Wien (PK) – Der Finanzausschuss hat heute mehrere Oppositionsanträge
mit den
Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt. Das betrifft die FPÖ-
Forderungen nach einer automatischen NoVA-Befreiung für
Feuerwehrfahrzeuge zur Reduktion bürokratischer Belastungen. Die
Grünen verlangten gesetzliche Maßnahmen in verschiedenen Bereichen,
etwa die dauerhafte Verankerung der KIM-Regeln für Wohnbaukredite,
Steuererleichterungen für E-Carsharing und gemeinnützige
Fahrtendienste sowie eine Gleichstellung pflanzlicher
Milchalternativen beim Umsatzsteuersatz. Außerdem erneuerten sie ihre
Forderung nach strengeren Bilanzierungs- und Prüfungspflichten als
Konsequenz aus der Signa-Insolvenz.
FPÖ fordert automatische NoVA-Befreiung für Feuerwehren
Harald Thau (FPÖ) ortet eine nachteilige gesetzliche Regelung für
Freiwillige Feuerwehren bei der Anschaffung von Einsatzfahrzeugen (
371/A ). Sie müssten die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für diese
Fahrzeuge erst zahlen und könnten sich diese erst im Anschluss wieder
rückvergüten lassen. Eine grundsätzliche NoVA-Befreiung für diese
Fahrzeuge würde den bürokratischen Mehraufwand für die Feuerwehren
beseitigen und sie damit entlasten, argumentierte er. Thau forderte
eine entsprechende Abänderung des Normverbrauchsabgabegesetzes und
wies im Zuge der Ausschussdebatte darauf hin, dass die
Rückerstattungen bis zu zwölf Monate dauern und somit eine Belastung
für die Gemeinden darstellen würden.
Klaus Lindinger (ÖVP) erklärte, dass Löschfahrzeuge ohnehin von
der NoVa befreit seien, es gehe lediglich um Kommandofahrzeuge oder
Fahrzeuge für den Mannschaftstransport, jährlich rund 250 an der
Zahl. Maximilian Köllner (SPÖ) hieß die Intention des Antrags für
gut, argumentierte die Vertagung allerdings mit dem Bedarf,
Rechtssicherheit zu schaffen. Es gelte, die Zeitspanne von der
Zulassung des „nackten“ Autos bis zur zweckmäßigen Ausrüstung zu
klären.
Auch die Grünen können der Initiative einiges abgewinnen, wie
Jakob Schwarz (Grüne) sagte. Er gab jedoch zu bedenken, dass
eventuell Begehrlichkeiten bei anderen Autos geweckt werden könnten.
Von Arnold Schiefer (FPÖ) kam der Vorschlag, einen Allparteienantrag
vorzulegen. Christoph Pramhofer (NEOS) schlug vor, das Anliegen an
den für Entbürokratisierung zuständigen Staatssekretär Josef
Schellhorn heranzutragen.
Ebenso vertagt wurde ein ähnlich lautender Entschließungsantrag
mit dem Titel „Automatische NoVA-Befreiung für Feuerwehren“,
ebenfalls eingebraucht von Abgeordnetem Thau ( 396/A(E) ).
Grüne setzen sich für gesetzliche Implementierung der KIM-
Verordnung ein
Die Grünen setzen sich für eine weitere gesetzliche
Implementierung der ausgelaufenen KIM-Regeln ein. Die entsprechende
KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-
Verordnung) regulierte von 2022 bis Juni 2025 die Vergabe von
Wohnbaukrediten und gilt in Form einer Empfehlung weiter. Obwohl die
Grundregeln der Verordnung schon seit 2014 als Empfehlung von den
Bankenaufsichtsbehörden ausgesprochen wurden, hätten die Banken in
den Jahren vor der Einführung viel zu locker Kredite vergeben,
argumentiert Antragstellerin Nina Tomaselli (Grüne). Darum sei es
unvernünftig, die Kreditvergaberichtlinien zu streichen. Es brauche
ein Gesetz mit den wesentlichen Kreditregeln der KIM-Verordnung als
dauerhafte Schutzmaßnahme für den Finanzplatz und Bankkundinnen und –
kunden, so die Forderung der Grünen ( 375/A(E) ).
Anlass ihres Antrags seien entsprechende Empfehlungen von
internationalen Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds,
betonte Nina Tomaselli (Grüne) im Ausschuss. Die Grünen-Mandatarin
ortete zudem eine falsche Wohnbaupolitik. Hauptgrund, warum sich die
Menschen kein Eigenheim leisten könnten, sei der Preis.
Für Arnold Schiefer (FPÖ) gehört anstatt einer Wiedereinführung
der KIM-Verordnung der private Wohnbau – etwa in Form einer
Wohnbauoffensive – weiter gefördert. Zudem seien laut Auskunft der
Banken, die Kreditausfälle im Wohnbereich „überschaubar“.
Dem schloss sich Franz Hörl (ÖVP) an. Der Wohnbau gehöre weiter
gestärkt. Der ÖVP-Mandatar zeigte sich verwundert, dass nachdem die
Politik in den vergangenen Jahren die Aufhebung der Verordnung
gefordert habe, nun wieder seitens der Grünen an Verschärfungen
gedacht werde.
Auch Christoph Pramhofer (NEOS) sprach sich gegen ein
Wiedereinsetzen der KIM-Verordnung aus. Im Gegensatz zum gewerblichen
Wohnbau gebe es bei Privaten „keine Probleme“. Zudem brauche es dazu
keine gesetzliche Regelung, die KIM-Verordnung könne bei Bedarf auch
durch die Finanzmarktaufsicht umgesetzt werden.
Das Hauptproblem beim Wohnbau sei nicht die KIM-Verordnung
gewesen, die durchaus Sinn gemacht habe, sondern die „immens hohen
Zinsen“, argumentierte SPÖ-Mandatarin Barbara Teiber.
Grüne für Steuerbefreiung beim Carsharing
In einer weiteren Initiative pochen die Grünen auf eine Befreiung
der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kfz-Steuer für jene
elektrisch betriebenen Fahrzeuge, die für Carsharing oder für
gemeinnützige Fahrtendienste eingesetzt werden ( 583/A(E) ).
Carsharing gewinne in Österreich zunehmend an Bedeutung: 2022 hätten
mehr als 440.000 Menschen Car- oder Bikesharing genutzt, bis zum Jahr
2027 könnte diese Zahl auf über 600.000 anwachsen, führt
Antragstellerin Elisabeth Götze (Grüne) aus. Im Rahmen des Sparpakets
habe die Bundesregierung die Bremse bei der Mobilitätswende
angezogen, denn Elektro-Kfz müssen motorbezogene Versicherungssteuer
bzw. Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Darüber hinaus tritt Götze dafür
ein, gemeinnützige E-Fahrtendienste, wie beispielsweise den E-
Fahrtendienst in Niederösterreich, ebenfalls von der Steuer zu
befreien.
Die Wiedereinführung der Befreiung der motorbezogenen
Versicherungssteuer für E-Carsharing-Fahrzeuge würde nur einen
Bruchteil dieses Steuervolumens ausmachen, betonte Jakob Schwarz (
Grüne). Da man mit Verboten in der Klimapolitik nicht weiter komme,
brauche es aber entsprechende Anreize, um die Bevölkerung für die
Mobilitätswende zu gewinnen.
Man wolle den Ergebnissen der geschaffenen Förder-Taskforce nicht
vorgreifen, die gerade alle Bereiche durchleuchte, argumentierte
Christoph Pramhofer (NEOS) die Vertagung des Antrags.
10 % Umsatzsteuer: Grüne für steuerliche Gleichbehandlung von
tierischer und pflanzlicher Milch
Zudem treten die Grünen für eine Änderung des
Umsatzsteuergesetzes ein, um pflanzliche Milchalternativen wie
Haferdrinks oder Sojadrinks analog zu Milch und Milcherzeugnissen dem
ermäßigten Steuersatz von 10 % zu unterwerfen ( 593/A(E) ). So würden
in der Verwendung und Zusammensetzung pflanzliche Milchalternativen
viel eher Nahrungsmitteln und tierischer Milch als Softdrinks
entsprechen. Dennoch seien pflanzliche Milchalternativen weiterhin
mit 20 % Umsatzsteuer (USt) belegt, während tierische Milch wie
zahlreiche andere Lebensmittel nur mit 10 % USt besteuert werden.
Auch zahlreiche andere europäische Staaten würden bei der
Umsatzsteuer nicht mehr zwischen tierischer Milch und pflanzlichen
Alternativen differenzieren, argumentieren die Grünen.
Martina Diesner-Wais (ÖVP) sprach sich gegen
Umsatzsteueränderungen von einzelnen Produktgruppen aus. Die aktuelle
Budgetlage lasse dies nicht zu, außerdem sei nicht gesichert, dass
eine Preissenkung an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werde.
Weiters würden durch eine Gleichstellung die bäuerlichen Betriebe
unter Druck geraten.
Für Maximilian Linder (FPÖ) dürfen chemisch hergestellte
Milchersatzprodukte steuerlich nicht begünstigt werden.
Die steuerliche Begünstigung von tierischer Milch sei nicht
nachvollziehbar, sie könne auch keine negativen Auswirkungen für die
heimische Landwirtschaft erkennen, betonte Nina Tomaselli (Grüne).
Pflanzliche Milch werde zudem nicht chemisch hergestellt. Auch die
SPÖ habe in der vergangenen Gesetzgebungsperiode dementsprechende
Anträge eingebracht, so die Grünen-Mandatarin.
Grüne fordern Konsequenzen aus dem Fall Signa
Neuerlich auf der Tagesordnung stand zudem die Forderung der
Grünen nach Reformen in Folge der Insolvenz des Immobilienkonzerns
Signa Holding. Geht es nach Antragstellerin Nina Tomaselli, so
sollten Strafen für das Nicht-Einreichen von Bilanzen von bis zu fünf
Prozent des weltweiten Umsatzes eingeführt werden, ebenso wie eine
Konsolidierungspflicht für alle verbundenen Unternehmen. Die Grünen
sprechen sich für eine Prüfpflicht für Jahresabschlüsse von „kleinen“
GmbHs aus, wenn ein Schwellenwert um mehr als das Fünffache
überschritten wird ( 45/A(E) ). Außerdem schlug Tomaselli
spezialisierte Branchenteams innerhalb der Finanzverwaltung vor. Die
FPÖ würde den Vorstoß inhaltlich unterstützen, wie Arnold Schiefer (
FPÖ) ausführte, der Entschließungsantrag wurde allerdings mit den
Stimmen der Regierungsparteien vertagt. Laut Ernst Gödl (ÖVP) und
Selma Yildirim (SPÖ) seien einzelne Elemente des Vorschlags
inzwischen verbessert worden. (Schluss Finanzausschuss) fan/med