungseinheiten (PVE) weiter auszubauen. Die EU-Mittel
dafür würden mit Ende des Jahres auslaufen, es brauche aber einen
„weiteren Boost“, sagte sie. Derzeit gibt es ihr zufolge 106 solcher
Zentren.

Auf der „zweiten Seite“ will Schumann ein besonderes Augenmerk
auf die Prävention legen. Man müsse darauf schauen, dass die Menschen
weniger krank würden und im Alter länger gesund blieben. Schumann
will dabei auf drei Altersgruppen fokussieren: Kleinkinder und
Schulkinder, Personen mittleren Alters sowie ältere Menschen. Auch
der Ausbau der psychischen Versorgung ist ihr ein Anliegen. Konkrete
Angaben zur Verteilung der Fondsmittel wollte Schumann aber nicht
machen, dafür werde es ja den Beirat geben, erklärte sie in Richtung
der Grünen. Um in der Vergangenheit gemachte Fehler bei einem
ähnlichen Fonds zu vermeiden, habe man die Kritik des Rechnungshofs
beachtet. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs