Wien (OTS) – am 24. November 2025 fand der 2. Österreichische
Erbrechtstag statt,
organisiert von der Österreichischen Notariatskammer im Haus der
Industrie. Die Veranstaltung hat „20 Jahre neues Außerstreitgesetz“
zum Anlass genommen, um einen besonderen verfahrensrechtlichen
Schwerpunkt zu setzen. Dieses Jubiläum bildet auch den Rahmen, um die
Bedeutung und Wirkung nach zwei Jahrzehnten einzuordnen.
Vor 20 Jahren trat das reformierte Außerstreitgesetz (AußStrG) in
Kraft – ein Meilenstein für das österreichische Zivilverfahrensrecht.
Es hat das Verlassenschaftsverfahren zu einem modernen, transparenten
und bürgernahen Verfahren gemacht, das heute als Beispiel für
funktionierende außerstreitige Rechtsregelung gilt. Inzwischen werden
rund 98 Prozent aller Verlassenschaftsverfahren außerstreitig
abgewickelt. Notarinnen und Notare übernehmen dabei als
Gerichtskommissär:innen im Auftrag der Gerichte die geordnete und
rechtssichere Abwicklung von Nachlässen.
Zwtl.: Ziel der Reform: Modernisierung und Bürgernähe
Mit dem Inkrafttreten des reformierten AußStrG am 1. Jänner 2005
wurde ein fast 150 Jahre altes Gesetz abgelöst. Ziel war es,
außerstreitige Verfahren, etwa in Erbschafts-, Abstammungs- oder
Unterhaltsfragen zu modernisieren und zu vereinfachen. Seither wurde
das Gesetz rund 30-mal novelliert, um es an neue rechtliche und
gesellschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Durch die Übertragung
der Verfahrensführung auf Notar:innen werden die Gerichte entlastet
und die Verfahren effizient und rechtssicher durchgeführt.
Jährlich werden in Österreich rund 86.000
Verlassenschaftsverfahren durchgeführt und nur etwa 130 davon enden
in einem streitigen Gerichtsverfahren. Die große Mehrheit wird daher
durch die Notar:innen als Gerichtskommissär:innen abgewickelt. Sie
ermitteln Erb:innen, prüfen Testamente, sichern Nachlassvermögen und
vermitteln bei Konflikten.
„Unsere Aufgabe ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und Lösungen
zu finden, bevor Konflikte entstehen“, erklärt Andreas Tschugguel,
Vizepräsident der Österreichischen Notariatskammer. Die neutrale
Rolle der Gerichtskommissär:innen habe sich dabei als verlässliche
Grundlage für faire und effiziente Verfahren etabliert.
Zwtl.: Ergebnisse der Reform: Transparenz, Entlastung und
Flexibilität
In der Praxis hat sich das AußStrG als wirkungsvolles Instrument
zur Vereinfachung und Strukturierung von Verfahren bewährt. Durch die
Übertragung der Verfahrensführung auf Gerichtskommissär:innen konnten
Abläufe standardisiert und Entscheidungen beschleunigt werden.
Die Möglichkeit, mit der Unterstützung der
Gerichtskommissär:innen zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, trägt
wesentlich dazu bei, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden
und Verfahren für alle Beteiligten nachvollziehbar zu gestalten.
Zwtl.: Aktuelle Entwicklungen und Fazit
Das Verlassenschaftsverfahren wird derzeit schrittweise
digitalisiert. Ein erstes Pilotprojekt soll zeigen, wie digitale
Aktenführung und zeitgleicher Datenzugriff von Gerichten und
Gerichtskommissär:innen Verfahrenslaufzeiten verkürzen können.
Zwei Jahrzehnte nach Inkrafttreten hat sich das Außerstreitgesetz
als tragende Säule der außerstreitigen Rechtspflege in Österreich
etabliert. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das Gesetz in
zentralen Punkten wirkt. Gleichzeitig bleibt es notwendig, Verfahren
laufend an gesellschaftliche und technologische Entwicklungen
anzupassen.
Über das Notariat
Österreichweit bieten 540 Notar:innen unabhängige, unparteiliche
sowie unbürokratische Dienstleistungen in verschiedenen
Rechtsbereichen, darunter persönliche Vorsorge, Immobilienrecht und
Unternehmensgründungen. Die Leistungen reichen von der Errichtung
eines Testaments über den Kauf einer Immobilie bis zur Gründung eines
Unternehmens. Dabei stehen Rechtssicherheit und Transparenz im
Mittelpunkt. Die Arbeit zeichnet sich durch höchste Sorgfalt,
Vertraulichkeit und Fachkompetenz aus – für eine individuelle und
lösungsorientierte Beratung in rechtlichen Angelegenheiten. Digitale
Services sorgen für eine flexible und effiziente Abwicklung.
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