HIV/AIDS: Was geht das den Arbeitgeber an? ÖGB beantwortet die wichtigsten Fragen

Wien (OTS) – In Österreich bekommt jeden Tag mindestens eine Person
die Diagnose
HIV-positiv. Die Anzahl der mit HIV infizierten Menschen in
Österreich liegt inklusive Dunkelziffer (undiagnostizierte
Infektionen) zwischen 8.400 und 9.000. (Quelle:
https://www.aidsgesellschaft.at/ueber-hiv/statistik/ ) Weltweit leben
etwa 40 Millionen Menschen mit einer HIV-Infektion – ungefähr 53
Prozent davon sind Frauen.

Der Welt-AIDS-Tag am 1. Dezember soll daran erinnern, dass
infizierte Menschen einen verantwortungsbewussten, menschenwürdigen
Umgang verdienen. In der Gesellschaft, also auch am Arbeitsplatz, ist
das Thema HIV/AIDS immer noch ein Tabu. Gerade deswegen leiden
Betroffene oft unter Diskriminierung oder der Angst, ausgegrenzt zu
werden. Auch viele Arbeitnehmer:innen sind verunsichert.

ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Martina Lackner gibt Antworten auf oft
gestellte Fragen:

Darf ich beim Bewerbungsgespräch „Haben Sie AIDS?“ oder „Sind Sie
HIV-negativ?“ gefragt werden?

Grundsätzlich nein. Fragen beim Bewerbungsgespräch müssen etwas
mit dem Job zu tun haben, um den man sich beworben hat. Die Privat-
und Intimsphäre dürfen nicht verletzt werden. Hat die Frage nichts
mit dem Job zu tun, kann man sie auch falsch oder gar nicht
beantworten.

Allerdings: Wenn im neuen Job bestimmte gesundheitliche
Voraussetzungen gefordert sind oder wegen der Tätigkeit ein erhöhtes
Ansteckungsrisiko für andere Personen besteht, können derartige
Fragen erlaubt sein und müssen ehrlich beantwortet werden. Das gilt
etwa bei Berufen im Gesundheitswesen – beispielsweise für invasive
Tätigkeiten, bei Eingriffen in die Körpersubstanz und/oder Kontakt
mit offenen Wunden (z. B. im Bereich der Chirurgie).

Muss ich im Job eine HIV-Infektion bekannt geben?

Nein, das muss ich nicht. Es besteht keine Auskunftspflicht. Wer
nach seinem HIV-Status gefragt wird, braucht die Frage nicht
beantworten bzw. kann sie falsch beantworten. Generell sind
Arbeitnehmer:innen nicht verpflichtet, bei einer Erkrankung eine
Diagnose bekannt zu geben oder ärztliche Befunde vorzulegen.

Darf der Arbeitgeber einen HIV-Test verlangen?

Nein. Der Arbeitgeber darf von den Beschäftigten nicht verlangen,
dass sie einen Antikörpertest machen.

Kann ich wegen bzw. trotz HIV/AIDS gekündigt werden?

Prinzipiell kann der Arbeitgeber jederzeit eine Kündigung
aussprechen, er braucht dafür keinen Grund. Aber: Gibt der
Arbeitgeber als Grund für die Kündigung eine HIV-Infektion oder AIDS-
Erkrankung an, dann kann man sich dagegen wehren und die Kündigung
wegen Diskriminierung anfechten.

Darf der Betriebsarzt dem Arbeitgeber sagen, dass ich HIV-positiv
bin?

Nein. Ärzte und Ärztinnen (auch Betriebsärzte und
Betriebsärztinnen) unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und
machen sich strafbar, wenn sie jemanden über eine Infektion mit dem
HI-Virus oder eine AIDS-Erkrankung informieren.

Mehr Infos auch auf oegb.at: https://is.gd/y5D5ob

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https://www.oegb.at/expertinnen-und-experten-des-oegb