Wien (PK) – Um auf außerordentliche Krisenfälle künftig besser
reagieren zu
können, hat sich der Landwirtschaftsausschuss heute mit den Stimmen
von ÖVP, SPÖ und NEOS für eine Anpassung des
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes (LMBG) ausgesprochen. Dabei soll
es unter anderem zur Erweiterung von Vorsorgemaßnahmen kommen,
insbesondere durch eine künftig per Verordnung mögliche
Vorratshaltung von Lebensmitteln.
Für Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig setzt man mit der
Novelle des LMBG die Lehren der vergangenen Jahre um, damit man für
zukünftige Krisen besser gerüstet ist. Während sich die Abgeordneten
der Regierungsparteien dieser Sichtweise anschlossen, gibt es für FPÖ
und Grüne noch Gesprächsbedarf, um die im Nationalrat notwendige
Zweidrittelmehrheit zu erreichen.
Von allen Fraktionen befürwortet wurde eine Regierungsvorlage,
die eine Anpassung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land
Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks
Neusiedler See-Seewinkel vorsieht.
Zudem diskutierten die Abgeordneten das vom
Landwirtschaftsminister vorgelegte Evaluierungskonzept zum heimischen
GAP-Strategieplan 2023-2027. Dazu werden erste Ergebnisse ab Ende
2026 erwartet. Der Bericht wurde von allen Fraktionen, außer der FPÖ,
mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz-Novelle soll Vorsorge im
Krisenfall verbessern
Als Reaktion auf die gewonnenen Erfahrungen aus den Krisen der
vergangenen Jahre – wie die COVID-19-Pandemie, der russische
Angriffskrieg auf die Ukraine oder Lieferkettenprobleme – soll es zur
Anpassung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes (LMBG) kommen (
297 d.B. ). Dieses regelt die Bewirtschaftung von verschiedenen
Warengruppen des Nahrungsmittelbereichs im Krisenfall und ermöglicht
die Ergreifung von entsprechenden Maßnahmen. Damit bildet das LMBG
gemeinsam mit dem Versorgungssicherungs- und dem
Energielenkungsgesetz den Rahmen zur Bewältigung von
außerordentlichen Krisenfällen. Die entsprechenden Maßnahmen sollen
laut der Regierungsvorlage durch Erlassung von Verordnungen im
Krisenfall aktiviert werden. Die Novelle soll ab Anfang 2026 gelten
und mit Ende des Jahres 2035 außer Kraft treten. Für einen Beschluss
ist die verfassungsmäßig notwendige Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Insbesondere soll durch die Erweiterung der Vorsorgemaßnahmen
eine strategische Bevorratung von Lebensmitteln ermöglicht werden,
heißt es in den Erläuterungen zur LMBG-Novelle. Zur Erhöhung der
Krisenresilienz sieht die Anpassung zudem Informationsmaßnahmen für
die Bevölkerung vor. Weiters ist zur Beurteilung der Notwendigkeit
und Zielgerichtetheit sowie zur Evaluierung verschiedener Maßnahmen
eine bessere Datennutzung geplant. Mit einem im Ausschuss
eingebrachten Abänderungsantrag halten die Regierungsfraktionen fest,
dass bei Vorsorgemaßnahmen auch auf die Erhaltung der
Ernährungssouveränität Rücksicht genommen werden soll. Zudem soll
eine im Krisenfall erlassene Verordnung zur Lagerhaltung keinesfalls
dazu führen, dass bislang privat getragene Lagerkosten für Güter, die
in ausreichender Menge vorhanden sind, in der Folge staatlich
finanziert werden.
Mit der Novelle des LMBG setze man die Lehren der vergangenen
Jahre um, damit man für zukünftige Krisen besser gerüstet sei, hielt
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig dazu im Ausschuss fest.
Durch den rechtlichen Rahmen für Vorratshaltung stärke man die
Vorsorgehandlungen des Staates bei Krisenfällen. Es handle sich
grundsätzlich um ein Ermächtigungsgesetz, wobei die genaue
Einlagerung je nach Krise per Verordnung festgelegt werde.
Debatte im Ausschuss
Den Ausführungen des Ministers schlossen sich die ÖVP-Mandatare
Klaus Lindinger und Georg Strasser an. Ziel sei, die Versorgung der
Bevölkerung mit Lebensmitteln in Krisenzeiten zu gewährleisten, so
Lindinger. Ausschussobmann Strasser sprach von einer „hervorragenden
Arbeit“ unter Einbindung aller wesentlichen Stakeholder und aller
Fraktionen. Durch die Erfahrungswerte der letzten fünf Jahre sei eine
Novelle des LMBG nötig geworden.
Für Elisabeth Feichtinger (SPÖ) geht es um einen Fahrplan, um auf
kommende Krisen reagieren zu können. Es habe dazu gute und
konstruktive Gespräche mit den Oppositionsfraktionen gegeben.
Differenzierter sahen das die Abgeordneten der FPÖ. Peter
Schmiedlechner ortete etwa noch „einige Unklarheiten“. Es habe zwar
positive Gespräche zwischen den Fraktionen gegeben, das
Gesetzesvorhaben sei aber „sehr wage“ formuliert, weshalb es für
diese „Zweidrittelmaterie“ noch mehr Austausch benötige. Zudem sei es
sinnvoll, vor einem „überhasteten Beschluss“ den vom Innenministerium
bis spätestens 17. Jänner 2026 vorzulegenden Krisenstrategieplan (im
Rahmen des Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetzes) abzuwarten,
so der FPÖ-Mandatar.
Dem pflichteten Alois Kainz und Albert Royer (beide FPÖ) bei, die
sich für die Abstimmung zwischen Landwirtschafts- und
Innenministerium interessierten. Manuel Pfeifer (FPÖ) sprach die
Stellungnahme des Rechnungshofs zum LMBG an, der kritisiere, dass in
der Regierungsvorlage keine näheren Angaben enthalten seien, wie die
öffentliche Vorratshaltung zu erfolgen habe.
Zum Erreichen der notwendigen Zweidrittelmehrheit erwartet sich
Olga Voglauer (Grüne) ein „Einbinden der Opposition auf Augenhöhe“.
So sei etwa der Abänderungsantrag spät übermittelt worden. Die Grünen
-Abgeordnete fragte zudem nach den angenommenen Szenarien bei der
Einlagerung von Pestiziden und Düngemitteln. Da man bei diesen
Produkten von Lieferketten und politisch unsicheren Staaten abhängig
sei, müsse man eine Bevorratung in Betracht ziehen, antwortete ein
Experte des Agrarressorts.
Karin Doppelbauer (NEOS) zeigte sich über die Kritik der
Oppositionsfraktionen verwundert. Sie plädierte für die Übermittlung
einer Liste mit den vor allem für die FPÖ noch offenen Punkten.
Evaluierungskonzept des österreichischen GAP-Strategieplans 2023-
2027
Zudem stand der vom Landwirtschaftsminister vorgelegte Bericht
zur Evaluierung des heimischen GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 (GSP
23-27) auf der Tagesordnung des Landwirtschaftsausschusses. Darin
werden das Evaluierungskonzept und der Zeitplan für die Bewertung der
Wirkungen des Strategieplans beschrieben, der insgesamt 100
Interventionen mit einem Fördervolumen von rund 9,5 Mrd. Ꞓ bündelt (
III-232 d.B. ).
Laut dem Landwirtschaftsminister sind insgesamt drei
Evaluierungsphasen vorgesehen: Eine bereits erfolgte Ex-Ante-
Evaluierung zur Überprüfung der SWOT-Analyse und der
Interventionslogik, eine Umsetzungsevaluierung inklusive
Wirkungsprognose im Zeitraum 2026 bis Mitte 2028 sowie eine Ex-Post-
Evaluierung nach Abschluss der GAP-Periode 2023 bis 2027 inklusive
einer Wirkungsabschätzung bis Ende 2031. Hinsichtlich des GAP-
Strategieplans 2023 bis 2027 war laut dem Bericht das Jahr 2024 das
erste vollständige Umsetzungsjahr, das jedoch von globalen Krisen,
volatilen Märkten und extremen Wetterereignissen geprägt gewesen sei
und somit die Rahmenbedingungen erschwerte. Die ersten quantitativen
Evaluierungsergebnisse würde ab Ende des Jahres 2026 erwartet, so
Totschnig.
Sie hätte sich mehr von dem Bericht erwartet, hielt Olga Voglauer
(Grüne) fest. Dieser erkläre zwar, was Evaluierung bedeute, zu
evaluieren biete dieser aber hingegen wenig. Der nächste Bericht
müsse dahingehend anders aussehen, so die Grünen-Mandatarin.
Das sah Karin Doppelbauer (NEOS) ähnlich, die sich für eine
frühere Evaluierung der Erkenntnisse der aktuellen GAP-Periode
aussprach.
Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) betonte, dass der Bericht
wichtig für die Weiterentwicklung der kommenden GAP-Periode sei.
Gänzlich anders argumentierte Peter Schmiedlechner (FPÖ). Der
Evaluierungsplan zeige „das klare Versagen der ÖVP“. Statt einem
„sinnlosen Evaluieren“ brauche es „Maßnahmen gegen das tägliche
Höfesterben“. Durch das tägliche Zusperren von Betrieben würden „die
Zahlen auf dem Tisch liegen“, so Schmiedlechner.
Gegenüber Petra Tanzler (SPÖ) hielt der Landwirtschaftsminister
fest, dass das Thema der Gleichstellung von Frauen und Männern sowohl
ein eigenes Evaluierungs- als auch ein generelles Querschnittsthema
des gesamten GAP-Strategieplans sei.
Anpassung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Nationalpark
Neusiedler See-Seewinkel
Mit der Anpassung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land
Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des 1993 errichteten
Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel soll es unter anderem zur
Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofes kommen. Konkret
betrifft dies die Anpassung der Nationalparkflächen an den aktuellen
Stand sowie die Neustrukturierung von Gremien und Organen des
Nationalparks. So soll die dauerhafte Vertretung des Bundes im
Vorstand festgeschrieben und dieser neu organisiert werden, wie der
Landwirtschaftsminister im Ausschuss betonte. Weitere Änderungen
betreffen den Wissenschaftlichen Beirat und das Nationalparkforum.
Zudem soll es zu einer klaren Regelung über die Finanzierung der
Nationalparkgesellschaft kommen und an die gängige Praxis der
österreichischen Nationalpark-GmbHs angepasst werden. Eine Änderung
der gleichteiligen Finanzierung von Bund und Land ist dabei nicht
geplant, heißt es in den Erläuterungen der Regierungsvorlage ( 291
d.B. ).
Für Andreas Kühberger (ÖVP) geht es um eine Modernisierung und
technische Anpassung, die mehr Klarheit für die Aufgaben der
Nationalparkgesellschaft bringe. Die Interessen der Landwirtschaft
würden dabei mitberücksichtigt werden.
Mehr Kontrolle, Transparenz und schlanke Strukturen seien
sinnvoll und unterstützenswert, betonte Peter Schmiedlechner (FPÖ). (
Fortsetzung Landwirtschaftsausschuss) med