Linz (OTS) – Einem Autoverkäufer kam es seltsam vor, dass nach der
einvernehmlichen Auflösung seines Arbeitsverhältnisses der bereits
ausbezahlte Urlaubszuschuss wieder rückverrechnet worden war. Daher
ließ er seine Endabrechnung in der Arbeiterkammer kontrollieren.
Dabei stellten sich mehrere Missstände heraus. Der Mann war unter
anderem zu niedrig eingestuft und hatte einige Ansprüche nicht
bezahlt bekommen.
Sieben Monate war der Arbeitnehmer als Autoverkäufer tätig. Das
Arbeitsverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Am letzten
Gehaltszettel entdeckte das AK-Mitglied, dass der anteilig zu viel
bezahlte Urlaubszuschuss in Höhe von 550 Euro wieder rückverrechnet
worden war. Das kam ihm seltsam vor, daher wandte er sich an die AK-
Bezirksstelle Linz-Land. Laut dem auf das Dienstverhältnis
anzuwendenden Kollektivvertrages ist eine Rückverrechnung des
Urlaubszuschusses bei Beendigung eines zumindest sechs Monate
andauernden Arbeitsverhältnisses durch einvernehmliche Auflösung
nicht gestattet.
Bei der Kontrolle der Endabrechnung stellten sich aber noch
weitere Ungereimtheiten heraus. Laut Arbeitsvertrag war der
Arbeitnehmer unterkollektivvertraglich entlohnt und der Sachbezug für
den privat genutzten Firmen-Pkw wurde nicht abgerechnet. Außerdem
wurde die Urlaubsersatzleistung nicht in der korrekten Höhe bezahlt,
Mehr- und Überstunden sowie die vereinbarte Provision wurden gar
nicht bezahlt.
Die Arbeiterkammer intervenierte bei dem Unternehmen und machte
die offenen Ansprüche geltend. Da sich der Arbeitgeber anfänglich
überhaupt nicht einsichtig zeigte, bedurfte es einer Klagsdrohung um
das Unternehmen zur Einsicht zu bringen. Letztlich bekam der
Autoverkäufer knapp 6.200 Euro nachbezahlt.
„ Der Fall zeigt, dass es sich jedenfalls lohnt, die
Endabrechnung kontrollieren zu lassen. Der Autoverkäufer kam wegen
550 Euro zu uns und bekam am Ende 6.200 Euro nachbezahlt. Und selbst
wenn Arbeitgeber sich beharrlich weigern, ihre Mitarbeiter korrekt zu
bezahlen, bleiben wir hartnäckig und verhelfen unseren Mitgliedern zu
ihrem Recht “, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.