Rechte von Menschen mit Behinderungen dürfen nicht an Zuständigkeiten scheitern

Wien (OTS) – Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen
mit
Behinderungen, Mag.a Christine Steger, fordert anlässlich der
laufenden Reformpartnerschaft von Bund, Ländern und Gemeinden eine
tiefgreifende Neuordnung der klassischen „Behindertenhilfe,“ also der
Zuständigkeiten im Bereich der Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen. Der derzeitige Zustand ist für Menschen mit
Behinderungen und ihre Angehörigen unübersichtlich, belastend und
führt häufig dazu, dass notwendige Leistungen verspätet gewährt oder
überhaupt nicht in Anspruch genommen werden können.

Zwtl.: Zersplitterte Zuständigkeiten verhindern wirksame
Unterstützung

Die Behindertenanwältin kritisiert, dass die Verantwortung für
Leistungen der Teilhabe und Inklusion in Österreich zwischen Bund,
Ländern, Sozialversicherungsträgern und weiteren Stellen aufgeteilt
ist. Diese Fragmentierung führt dazu, dass Menschen mit Behinderungen
im System „verlorengehen“ und ihre Rechte nicht konsequent umgesetzt
werden. Viel zu oft hören Menschen mit Behinderungen: „Dafür sind wir
leider nicht zuständig.“

„Die Unterstützung eines Menschen mit Behinderungen darf nicht
davon abhängen, welche Stelle zuständig ist“, betont Steger. „Die
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert klare,
koordinierte und barrierefrei zugängliche Strukturen.“

Zwtl.: Mehrfache Begutachtungen als belastende Hürden

Für Pflegegeld, berufliche Teilhabe, Rehabilitationsmaßnahmen,
Mobilitätshilfen oder Unterstützungsleistungen müssen Menschen mit
Behinderungen oft unterschiedliche Stellen durchlaufen. Jede Stelle
sieht dann eigene Begutachtungen und Verfahrensstandards vor. Diese
Wiederholungen führen zu vermeidbaren Belastungen und Verzögerungen.
Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen für
völkerrechtlich garantierte Leistungen des Staats ein System
durchlaufen müssen, das selbst für Expert:innen oft unübersichtlich
und nicht nachvollziehbar ist.

„Menschen mit Behinderungen müssen dieselben Informationen und
Nachweise häufig mehrfach erbringen. Das ist ineffizient und für
viele gesundheitlich wie emotional schwer zu bewältigen“, so Steger.
Sie fordert daher einheitliche, gegenseitig anerkannte Begutachtungen
sowie digital optimierte Verfahrenswege.

Zwtl.: Intransparenz und Komplexität erschweren den Zugang zu
Leistungen

Das aktuelle System stellt Menschen mit Behinderungen vor
erhebliche Herausforderungen. Viele wissen nicht, wo bestimmte
Unterstützungen beantragt werden können oder welche Rechte ihnen
zustehen. Auch Beratungsstellen berichten regelmäßig von Fällen, in
denen Menschen aufgrund der unübersichtlichen Zuständigkeitslage auf
Leistungen verzichten. In der Praxis werden Menschen mit
Behinderungen dann regelmäßig so lange im Kreis geschickt, bis sie
aufgeben und familiäre Unterstützung ihr letzter Ausweg ist.

„Ein System, das seine eigenen Abläufe nicht verständlich
erklären kann und oft selbst nicht mehr weiß, wer eigentlich wofür
zuständig ist, muss reformiert werden“, so Steger. „Leistungen der
Teilhabe und Inklusion müssen sich am Bedarf der Menschen
orientieren, nicht an verwaltungsorganisatorischen Grenzen. Leider
haben wir heute eine Situation, wo sich Menschen an einem
bürokratischen System orientieren müssen anstatt das System an
ihnen.“

Zwtl.: Reformbedarf auch im Bildungsbereich: Geteilte Zuständigkeiten
verstärken Segregation

Im Bildungsbereich zeigt sich eine ähnliche Problematik der
geteilten Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern. Die
Kompetenztrennung erschwert eine kohärente inklusive Schulpolitik und
führt zu erheblichen Unterschieden in den Angeboten und
Entscheidungswegen zwischen den Bundesländern. Obwohl der
Bundesminister für Bildung bereits öffentlich Reformwillen bekundet
hat, findet sich ein Bekenntnis zur Segregation noch in zahlreichen
Regierungsprogrammen der Länder.

Kinder mit Behinderungen werden zudem weiterhin zu oft in
segregierte Schulformen verwiesen, obwohl inklusive Bildung sowohl
internationaler Standard als auch rechtlich geboten ist. „Solange
Bund und Länder einander im Bildungsbereich Zuständigkeiten
zuschieben, bleibt eine wirksame Umsetzung inklusiver Strukturen
blockiert“, betont Steger. Es brauche bundeseinheitliche Vorgaben und
harmonisierte Umsetzungsschritte, um allen Kindern gleiche Chancen zu
ermöglichen. Auch hier könnte die Reformpartnerschaft wesentlich zur
Verbesserung der Situation beitragen.